Spaß beiseite: Zählt sowas ned scho als irreführende Werbung, unlauterer Wettbewerb oder Etikettenschwindel? Haben wir hier nicht einen Rechtsexperten? Archie?
Ja, natürlich ist das rechtlich problematisch. Aber:
a) Who cares?
b) Was willst seriös dagegen tun?
Die Fotografen/Fotografinnen könnten wegen Urheberrechtsverletzungen klagen. Das sind dann ein paar hundert Euro.
Dann könnte man über die "unlauteren bzw. irreführende Geschäftspraktiken" (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb / UWG) reden.
Also eine "wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ die Anwendung einer Geschäftspraktik, um die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen und damit den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte"
Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält.
So. Dann hast du mal als Betroffener
- Anspruch auf Unterlassung. Sie müssen dann das Inserat entfernen. Wow. Welch Strafe!
- Anspruch auf Schadenersatz. Aber da müsstest du (meines Wissens nach) erst einmal nachweisen,
dass dir ein Schaden und auch
welcher Schaden entstanden ist. Naja, das wird schwierig, denn sobald du die Tür öffnest und eine komplett andere Sexworkerin dahinter steht, wirst du wohl keine Dienstleistung beziehen, d.h. der Schaden wird sich bestenfalls auf Dinge wie Anreise, Parkgebühren, Zeit reduzieren.
Schwierig. Nicht sehr ergiebig für dich und sehr überschaubar für den Betreiber der Website....