Hobby-Sex plus!

  • Ersteller Ersteller Gast
  • Erstellt am Erstellt am
Ich wüsste nicht, warum man jemandem sagen sollte, dass man überhaupt und wenn, was man nebenbei anstellt? Man ist als SW ein EPU, somit steht nirgends, was man genau macht. Sofern es eben keine Konkurrenzklausel betrifft, geht das den Dienstgeber genau nix an. Stell ich mir aber grad lustig vor, wenn dem so wäre :mrgreen: "T´schulligung Chef, ich wollt´s Ihnen nur sagen, ab Montag bin ich Hobbynutte, aber keine Sorge, das beeinträchtigt meine Arbeit hier in keinster Weise" :haha:

Ist eh nur bis zum Ersten...😣
 
Tut es auch nicht :) "Hobby" impliziert nicht automatisch "schwarz". Man kann diesem Hobby nachgehen, zusätzlich zum "normal" arbeiten, und dennoch angemeldete SW und somit steuerpflichtig sein. Mit Betonung auf "kann", und ja, das gibt´s.
Leider, wohl nicht ganz so amüsant wie gewünscht ;)
Ich hab nix von "schwarz arbeit" gesagt ☝☝☝ - Krankenkasse ist allerdings schlimmer wie Finanzamt, - mitm Finanzamt kannst verhandeln, Krankenkasse ned
 
also so in etwa wie "Hanf am Balkon anpflanzen"? ;)
Hobby-Pflanzenzucht halt :p

Müssen nur, wenn im Falle einer vorliegenden Vollbeschäftigung eine Beeinträchtigung deiner Arbeitsleistung resultiert.
Beziehungsweise wenn es irgendwie in Bezug zu deiner Arbeit steht. Du zB den selben Kundenstamm ansprichst oder gar dem Unternehmen Kunden abwerben könntest.
Ich kenne ein paar Jobs und Vertragsklauseln wo solche Dinge genauer geregelt sind.

Hobby-Nutten" von "Hauptberuflichen"?
Ich würde sagen die einen haben nur das Einkommen und sind dementsprechend davon abhängig, die anderen sind nicht so abhängig davon.
Weiterhin steht natürlich die Unterscheidung nach Anmeldung, Untersuchungen und Steuer im Raum. Aber das wird sehr individuell sein und nicht klar abzugrenzen.

Und drittens gibt es dann noch die sogenannten Taschengeld-Treffen. Die sich von Prostitution rechtlich unterscheiden. Soweit ich weiß hauptsächlich dadurch dass "Taschengeld" eine nicht näher definierte oder offiziell verlangte Wertschätzung des Freier ist. Im Vergleich zu Prostitution wo Analsex klar und vorher definiert eine Dienstleistung ist die 50 Euro extra kostet.
 
Erläuterung: dieser Begriff schein in anderen Berufsgruppen nicht so geläufig, oder kennt jemand einen "Hobby-Krankenpfleger", oder "Hobby-Chirurgen"? und das Wort "Hobby" schließt ja eine Bezahlung eigentlich aus, Bsp: "Hobby-Gärtner" oder "Hobby-Fußballer" ...
Du lebst noch nicht lange in Österreich, oder?

Die Nachbarschaftshilfe ist hier recht weit verbreitet, auch wenn es der Nachbar von 20 km gegenüber ist.
 
Ihr diskutiert hier über Steuern und Schwarzarbeit oder nicht, dabei wollte er nur anbringen, dass er es für Geld machen würde und hofft nun auf unzählige Zuschriften. :haha:
Ich finde es gelegentlich schon interessant, wie manche ihre Kontaktanfrage in eine angebliche Diskussion verpacken.
 
Besser zuerst den Peitschalbuam fragen, ob man Freier als Hobby auch in der Freizeit absaugen darf und falls er zustimmt, schriftlich geben lassen, so kann man eine fristlose Kündigung im Nachhinein einfach anfechten.
Könnten auch andere Klauseln sein, so gab es zB einmal die Begriffe "standeswidrige" sowie "standesfremde" Tätigkeit.
Ob die noch existieren bzw angewendet werden, weiß ich nicht.
 
Ein offizieller Begriff. Da einzige, was zu erklären ist, ist ob tatsächlich kein Gewinn abfällt, nicht der Begriff an sich.


Liebhaberei im Steuerrecht - FAQ

1. Was versteht man unter Liebhaberei?
Das sind Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen positiven Gesamterfolg erwarten lassen. Das heißt, der Saldo aus in einem mehrjährigen Zeitraum erzielten Verlusten und Gewinnen ergibt ein Minus.

Nur zum Teil richtig! Ausschlaggebend ist, wie in vielen österr. Gesetzestexten, der Begriff "erwarten". Und der ist sehr "dehnbar" :)
 
In den Firmen, bei denen ich gearbeitet habe, galt das nur für Konkurrenzunternehmen, für diese durfte man nicht tätig werden. Ich glaube nicht, dass es einem jemand verbieten kann, sich nebenbei selbständig zu machen. Aber so gut kenne ich mich damit nicht aus, da ich mich damit eben wie gesagt nie auseinandersetzen musste.

Im Arbeitsvertrag kannst Du Deinem Arbeitnehmer sogar das Skifahren verbieten, wenn es begründbar ist und vor dem Arbeitsgericht hält. Soviel ich weiß steht das u. a. bei Profifußballern so im Vertag. Ebenso wie ein Kickboxverbot für Konzertpianisten (Scherzerl!). :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde sagen die einen haben nur das Einkommen und sind dementsprechend davon abhängig, die anderen sind nicht so abhängig davon.

Und drittens gibt es dann noch die sogenannten Taschengeld-Treffen. Die sich von Prostitution rechtlich unterscheiden. Soweit ich weiß hauptsächlich dadurch dass "Taschengeld" eine nicht näher definierte oder offiziell verlangte Wertschätzung des Freier ist. Im Vergleich zu Prostitution wo Analsex klar und vorher definiert eine Dienstleistung ist die 50 Euro extra kostet.

zu Abs.1: Du meinst, so wie Unterscheidung zwischen Profi- und Hobby-Fussballer? Gerade das ist m. M. n. da nicht der Fall, weil der Freizeitkicker ja ausschließlich aus "Lust an der Freude" spielt. Nicht für jede "Hobby-Hure" trifft dieses Attribut zu und die Grenzen zwischen "das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden" und "ich brauch mal wieder dringend Geld" wahrscheinlich recht fließend sind.

zu Abs.2: hier dürfte wohl die im Gesetz definierte "Gewerbsmäßigkeit" (Gewinnerzielungs-Absicht, Wiederholungs-Absicht, das Vorhandensein von "Geschäftsräumlichkeiten" etc.) den Unterschied ausmachen. Wobei eine "Auspreisung" von Dienstleistungen z. B. auf ihrer Website sehr wohl eine Gewerbsmäßigkeit vermuten ließe. :)
 
Ihr diskutiert hier über Steuern und Schwarzarbeit oder nicht, dabei wollte er nur anbringen, dass er es für Geld machen würde und hofft nun auf unzählige Zuschriften. :haha:
Ich finde es gelegentlich schon interessant, wie manche ihre Kontaktanfrage in eine angebliche Diskussion verpacken.

Falls unter "er" ich gemeint sein sollte, definitiv NEIN! Bin verheiratet und treu! :cool:
 
Zurück
Oben