Neue Prüderie?

DAS finde ich zB schon wieder sehr problematisch!

Ich meine das schränkt mich als Mann in meiner Freiheit ein wo ich hinsehe!
Und ich finde wenn eine Frau (oder auch ein Mann) sich entscheidet öffentlich in diversen Outfits herumzulaufen dann ist das deren Entscheidung. Die Öffentlichkeit bietet nunmal per Definition keine Privatsphäre und wer nicht will das man ihr auf den Arsch schaut sollte halt vielleicht keinen Minirock tragen der als Gürtel durchgehen könnte.

Das schon das pure Schauen unter Strafe gestellt wird finde ich problematisch! Weil wie gesagt: das ist zugunsten der Freiheit von Menschen zu tragen was sie wollen ein Eingriff in die Freiheit anderer hinzusehen wo sie wollen.

Natürlich sollten sich Frauen dann halt auch ein entsprechendes Bild von Gaffern machen dürfen und bin ihnen halten was sie wollen. Aber nur etwas anzuschauen was nunmal passiv präsentiert wird kann in meinen Augen nicht illegal sein!
Sehe ich ähnlich.
Natürlich kann ein Minirock getragen werden, weil man sich attraktiv oder sexy präsentieren möchte. Dass ein solches Outfit Blicke auf sich zieht, dürfte dabei kaum überraschend sein.
Trotzdem sollte man unterscheiden: Ein normaler oder interessierter Blick ist noch lange kein Spannen und erst recht keine Belästigung. Umgekehrt ist sexy Kleidung natürlich auch keine Einladung zu penetrantem Anstarren, Hinterherpfeifen oder aufdringlichem Verhalten.
Eigentlich ist die Grenze recht einfach: Wer sich auffällig kleidet, muss damit rechnen, wahrgenommen zu werden. Wer hinschaut, sollte wiederum erkennen, wann aus einem Blick unangenehmes Glotzen wird.
Dafür braucht es weder pauschale Vorwürfe gegen Männer noch abwertende Bezeichnungen für Frauen. Ein wenig Augenmass auf beiden Seiten wäre vermutlich die vernünftigste Lösung.
 
Hi,



nein, darf er nicht. Er braucht einen triftigen Grund.

LG Tom

Er hat das Hausrecht und dem Rauswurf ist ohne wenn und aber zu folgen, ggf. auch mit Hilfe der Polizei, will man nicht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch riskieren. Ob das Hausverbot Bestand hat, kann aber rechtlich im Nachhinein ggf. gerichtlich geklärt werden.
 
bei dem Schulmassaker in Graz
Wie Medienmitarbeiter auftreten, konnte ich live erleben: Mit meinem Sohn vor Ort, als selbst Betroffener -er maturierte drei Jahre zuvor an dieser Schule- war es ihm ein Anliegen, seinen Lehrern und Mitschülern seine Anteilnahme zukommen zu lassen. Einige von seinen ehemaligen Mitschülern haben leider ihre Geschwister verloren. Ein Mädchen, dass das Massaker nicht überlebt hat, hat er selber drei Wochen davor noch unterrichtet.

Wir sprachen mit ein paar Anrainern gegenüber der Schule. Diese klagten uns ihr Leid, dass die Medien sich dermaßen pietätlos verhielten.

Mein Sohn und ich wurden tatsächlich Zeuge davon, wie ein Journalist sich Zutritt verschaffte in dem extra dafür geschaffenen Raum, wo sich die engsten Angehörigen versammeln konnten. Er hielt ihnen einfach das Mikro vors Gesicht und wollte ein Interview.
Die Polizei hat ihn aufs Allerschärfste verjagt.

Ich weiß nicht, weshalb es eine Faszination auf manche ausübt, sich am Leid anderer zu ergötzen. Womöglich hängt es auch damit zusammen, dass in unserm Kulturkreis das Thema rund um den Tod einen unnatürlichen Umgang erfährt :schulterzuck:
 
Natürlich sollten sich Frauen dann halt auch ein entsprechendes Bild von Gaffern machen dürfen und von ihnen halten was sie wollen. Aber nur etwas anzuschauen was nunmal passiv präsentiert wird kann in meinen Augen nicht illegal sein!

Solange es kein Gaffen / Anstarren / Hinterherlaufen ist, dürfte es wohl rechtlich auch keine Belästigung sein. Ob ein "wohlwollender" Blick dennoch als unangenehm empfunden wird, ist eine andere Frage.

Ich kleide mich schon lange in der Öffentlichkeit nur noch eher unauffällig. "Sexy" nur noch im privaten Umfeld.
 
Solange es kein Gaffen / Anstarren / Hinterherlaufen ist, dürfte es wohl rechtlich auch keine Belästigung sein
Das sind halt alles derartig subjektive, schwammige Begriffe dass das schwer in Rechtstexte zu gießen ist. Und sowas durchzusetzen fällt halt schwer ohne möglicherweise Unschuldige mit zu erwischen.

Und wie in dem von dir gebrachten Beispiel im Kaufhaus schnell Mal ausartet. Wie viele Sekunden ist hinschauen? Wo fängt Gaffen an? Ist man der Frau hinterher gelaufen oder müsste man einfach zufällig in die gleiche Richtung?

Ist es Redefreiheit oder Belästigung wenn ich zB zu einem Kumpel kurz kommentiere: "hast du die da drüben gesehen? Geiler Arsch!". Ist das OK wenn sie es nicht hört? Muss sie einfach damit klar kommen wenn sie es hört?
 
Sehe ich ähnlich.
Natürlich kann ein Minirock getragen werden, weil man sich attraktiv oder sexy präsentieren möchte. Dass ein solches Outfit Blicke auf sich zieht, dürfte dabei kaum überraschend sein.
Trotzdem sollte man unterscheiden: Ein normaler oder interessierter Blick ist noch lange kein Spannen und erst recht keine Belästigung. Umgekehrt ist sexy Kleidung natürlich auch keine Einladung zu penetrantem Anstarren, Hinterherpfeifen oder aufdringlichem Verhalten.
Eigentlich ist die Grenze recht einfach: Wer sich auffällig kleidet, muss damit rechnen, wahrgenommen zu werden. Wer hinschaut, sollte wiederum erkennen, wann aus einem Blick unangenehmes Glotzen wird.
Dafür braucht es weder pauschale Vorwürfe gegen Männer noch abwertende Bezeichnungen für Frauen. Ein wenig Augenmass auf beiden Seiten wäre vermutlich die vernünftigste Lösung.
In der Tat ein schmaler Grat. Aber wer ehrlich in sich hineinsieht und hineinhört wird in der Lage sein den Unterschied deutlich zu erkennen. 🦊🦊
 
Hi,

In der Tat ein schmaler Grat.

eigentlich nicht. Auch ein Mensch mit Behinderung fällt auf, oder eine Entstellung, schwere Brandnarben im Gesicht, schwere Akne, Narben, insbesondere von Ritzern, Haarausfall, ....

Man bemerkt es, schaut eventuell auch genauer hin, starrt aber nicht.

Wenn man das Volksschulalter hinter sich hat, sollte man gelernt haben, seine Neugierde so zu befriedigen, dass sich der andere nicht schlecht fühlt.

Offenbar gibt es halt Menschen, die ihren Freunden laut zurufen "Schau der hat Trisomie 21" oder eben "Schau , die hat einen geilen Arsch".

Oder halt einen Menschen im Rollstuhl genauso anstarren wie einen großen Busen.


Das Prinzip ist das selbe, man sieht etwas, was von der gewohnten Norm abweicht und ist neugierig.

Das ist normal und vollkommen in Ordnung, solange man es so macht, dass sich der Betroffene nicht angestarrt fühlt.

LG Tom
 
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