Rauchverbot in den Lokalen

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Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.

Ob es sich hierbei um eine Gaststätte oder Cafeterie oder Ähnliches handelt, ist juristisch gesehen irrelevant.

Für alle Gastronomiebetriebe gelten diesbezüglich die gleichen Grundsätze.
Gastronomie und Hausrecht - Hausverbot - Lokalverbot | Rechtsberatung |

mag sein, aber das nichtraucherschutzgesetz gibt es seit 2001, gemeint am arbeitsplatz, ergo für die angestellten in der bude:)
 
ich habe gerade meinen neuen humidor gefüllt, den ich am Abend dann gleich in meinem Stammlokal lasse um die Logistik zu vereinfachen ;)
 
strache soll ja sogar in den lokalen seiner damaligen Schwiegereltern Lokalverbot gehabt haben ;)
 
da FALCO hatte auch in diversen hütten Lokalverbot....
auf de taunzflächn brunz is ned schee:):):)
 
Nein !!
bei mono mode wird ein laser durch den leiter geschickt, sin locker 100 km distanz möglich !
abhörsicher:):)
 
unser hansi O hat das mal gemacht:)
für tschuschn kein eintritt, gut der war boxer, da war keiner frech:):)

Wenn ich mich richtig entsinne, hat ihm das "private" Boxen auch ein- oder mehrere Vorstrafen gebracht. Der wurde von unserem Karate-Dan gern als Beispiel eines hirnlosen Kampfsportlers zitiert, der Provokationen annimmt, statt ihnen bewusst auszuweichen.
 
Wenn ich mich richtig entsinne, hat ihm das "private" Boxen auch ein- oder mehrere Vorstrafen gebracht. Der wurde von unserem Karate-Dan gern als Beispiel eines hirnlosen Kampfsportlers zitiert, der Provokationen annimmt, statt ihnen bewusst auszuweichen.
stimmt leider:(
der hod ned vü denkt, sondan highaut!!
mei potschates leben...
 
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