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Tam'ma heit wieda i-Tipferl reit'n?
Ok & und ganz langsam für dich:
Für sie selber nicht, aber der Verkauf oder sonstiges zugänglich machen, stellt für denjenigen einen Strafbestand dar und es kommt somit auf's selbe raus.
Im Voklssprachgebrauch: "Sie dürfen es nicht"
Dient der einfacheren Komunikation, als wenn man jedesmal miterklären muss, dass es für sie selber nicht strafbar ist, wenn sie das ansehen, aber für denjenigen der sie das ansehen lässt, weil man sonst den Überblick über die eigentliche Aussage verlieren würde und wer rennt schon dauernd mit dem STGB oder Wikipedia rum und........... Anhang anzeigen 4635183
Schön wenn man komplexe und gar nicht so leicht zu handhabende Dinge zu vereinfachen sucht. Aber der widersprüchliche Spagat zwischen Missbrauch Älterer, die sich wie auch immer an Minderjährige ranmachen und der rechtlich nicht zu belangenden Sexualität Minderjähriger unter sich ist nun mal ein ungelöstes Problem.
Und vor denjenigen, die im "Volkssprachgebrauch" auf alles einfache Antworten haben, sollte man sich eh hüten.
