Prostitution, Liebe und Sex

Du schließt eine kurzzeitige Vereinbarung für eine Dienstleistung ab. Nicht mehr und nicht weniger. Dessen solltest Du Dir immer bewusst sein! Du machst Dich sonst unglücklich.
Das trifft aber eigentlich auch dann zu, wenn einfach ein Mann eine "normale" Frau heiratet. :roll: :hmm: -> Die rechtliche Definition der Ehe ist im Prinzip ein solcher Vertrag
Das "kurzzeitige" ergibt sich doch aktuell zwangsläufig aus der Scheidungsrate...
Wo ist also der Unterschied ;)
Ich gehe mal davon aus, die Mädels von hier könnten es mir betimmt genau erklähren, lesen aber diesen Thread wohl eher nicht :hmm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das trifft aber eigentlich auch dann zu, wenn einfach ein Mann eine "normale" Frau heiratet. :roll: :hmm: -> Die rechtliche Definition der Ehe ist im Prinzip ein solcher Vertrag
Das "kurzzeitige" ergibt sich doch aktuell zwangsläufig aus der Scheidungsrate...
Wo ist also der Unterschied ;)
Ich gehe mal davon aus, die Mädel hier können es mir betimmt genau erklähren, lesen aber dieen Thread wohl eher nicht :hmm:
Dass eine Ehe keine Dienstleistung ist?
 
Dass eine Ehe keine Dienstleistung ist?
Heute vielleicht :schulterzuck:
z.B. Unterhaltsverpflichtung, und in einer Ehe gibts doch auch die "Verpflichtung" Beistand und zum Beischlaf :roll: usw.
Vertrag ist Vertrag halt auf sehr,sehr unterschiedliche Weise geschlossen. Eine Hochzeit ist sicherlich nicht mit einem Bordellgang zu vergleichen. Aber rechtlich gesehen, Vertrag ist Vertrag. ;)
 
Das trifft aber eigentlich auch dann zu, wenn einfach ein Mann eine "normale" Frau heiratet. :roll: :hmm: -> Die rechtliche Definition der Ehe ist im Prinzip ein solcher Vertrag
Das "kurzzeitige" ergibt sich doch aktuell zwangsläufig aus der Scheidungsrate...
Wo ist also der Unterschied ;)

Beides probiert..... mehr sag i net.

Ich gehe mal davon aus, die Mädels von hier könnten es mir betimmt genau erklähren, lesen aber diesen Thread wohl eher nicht :hmm:

O doch.
 
Das trifft aber eigentlich auch dann zu, wenn einfach ein Mann eine "normale" Frau heiratet. :roll: :hmm: -> Die rechtliche Definition der Ehe ist im Prinzip ein solcher Vertrag
Das "kurzzeitige" ergibt sich doch aktuell zwangsläufig aus der Scheidungsrate...
Wo ist also der Unterschied ;)
Ich gehe mal davon aus, die Mädels von hier könnten es mir betimmt genau erklähren, lesen aber diesen Thread wohl eher nicht :hmm:
Heute vielleicht :schulterzuck:
z.B. Unterhaltsverpflichtung, und in einer Ehe gibts doch auch die "Verpflichtung" Beistand und zum Beischlaf :roll: usw.
Vertrag ist Vertrag halt auf sehr,sehr unterschiedliche Weise geschlossen. Eine Hochzeit ist sicherlich nicht mit einem Bordellgang zu vergleichen. Aber rechtlich gesehen, Vertrag ist Vertrag. ;)
:verwirrt:Vertrag ist Vertag?! Na gut, wenn die Tatsache das Entscheidende ist, warum sollen dir dann die Frauen hier den Unterschied zwischen einer Ehe und Paysex erklären?
Aber ich bin mal so nett :lehrer:
Ich nehme an, dass du in deinem Leben schon Sachen gekauft hast, eine Wohnung/Haus gemietet hast, eine Arbeit hast, etc. ... sind alles Verträge und somit (nach deiner Einstellung "Vertrag ist Vertrag") das Gleiche wie eine Ehe bzw. Paysex.
Bitteschön.
 
das Gleiche wie eine Ehe bzw. Paysex.

Es sind alles "Abmachungen" um den hölzernen Ausdruck Vertrag zu vermeiden. Und Abmachungen haben die Eigenschaft(en), dass sie gebrochen, missverstanden, schlecht durchdacht..... alles mögliche sein können was negative Konsequenzen haben kann. - Das Besondere an einer Ehe / Beziehung .... Liebe, zuneigung, Vertrauen.... ist oft schneller weg als man glaubt.
 
Hi,

Aber rechtlich gesehen, Vertrag ist Vertrag. ;)

der Grund, den Vertrag zu schließen ist ein anderer. In einem Fall bekommst Du Ware bzw. Dienstleistung gegen Geld oder umgekehrt wirst Du für Ware oder Dienstleistung bezahlt.

Im anderen Fall ist der Grund Liebe und der Vertrag regelt lediglich das Zusammenleben.

LG Tom
 
Eine Ehe ist kein Vertrag, sondern ein gesetzlicher Stand. Aber: "Ehevertrag", in dem die Vermögensverhältnisse geklärt sind, nicht jedoch eheliche "Pflichten".

Auch Paysex ist kein Vertrag, weil sittenwidrig und damit jede Vereinbarung nichtig.
 
Auch Paysex ist kein Vertrag, weil sittenwidrig und damit jede Vereinbarung nichtig.
Diese Info ist überholt. Mittlerweile wäre es einer SW durchaus möglich ihren Teil einzuklagen. Was einfach ist, denn da geht es ja um Geld.
Der Part des Freiers stellt die Rechtsprechung da vor eine größere Herausforderung, denn wie soll der Arschfick denn zwangsvollstreckt werden, wenn sie ihn verspricht und dann ist es doch "aua, Schatzi, Schwanz zu gross" ?
 
Hi,

Eine Ehe ist kein Vertrag,

nicht de jure aber de facto.


Auch Paysex ist kein Vertrag, weil sittenwidrig und damit jede Vereinbarung nichtig.

Doch. Du kannst nur nicht auf Einhaltung des Vertrages klagen. Dass eine Vereinbarung sittenwidrig sein kann, bedarf des Umstandes, dass es ein Vertrag ist. ;)

Der Freier kann also die SW nicht zwingen den vertrag zu erfüllen, aber er kann das Geschäft rückabwickeln.



Vielleicht ist es einfacher, wenn wir die nicht falsche Formulierung nutzen "Die Ehe wie die Prostitution ist ein Rechtsgeschäft". ;)

LG Tom
 
Diese Info ist überholt. Mittlerweile wäre es einer SW durchaus möglich ihren Teil einzuklagen. Was einfach ist, denn da geht es ja um Geld.
Der Part des Freiers stellt die Rechtsprechung da vor eine größere Herausforderung, denn wie soll der Arschfick denn zwangsvollstreckt werden, wenn sie ihn verspricht und dann ist es doch "aua, Schatzi, Schwanz zu gross" ?

Das ist teils richtig. Z.B.:


""""„Zwar sind die schuldrechtlichen Verträge zwischen einer Prostituierten und ihren Freiern sittenwidrig und demzufolge nach § 138 BGB nichtig. Diese Nichtigkeit infolge Sittenwidrigkeit erstreckt sich aber nicht auf die Zahlung des Dirnenlohnes i.S. einer Übereignung des Geldes nach § 929 I S. 1 BGB.""""

BGH: Wegnahme des "Dirnenlohns" | Blog für Jura Studenten und Referendare

Darüber hinaus ist es unerheblich, dass Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist.
 
Das ist teils richtig. Z.B.:


""""„Zwar sind die schuldrechtlichen Verträge zwischen einer Prostituierten und ihren Freiern sittenwidrig und demzufolge nach § 138 BGB nichtig. Diese Nichtigkeit infolge Sittenwidrigkeit erstreckt sich aber nicht auf die Zahlung des Dirnenlohnes i.S. einer Übereignung des Geldes nach § 929 I S. 1 BGB.""""

BGH: Wegnahme des "Dirnenlohns" | Blog für Jura Studenten und Referendare

du zitierst im falschen Land.
 
du zitierst im falschen Land.

In Österreich wurde die Sittenwidrigkeit doch 2012 durch den OGH aufgehoben.

Es geht ums Prinzip. Wie gesagt, auch wenn Prostitution sowohl in Deutschland als auch in Österreich nicht mehr als sittenwidrig gilt, bleiben "schuldrechtliche Verträge" über sexuelle Handlungen nichtig. Es mangelt einfach an durchsetzbarem Recht. ( Ausnahme" Dirnenlohn" ) Eine "Vollstreckung" sexueller Handlungen wäre ein Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung und somit strafbar.

Aber ich denke, dass hier das Thema "Liebe zu einer Prostituierten" ist und das auch ohne "Vertragsrecht" diskutiert werden kann.
 
Es sind alles "Abmachungen" um den hölzernen Ausdruck Vertrag zu vermeiden. Und Abmachungen haben die Eigenschaft(en), dass sie gebrochen, missverstanden, schlecht durchdacht..... alles mögliche sein können was negative Konsequenzen haben kann. - Das Besondere an einer Ehe / Beziehung .... Liebe, zuneigung, Vertrauen.... ist oft schneller weg als man glaubt.
Ja, das kann passieren. Aber der Vergleich einer Ehe mit Paysex ist mMn trotzdem mehr als daneben. Es geht eher darum mit welcher Intention/Gefühlen man eine Ehe angeht, eben das Besondere das du angesprochen hast. Bevor ich mich für Paysex entscheide, dann weiß ich schon im Voraus, dass diese Abmachung von kurzer Dauer sein wird.
 
... Aber der Vergleich einer Ehe mit Paysex ist mMn trotzdem mehr als daneben. ....


Ich denke dass er einzig den Aspekt des Vertrages damit meinte. Letztlich ist die Ehe nämlich ein komplexer, zivilrechtlicher Vertrag. Bei der Ehe wird oft der romantische Aspekt überschätzt, was sich meistens als dramatischer Fehler rausstellt, sobald es zur Trennung kommt. Aber das ist letztlich ein anderes Thema.
 
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