Sex mit Jüngeren.

:roll: Tam'ma heit wieda i-Tipferl reit'n?

:D Ok & und ganz langsam für dich:
Für sie selber nicht, aber der Verkauf oder sonstiges zugänglich machen, stellt für denjenigen einen Strafbestand dar und es kommt somit auf's selbe raus.
Im Voklssprachgebrauch: "Sie dürfen es nicht"
Dient der einfacheren Komunikation, als wenn man jedesmal miterklären muss, dass es für sie selber nicht strafbar ist, wenn sie das ansehen, aber für denjenigen der sie das ansehen lässt, weil man sonst den Überblick über die eigentliche Aussage verlieren würde und wer rennt schon dauernd mit dem STGB oder Wikipedia rum und........... Anhang anzeigen 4635183

Schön wenn man komplexe und gar nicht so leicht zu handhabende Dinge zu vereinfachen sucht. Aber der widersprüchliche Spagat zwischen Missbrauch Älterer, die sich wie auch immer an Minderjährige ranmachen und der rechtlich nicht zu belangenden Sexualität Minderjähriger unter sich ist nun mal ein ungelöstes Problem.

Und vor denjenigen, die im "Volkssprachgebrauch" auf alles einfache Antworten haben, sollte man sich eh hüten.
 
Ist in §207a StGB festgelegt...
Und unter 18-Jährige dürfen die eigenen Aufnahmen für den Eigengebruach (also nicht gewerblich) sogar an über 18 Jährige weitergeben...
Es ist generell verboten (Bundesgesetz) pornografisches Bild und Videomaterial an unter 16 Jährige weiterzugeben, zwischen 16 und 18 Jahren regeln das die Landesgesetze (Jugendschutz)

Zit: """"soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;"""""

Es ist eben im Einzelfall Auslegungssache, ob Fotos der sexuellen Erregung des Betrachters dienen sollen oder einfach nur Nacktfotos sind, die u.U. auch künstlerischer Intention entspringen können. Und dass sich jemand an Fotos erregt ist überhaupt kein Kriterium.

§ 207a StGB (Strafgesetzbuch), Pornographische Darstellungen Minderjähriger - JUSLINE Österreich
 
Es ist eben im Einzelfall Auslegungssache, ob Fotos der sexuellen Erregung des Betrachters dienen sollen oder einfach nur Nacktfotos sind, die u.U. auch künstlerischer Intention entspringen können. Und dass sich jemand an Fotos erregt ist überhaupt kein Kriterium.
Ich schreibe eigentlich (mit einer Ausmahme des Fotos mit dem badenden Kleinkind) ausschließlich von eindeutigem Pornomaterial...
Nacktbilder KÖNNEN auch pornografisch sein oder sexuell erregend, das steht außer Frage und da gibt es sicher einen Graubereich, der von Einzelfall zu Einzelfall zubeurteilen sein wird.

Für EINDEUTIG pornografische Inhalte gilt das von mir bereits gepostete:
Ist in §207a StGB festgelegt...
Und unter 18-Jährige dürfen die eigenen Aufnahmen für den Eigengebruach (also nicht gewerblich) sogar an über 18 Jährige weitergeben...
Es ist generell verboten (Bundesgesetz) pornografisches Bild und Videomaterial an unter 16 Jährige weiterzugeben, zwischen 16 und 18 Jahren regeln das die Landesgesetze (Jugendschutz)
weil eben in §207a StGB so festgelegt
_______________
Stellt sich die Frage, was als "pornografisch" und was als "Eigengebrauch" zu werten ist.
Eindeutige und explizite Handlungen wird man wohl schwer "nicht pornografischen Charakter" zuordnen können... Nacktfotos: siehe oben!
Eigengebrauch: Nutzung von etwas zu eigenen Zwecken
Quelle: Duden | Eigengebrauch | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition ;)
Da wird ja wohl kaum eine 35-jährige mit einem 15-jährigen Buben liiert sein. :rolleyes:
Wäre aber gesetzlich erlaubt, obwohl
Ich finde es z.B. nicht ok. Ein 15-jähriger kann die "nötige geistige Reife" nicht haben. Mädels in dem Alter auch nicht.
ich Dir da voll zustimme.

Warum Du auf den Begrifflichkeiten aber so herumreitest, ist mir schleierhaft... ein paar i-Punkte übrig in der Sammlung? Ich schrieb von Anfang an von pornografischen Material und niemals von Nacktbildern (in aufreizender Pose) Dieses Thema hast Du aufs Tablet gebacht und war bis dahin kein Thema.
Ficken ab 14 mit wem man will, Pornos schauen ab 18...
dass der/die Jüngere Pornomaterial von sich selbst für den Eigengebrauch ja durchaus anfertigen und auch besitzen darf... :shock:
-->
Nacktfotos müssen nicht unbedingt pornografischen Charakter haben, oder in solch einer Absicht hergestellt worden sein. Das pure Interesse am Körper, auch in "aufreizender Pose" und das ( Freunden ) Zeigen von Bildern ist noch lange keine Verbreitung von Pornografie.
:schulterzuck:

Mr. Salt
 
Warum Du auf den Begrifflichkeiten aber so herumreitest, ist mir schleierhaft...

Naja, du hast ja selbst zum Thema "Sex mit Jüngeren" pauschal und ohne jede Differenzierung das angebliche Foto/Video-Verbot ins Spiel gebracht:

Richtig, und keine Videokamera, kein Fotoapparat...
Obwohl das Perverse daran ist ja, dass der/die Jüngere Pornomaterial von sich selbst für den Eigengebrauch ja durchaus anfertigen und auch besitzen darf... :shock:

Da bin ich eben der Auffassung, dass solch ein privat und ohne kommerzielle Absichten erstelltes Bildmaterial nicht unbedingt illegal sein muss. Weil einerseits der Vorsatz fehlt und andererseits der pornografische Charakter Auslegungssache ist. Man muss nicht zwanghaft aus moralischer Hysterie heraus alles in die Schmuddelecke des Pornografischen stellen. Gerade weil eben nicht alles so eindeutig ist, wie du, was die Gesetzeslage betrifft, glauben machen willst.

Das hat mit ""auf Begrifflichkeiten herumreiten"" nichts zu tun, sondern ist einfach nur meine Meinung zu einem immer wieder kontrovers diskutiertem und wohl unerschöpflichem Thema "Porno versus Erotik". u.U. auch "Kunst". Hier in Verbindung mit "legalem Sex zwischen Erwachsenen und Minderjährigen".
 
Naja, du hast ja selbst zum Thema "Sex mit Jüngeren" pauschal und ohne jede Differenzierung das angebliche Foto/Video-Verbot ins Spiel gebracht:
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Obwohl das Perverse daran ist ja, dass der/die Jüngere Pornomaterial von sich selbst für den Eigengebrauch ja durchaus anfertigen und auch besitzen darf... :shock:
differenziert genug? :cool:
Da bin ich eben der Auffassung, dass solch ein privat und ohne kommerzielle Absichten erstelltes Bildmaterial nicht unbedingt illegal sein muss.
Womit Deine Auffassung auch richtig ist...
und andererseits der pornografische Charakter Auslegungssache ist.
dies aber bei Eigengebrauch keine Rolle spielt...
Man muss nicht zwanghaft aus moralischer Hysterie heraus alles in die Schmuddelecke des Pornografischen stellen.
Das hast alleine Du gemacht...
Leider hat das aber immer wieder recht kuriose Nebenwirkungen, z.B. wenn mittlerweile in jedem Nacktfoto Pornografie gewittert wird. DAS ist pervers.
Ich schrieb dezidiert von Porno und nicht von missverständlichen Nacktfotos...
Gerade weil eben nicht alles so eindeutig ist, wie du, was die Gesetzeslage betrifft, glauben machen willst.
Mag für Deine Nacktfotos zutreffen (von denen aber keine Rede war), nicht aber für Pornografie...

Mr. Salt
 
Das hast alleine Du gemacht...

Nein, ich habe genau das Gegenteil gemacht. Ich habe kritisiert, dass mittlerweile auch harmlose Fotos ( z.B. FKK Fotos ) in die Ecke der Pornografie gestellt und deren Ersteller kriminalisiert werden.

Und sowas resultiert eben aus einer undifferenzierten und pauschalisierenden Sichtweise, bzw. Gesetzgebung. Wobei ich wie schon gesagt, strenge Gesetze zur Bekämpfung von Missbräuchen für notwendig erachte. Aber private Aufnahmen sind in aller Regel keine Missbrauche und in diesem Zusammenhang die Definition von Eigengebrauch gegenüber einer kommerziellen Verwertung unter dem Aspekt der Strafbarkeit durchaus diskussionswürdig ist. Z. B. Freunden die eigenen Bilder zeigen.

Unter Pornografie wird Material verstanden, das eigens und nur zum Zwecke der sexuellen Erregung Anderer hergestellt wird. Alles andere ist keine Pornografie.
 
Ich habe kritisiert, dass mittlerweile auch harmlose Fotos ( z.B. FKK Fotos ) in die Ecke der Pornografie gestellt und deren Ersteller kriminalisiert werden.
Die aber hier in diesem Zusammenhang nie ein Thema waren, aber egal, denn:
Wobei ich wie schon gesagt, strenge Gesetze zur Bekämpfung von Missbräuchen für notwendig erachte.
das sehe ich genauso wie Du...
Aber private Aufnahmen sind in aller Regel keine Missbrauche und in diesem Zusammenhang die Definition von Eigengebrauch gegenüber einer kommerziellen Verwertung unter dem Aspekt der Strafbarkeit durchaus diskussionswürdig ist. Z. B. Freunden die eigenen Bilder zeigen.
Ist es schon jetzt nicht mehr aufgrund der Gesetzgebung, gilt sogar für explizite Bilder und Videos...

(6) Nicht zu bestrafen ist ferner, wer

1.
in den Fällen des Abs. 1, Abs. 2 erster Fall und Abs. 3 eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person von sich selbst herstellt, besitzt, oder anderen zu deren eigenem Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

2.
eine pornographische Darstellung einer unmündigen minderjährigen Person von sich selbst besitzt.
§ 207a StGB (Strafgesetzbuch), Pornographische Darstellungen Minderjähriger - JUSLINE Österreich
 
Also die Begriffsdefinition geht jetzt allerdings die längste Zeit am Thema vorbei würde ich mal frech behaupten;)
Davon abgesehen frage ich mich bei derartigen Threads immer genau eines.
Was ausser den (zur genüge ausgeführten) gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegt einen dazu daraus ein thema zu machen?
Ob gegenseitige Anziehung vorhanden ist hat nur äusserst peripher mit dem Geburtsdatum zu tun
 
Also die Begriffsdefinition geht jetzt allerdings die längste Zeit am Thema vorbei würde ich mal frech behaupten;)
Davon abgesehen frage ich mich bei derartigen Threads immer genau eines.
Was ausser den (zur genüge ausgeführten) gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegt einen dazu daraus ein thema zu machen?
Ob gegenseitige Anziehung vorhanden ist hat nur äusserst peripher mit dem Geburtsdatum zu tun
Viele reifere Herren fühlen sich zu jungen Frauen oder Teenagern hingezogen...
Ob wirklich pädophile Vorlieben der Beweggrund dafür sind oder schlicht Bestätigung, dass man "im Alter" es immer noch bringt, zur Selbstbestätigung, einfach nur optischer Gefallen ist oder die Rolle der führenden Persönlichkeit (als "Erfahrener") der Hauptgrund sind, wird man wohl nie erfahren...

Für einen ONS kann für einen reifen gestandenen Mann "junge Haut" durchaus verführerisch sein, ob das auf Dauer für eine Beziehung reicht, wage ich zu bezweifeln...
Wobei hier die Grenzen für jeden einzelnen natürlich unterschiedlich sind... Ich bin fast 50 (49 1/2), Mrs. Pepper 40. Für mich als allem Anschein noch ok...
Wo ist die Grenze für einen typischen 49er? 35?
Nein, ist noch ok...
34? nein, ist noch ok...
...
30? für einen ok, für einen anderen nicht mehr...
29? das eine Jahr zu 30 macht keinen großen Unterschied, oder...
ok, dann wäre also 29 noch ok... wie ist es dann mit 28?
usw.,...

Ich hoffe, es ist klar, auf was ich hinaus will...
So einfach ist das Thema nicht, dass man sagen kann, ab einem gewissen Alter(sunterschied) ist es zu viel des Guten...

Mr. Salt
 
Ist es schon jetzt nicht mehr aufgrund der Gesetzgebung, gilt sogar für explizite Bilder und Videos...

Worauf ich bereits schon einmal gefragt hatte, was du da "pervers" findest.

Richtig, und keine Videokamera, kein Fotoapparat...
Obwohl das Perverse daran ist ja, dass der/die Jüngere Pornomaterial von sich selbst für den Eigengebrauch ja durchaus anfertigen und auch besitzen darf...

Deine Antwort darauf:

Wenn z.B. ein 14-jähriges Mädchen derartige Aufnahmen von sich macht, dann wird sie bestimmt nicht nur im stillen Kämmerlein alleine die Bilder/Videos schauen wollen sondern auch "voll Stolz" und aus freien Stüclen ihren Freund/innen zeigen wollen... und das ist nicht erlaubt...

Also was nu? Erlaubt oder nicht?

Aber ok. Ich will das jetzt nicht endlos debattieren. Mir ging es auch mehr darum, die Sache von der moralischen Seite zu beleuchten, nicht von der rechtlichen.
 
Hi,

zur Klarstellung:

Die Strafbefreiung der Veröffentlichung von pornografischen Bildern die Minderjährige von sich selbst gemacht haben war eine zwingend nötige Reaktion des Gesetzgebers.

Davor hatten wir die Situation, dass wenn z.B. eine 12 jährige (von anderen, eventuell Erwachsenen angestiftet) mit dem Mobiltelefon Muschibilder gemacht hat, und die an andere geschickt hat, dann hat das Kind de jure kinderpornografisches Material veröffentlicht, was mit mehrjähriger Haftstrafe bedroht ist/war. Damit sind die Kinder erst recht erpressbar geworden.

Man musste also sicherstellen, dass wenn sich Minderjährige von anderen Überreden lassen, sich gegenseitig ihre eigenen Muschi- und Schwanzbilder zu schicken, sie nicht mit Haftstrafen bedroht sehen, und damit auch nicht erpressbar sind.

Davor hatten wir die Situation, dass wenn Kinder im Netz belästigt wurden, sich an die Eltern wandten und die zur Polizei/Anwalt gingen, sie durchaus den Rat bekamen, auf Anzeigen zu verzichten, wenn das Kind Nacktphotos von sich versandte.


LG Tom
 
Es ist echt schwer mit Euch. Sucht Mann a Milf, werd a verrissen und der Thread verwässert. Sucht Mann a Jüngere, wern ihm die Paragraphen über Kindesmissbrauch um die Ohren gehauen. I kauf ma jetzt a Gummimuschi und hängs ma in die Dusche. :D
 
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