Im Wald beim Masturbieren erwischt

Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
Spannend, wäre zu wissen, was die Person beschrieben hat. Im blödesten Fall steht Aussage gegen Aussage. "Wie was ich? Nein, da müssen Sie sich täuschen!" Soll dir das mal einer nachweisen.
Aber ja zur Kenntnis nehmen und draus lernen ist sicher der einfachere Weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
wixxen ist ein grundrecht ( menschenrecht ) und gesund ( lt. urologen ) ( psychiater ) :mrgreen: :up:
Abgesehen davon dass es kein Grundrecht ist darf man auch Grundrechte beschränken wenn diese in Konflikt mit schutzwürdigen Interessen Dritter stehen. Hier ist die Einschränkung halt - in den eigenen 4 Wänden
Warum sollte Deine Wahrnehmung hier irgendeine Rolle spielen. Du hast an einem öffentlichen Ort gewichst, solange das niemand anderer wahrnimmt alles schön und gut, aber wenn es jemand wahrnimmt und sich dadurch belästigt fühlt, dann wirst Du auch zurecht bestraft.
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
dem ist nichts mehr hinzuzufügen
Daheim hat er den Kick nicht, den er aber im Wald hat, quasi den des erwischt werden..er weiß schon was er tut.
Tja wenns ein Risiko gibt kann das auch schlagen werden damit sollte man rechnen
So ein Quatsch..ich hab noch kein Tier wixen sehn:roll:
Tiere und Menschen sind zwei verschiedene Dinge oder besser gesagt Dinge und Personen. Dementsprechend gelten auch andere Maßstäbe und Erwartungen an die Impulskontrolle

LG sakura
 
Ex hat mich mal abseits am FKK Badesee mit einen Handjob "entspannt "...
Am schmalen Weg kamen plötzlich zwei Läuferinnen daher, bitte nicht stören lassen war deren Antwort....alle sind nicht so kompliziert 😀
 
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