Ist es Betrug wenn man seine BI- Seite auslebt und sie vor seinem Heteropartner verheimlicht ?

Bisexuelle Männer sind latent schwul.

Ähhhhmmmm... 🤔

Hast DU nicht in ein, zwei anderen Threads (bin grad zu faul, es zu suchen)...
... nicht auch schon geschrieben, dass jeder heterosexuelle Mann auch eine bisexuelle Seite in sich trüge? 😏

Und wenn jeder bisexuelle Mann dann also "latent schwul" wäre...
... ist also JEDER Mann fast homosexuell? 🤔

Da wir ja diese Phänomen sicherlich auch auf Frauen übertragen können... 😎

... bliebe nur noch die Frage offen, warum Männer & Frauen überhaupt noch gemeinsam Sex haben oder Beziehungen eingehen?
Wenn doch jeder Kerl latent schwul und jede Frau ne verkappte Lesbe ist... 😂
 
Was soll es sonst sein außer Betrug?
Nach schweizerischem Recht setzt das Delikt Betrug eine absichtliche Täuschung und eine Bereicherung zu Lasten des Betrogenen voraus. Deshalb ist das Ausleben der Bi-Seite seiner sexuellen Triebe kein Betrug.

Verheimlichungen sind m. E. immer Betrug.
Mit der Aufnahme einer sexuellen Beziehung verliert man seine persönliche Privatsphäre nicht.
 
Ähhhhmmmm... 🤔

Hast DU nicht in ein, zwei anderen Threads (bin grad zu faul, es zu suchen)...
... nicht auch schon geschrieben, dass jeder heterosexuelle Mann auch eine bisexuelle Seite in sich trüge? 😏

Und wenn jeder bisexuelle Mann dann also "latent schwul" wäre...
... ist also JEDER Mann fast homosexuell? 🤔

Da wir ja diese Phänomen sicherlich auch auf Frauen übertragen können... 😎

... bliebe nur noch die Frage offen, warum Männer & Frauen überhaupt noch gemeinsam Sex haben oder Beziehungen eingehen?
Wenn doch jeder Kerl latent schwul und jede Frau ne verkappte Lesbe ist... 😂
....a bissl a tuntn is a jeder .....mann kerl bisste hohl...... :mrgreen: ....
 
Ich würde dies persönlich nicht als Betruf empfinden, angenommen man ist verheiratet - und erforscht seine BI- seite
so lange du es ihr verheimlichst hast du ja ein geheimnis vor ihr und betrügst sie mit mnem anderen sexpartner egal ob m oder w

gehst du dagegen offensief vor redest mit ihr das du das ausprobieren möchtest weil es dich sexuell reizt dann kann sie damit ja auch umgehen
 
Ich würde dies persönlich nicht als Betruf empfinden, angenommen man ist verheiratet - und erforscht seine BI- seite
Ich stehe dazu meine Partnerin in Bezug auf meine BI Neigung u. Auslebung zu betrügen, allerdings gibt es in meinem Fall eine zweite Seite der Umstände, die mir trotz allem ein reines Gewissen schenkt,
 
Meiner Meinung nach fängt Betrug schon im Kopf an - wenn du schon soweit bist, dass du mit anderen schläfst, egal welches Geschlecht, hast du schon mehr als betrogen
 
Ich würde auch klar dafür plädieren, dass SIE ihre Bi-Seiten im gemeinsamen Schlafzimmer (im allegorischen Sinne) auslebt :mrgreen:
 
Nach schweizerischem Recht setzt das Delikt Betrug eine absichtliche Täuschung und eine Bereicherung zu Lasten des Betrogenen voraus. Deshalb ist das Ausleben der Bi-Seite seiner sexuellen Triebe kein Betrug.


Mit der Aufnahme einer sexuellen Beziehung verliert man seine persönliche Privatsphäre nicht.
Du übersiehst die Ambiguität von Begrifflichkeiten. Der Kontext ist hier nicht das Strafrecht.
 
Nach schweizerischem Recht setzt das Delikt Betrug eine absichtliche Täuschung und eine Bereicherung zu Lasten des Betrogenen voraus. Deshalb ist das Ausleben der Bi-Seite seiner sexuellen Triebe kein Betrug.


Mit der Aufnahme einer sexuellen Beziehung verliert man seine persönliche Privatsphäre nicht.
Seine Privatsphäre verliert man nicht. Aber was zählt in diesen privaten Bereich? Für mich zählen sexuelle Kontakte zu anderen Menschen nicht dazu und wenn man diese verheimlicht verstehe ich dies als Betrug.
 
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