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Ja eh, aber ein Wort aus einem Gesetz zu streichen, ist eine Änderung dieses Gesetzes. Genauso, wie ein fehlender Beistrich (oder ein anderer Rechtschreibfehler) eine Gesetzesänderung bewirken kann (bzw. notwendig machen kann).
Daher benötigt es mMn die Legislative (Parlament) um die Gesetzesänderung zu beschließen. Die Judikative (bspw. VfGH) kann hier imho nur sagen, dass es so, wie es im Moment drin steht, nicht passt.