Privat Diverses Fallen alle Unterkünfte in die Kategorie Beherbergungsbetriebe

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Hallo
ich möchte mit meinem Schatz gerne im Jänner wegfahren (Tirol). Problem ist das mit den wenigen G‘s. Ich hab zwar eines der G aber meine Partnerin nicht. Deshalb meine Frage: weiss jemand von Euch ob es andre Möglichkeiten gibt Wohnungen für einige Tage zu mieten bei Betrieben die nicht unter die Kategorie Beherbergungsbetriebe fallen?
Danke und schöne Grüsse aus Südtirol
 
Hmmm... da wird dann wohl für deine Partnerin voraussichtlich der verlängerte Lockdown für Ungeimpfte gelten... aber warum lässt sie sich nicht impfen?
 
Hmmm... da wird dann wohl für deine Partnerin voraussichtlich der verlängerte Lockdown für Ungeimpfte gelten... aber warum lässt sie sich nicht impfen?
Kenn Sie nicht ,aber vielleicht sind es gesundheitliche Gründe ,oder Sie macht es sich nicht so leicht wie viele andere ,die sich nicht wegen Corona impfen sondern nur wegen der Hoffnung das alte Leben wieder zu kriegen. :unsure:
 
Kenn Sie nicht ,aber vielleicht sind es gesundheitliche Gründe ,oder Sie macht es sich nicht so leicht wie viele andere ,die sich nicht wegen Corona impfen sondern nur wegen der Hoffnung das alte Leben wieder zu kriegen. :unsure:

Ob und warum sich jemand impfen lässt oder nicht, war doch nicht die Frage von Hr. @Mitglied #184034... ;)

Unterkunft in einem Beherbergungsbetrieb wird voraussichtlich nur aus "unaufschiebbaren beruflichen Gründen" (siehe openhotels.at) möglich sein... oder zur "Kur oder Reha" in einer dementsprechenden Anstalt... und nur mit 3G-Nachweis.
Ohne 2G irgendwo zu übernachten wird sonst wohl ziemlich schwierig werden... :schulterzuck:
 
Ich darf mich mal einbringen:

Als "Geimpft" gilt wer 2x geimpft ist und die 2te Impfung nicht länger als 4 bzw. 6 Monate zurückliegt (abhängig vom Impfstoff).

Und zur Frage "Warum ist sie noch nicht geimpft?" gibts nur eine Antwort: Weil sie es so für sich als richtig erachtet und es ihr gutes und wohlerworbenes Recht ist!. Punkt!

Und zur eigentlichen Frage: Rein rechtlich muss jeder, der eine Räumlichkeit gegen Bezahlung zur Verfügung stellt, diese Bezahlung beim zuständigen Finanzamt melden und ist einem offiziellen Beherbergungsbetrieb gleichzusetzen. Heisst: Auch privat darf er nur an "2G"-Menschen vermieten. Einzige Ausnahme: Der, der euch die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt ist mit euch nachweislich befreundet oder verwandt. Dann darf er dafür aber auch kein Geld nehmen und es müssen im Haushalt des "Vermieters" alle geimpft oder genesen nach den 2G-Regeln sein.Außerdem wirds dann schwierig mit "nur eine Person darf einen Haushalt besuchen"...ihr seid ja zu zweit und wohnt nicht ständig an der "Urlaubsadresse". Und auch wenn euch der Vermieter versichert "Des moch ma scho, wenn wos is sog ma anfoch mir san Haberer", würde ich mich nicht darauf verlassen, da zum Einen bei Strafandrohung der "Vermieter" sofort "umfällt" und zum Anderen euch empfindliche Strafen drohen, wenn ihr auffliegt.

Von daher: 40% haben diese Regierung in ihr Amt gewählt, 60% der Bevölkerung sind für diese Art der Maßnahmen, weil das Nachplappern von Meinungen aus Krone und ZiB einfacher ist, als sein Hirnkastl anzustrengen, also muß der Rest damit leben. Diese Maßnahmen sind fies, aber so bringt man halt die Schafe freiwillig dazu, zur Schlachtbank zu laufen..;)

Und btw: Da sie ja sowieso im Lockdown ist und das vermutlich bis 1. Februar bleiben wird (und darüber hinaus) darf sie ohnehin nicht in den Urlaub fahren...egal wer euch ein Zimmer anbietet! Spätestens beim Skilift fliegt sie im Zweifel auf!
 
Ich darf mich mal einbringen:

Als "Geimpft" gilt wer 2x geimpft ist und die 2te Impfung nicht länger als 4 bzw. 6 Monate zurückliegt (abhängig vom Impfstoff).

Und zur Frage "Warum ist sie noch nicht geimpft?" gibts nur eine Antwort: Weil sie es so für sich als richtig erachtet und es ihr gutes und wohlerworbenes Recht ist!. Punkt!

Und zur eigentlichen Frage: Rein rechtlich muss jeder, der eine Räumlichkeit gegen Bezahlung zur Verfügung stellt, diese Bezahlung beim zuständigen Finanzamt melden und ist einem offiziellen Beherbergungsbetrieb gleichzusetzen. Heisst: Auch privat darf er nur an "2G"-Menschen vermieten. Einzige Ausnahme: Der, der euch die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt ist mit euch nachweislich befreundet oder verwandt. Dann darf er dafür aber auch kein Geld nehmen und es müssen im Haushalt des "Vermieters" alle geimpft oder genesen nach den 2G-Regeln sein.Außerdem wirds dann schwierig mit "nur eine Person darf einen Haushalt besuchen"...ihr seid ja zu zweit und wohnt nicht ständig an der "Urlaubsadresse". Und auch wenn euch der Vermieter versichert "Des moch ma scho, wenn wos is sog ma anfoch mir san Haberer", würde ich mich nicht darauf verlassen, da zum Einen bei Strafandrohung der "Vermieter" sofort "umfällt" und zum Anderen euch empfindliche Strafen drohen, wenn ihr auffliegt.

Von daher: 40% haben diese Regierung in ihr Amt gewählt, 60% der Bevölkerung sind für diese Art der Maßnahmen, weil das Nachplappern von Meinungen aus Krone und ZiB einfacher ist, als sein Hirnkastl anzustrengen, also muß der Rest damit leben. Diese Maßnahmen sind fies, aber so bringt man halt die Schafe freiwillig dazu, zur Schlachtbank zu laufen..;)

Und btw: Da sie ja sowieso im Lockdown ist und das vermutlich bis 1. Februar bleiben wird (und darüber hinaus) darf sie ohnehin nicht in den Urlaub fahren...egal wer euch ein Zimmer anbietet! Spätestens beim Skilift fliegt sie im Zweifel auf!
Wir könnten in Kramsach eine Wohnung anbieten , Geld intersiert uns nicht ebensowenig werden von uns sexuelle Gefälligkeiten erwartet . Wir selber wohnen auch nicht dort
 
Wir könnten in Kramsach eine Wohnung anbieten , Geld intersiert uns nicht ebensowenig werden von uns sexuelle Gefälligkeiten erwartet . Wir selber wohnen auch nicht dort
Das wird den User @Mitglied #184034 freuen, machts rechtlich aber noch nicht einfacher...zwar hat er eine Unterkunft, kann aber immer noch nicht erklären, wie er im Lockdown hingekommen ist (in dem Fall seine Frau), er kann nicht über Deutschland zur Unterkunft fahren und dort vor Ort genau nichts unternehmen, da auf den Liften m. W. n. 2G gilt..;)
 
Das wird den User @Mitglied #184034 freuen, machts rechtlich aber noch nicht einfacher...zwar hat er eine Unterkunft, kann aber immer noch nicht erklären, wie er im Lockdown hingekommen ist (in dem Fall seine Frau), er kann nicht über Deutschland zur Unterkunft fahren und dort vor Ort genau nichts unternehmen, da auf den Liften m. W. n. 2G gilt..;)
Du weist schon das es Tourenschi auch gibt oder Wandern kann ,die Freundin ist meines Wissens aus Imst.
 
Das gewünschte Datum ist zwar schon vorbei aber ich kann für die zukunft nur empfehlen auf animap.at nachzusehen ob was in der gesuchten umgebung vorhanden ist. :)
 
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