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Gast
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Na in Deutschland arbeitet die Justiz ja rasch, wäre es um etwas anderes gegangen wären wahrscheinlich 2 Jahre ins Land gezogen!
eine einstweilige verfügung kriegst bei uns auch schnell....
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Na in Deutschland arbeitet die Justiz ja rasch, wäre es um etwas anderes gegangen wären wahrscheinlich 2 Jahre ins Land gezogen!
wäre es um etwas anderes gegangen wären wahrscheinlich 2 Jahre ins Land gezogen!
Ja, aber auch, dass dazu 19 Stimmen fehlen.lese ich etwas von Verfassungsänderung ??
Probe-Abstimmung im türkischen Parlament: Mehrheit für Aufhebung von parlamentarischer Immunität - SPIEGEL ONLINE
Kann man so nicht sagen. Anträge auf einstweilige Verfügung werden üblicherweise rasch und eher klägerfreundlich abgehandelt. Insoweit ist die Sache nicht unüblich. Die Signalwirkung ist ob der politischen Brisanz natürlich bedenklich.Na in Deutschland arbeitet die Justiz ja rasch, wäre es um etwas anderes gegangen wären wahrscheinlich 2 Jahre ins Land gezogen!
noch - die Abstimmung kommt doch erst am Freitag.Ja, aber auch, dass dazu 19 Stimmen fehlen.
also ehrlich … der Student wollte keine Satire machen. Der Böhmermann will nur Quoten.Abgrenzung zwischen Satire und Beleidigung
Hoffentlich die zuständigen Richteralso ehrlich … der Student wollte keine Satire machen. Der Böhmermann will nur Quoten.
Satire darf alles, unter der Voraussetzung, dass sie edle Ziele hat . Aber wer versteht davon schon etwas ?
Das bestimmt! Ich glaube trotzdem das es nur mehr um ein "Zeichen" für Dönermann geht! Ich kann mir nicht vorstellen, das unsere Regierung sich so bei einen Fehlverhalten eines Satiriker verhalten hätte! Wenn Böhmermann vielleicht verurteilt wird,was ich jetzt befürchte, tue ich mir schwer eine Regierung mit dieser Wertvorstellung ernstzunehmen! Buckeln vor einen der Menschenrechte mit Füßen tritt, das ist echt einfach nur traurig!eine einstweilige verfügung kriegst bei uns auch schnell....
Das ist leider wahr.Ich kann mir nicht vorstellen, das unsere Regierung sich so bei einen Fehlverhalten eines Satiriker verhalten hätte!
Du irrst in der Annahme, dass die deutsche Bundesregierung eine strafrechtliche Verfolgung Böhmermanns verhindern hätte können. Hätte sie sich gegen die Weiterleitung der "Majestätsbeleidigungs"-Anzeige an die Justiz entschieden, wäre Böhmermann wegen "normaler" Beleidigung angezeigt worden. Zusätzlich hätte die deutsche Regierung aber jegliche Glaubwürdigkeit verloren, wenn sie sich irgendwo für Gewaltenteilung einsetzt.Ich kann mir nicht vorstellen, das unsere Regierung sich so bei einen Fehlverhalten eines Satiriker verhalten hätte! Wenn Böhmermann vielleicht verurteilt wird,was ich jetzt befürchte, tue ich mir schwer eine Regierung mit dieser Wertvorstellung ernstzunehmen! Buckeln vor einen der Menschenrechte mit Füßen tritt, das ist echt einfach nur traurig!
Stimmt, im ersten Moment habe ich mir (vermutlich wie viele andere auch) gedacht dass es eine Katastrophe ist und Deutschland vor der Türkei kuscht. Auf den 2ten Blick bin ich dann allerdings zu der Ansicht gekommen, dass es diesen Paragraphen nun mal gibt (soll ja abgeschafft werden) und somit hat Erdoan das Recht hier Anzeige zu erstatten. Ein Unterbinden durch die Regierung wäre ein Eingriff in den Rechtsstaat gewesen und somit noch viel untragbarer als der Prozess an sich.Zusätzlich hätte die deutsche Regierung aber jegliche Glaubwürdigkeit verloren, wenn sie sich irgendwo für Gewaltenteilung einsetzt.
Buckeln vor einen der Menschenrechte mit Füßen tritt, das ist echt einfach nur traurig!
Du irrst in der Annahme, dass die deutsche Bundesregierung eine strafrechtliche Verfolgung Böhmermanns verhindern hätte können. Hätte sie sich gegen die Weiterleitung der "Majestätsbeleidigungs"-Anzeige an die Justiz entschieden, wäre Böhmermann wegen "normaler" Beleidigung angezeigt worden. Zusätzlich hätte die deutsche Regierung aber jegliche Glaubwürdigkeit verloren, wenn sie sich irgendwo für Gewaltenteilung einsetzt.
Und du musst geprüfter und zugelassener Satiriker sein.Satire darf alles, unter der Voraussetzung, dass sie edle Ziele hat . Aber wer versteht davon schon etwas ?
Erstens steht das im entsprechenden Paragraphen 104a StGB so nicht drinnen. Zweitens, selbst wenn man Deiner Ansicht folgt, lies doch bitte einmal genau was Du geschrieben hast. Wie würdest Du begründen, dass die politische Lage ein solches Verfahren nicht "für angebracht hält", wenn Du als Regierung die Anklage stoppen wolltest?Die deutsch Regierung hatte nur zu prüfen, ob die politische Lage ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung für angebracht hält, völlig unabhängig vom rechtlich zu bewertenden Inhalt der Vorwürfe gegen Böhmermann.
Erstens steht das im entsprechenden Paragraphen 104a StGB so nicht drinnen. Zweitens, selbst wenn man Deiner Ansicht folgt, lies doch bitte einmal genau was Du geschrieben hast. Wie würdest Du begründen, dass die politische Lage ein solches Verfahren nicht "für angebracht hält", wenn Du als Regierung die Anklage stoppen wolltest?
Das Verfahren wegen "normaler" Beleidigung ruht, solange das Verfahren wegen "Majestätsbeleidigung" läuft.Die Anklage nach § 185 StGb ist ja nicht gestoppt. Aber eine Anklage nach § 103 StGb sieht eine unverhältnismäßig höhere Strafe vor, der das Gericht aber nicht unbedingt folgen muss.
Damit hast Du Recht, und er soll ja auch abgeschafft werden. Das muss in einem Rechtsstaat aber das Parlament beschließen, und bevor dies nicht geschehen ist, muss sich die Regierung an ihn halten und Entscheidungen auf dessen Basis treffen.Der § 103 stammt aus der Zeit der Monarchien und ist politisch obsolet.
Woher willst Du wissen, aus welchen Überlegungen die Entscheidung der Regierung erfolgen darf, wenn es im Gesetz nicht steht?PS: Eine Entscheidung der Regierung nach § 103 kann nur aus politischen Überlegungen erfolgen, auch wenn das explizit nicht so im § 104a steht. Keinesfalls aus rechtlichen Überlegungen heraus. Das hat Frau Merkel mit ihrer Äußerung, es läge eine Beleidigung vor, aber getan.
Damit hast Du Recht, und er soll ja auch abgeschafft werden. Das muss in einem Rechtsstaat aber das Parlament beschließen, und bevor dies nicht geschehen ist, muss sich die Regierung an ihn halten und Entscheidungen auf dessen Basis treffen.
Nach § 104a ist Voraussetzung, dass gegenseitige diplomatische Beziehungen bestehen. Insofern trifft die Regierung auf dieser Basis eine Entscheidung. Wenn sie zu einer Klage eine Ermächtigung erteilt, bedeutet das auf diplomatischer Ebene immer eine gewisse Zustimmung und Parteinahme für den Kläger, eben auf grund einer Einschätzung der politischen Verhältnisses zum und im anderen Land.
Doch, in der Juristerei zählen sehr wohl frühere Entscheidungen als Basis für folgende, und zwar in schöner Regelmäßigkeit. Lies Dir doch bitte ein beliebiges Urteil durch, Du wirst fast immer irgend einen Verweis auf eine frühere Entscheidung finden.Und frühere Fehlentscheidungen ( Schah von Persien ) rechfertigen nicht folgende. Frau Merkel hätte m. E. besser daran getan, die diplomatische Ebene ganz rauszuhalten und Erdogan auf § 185 zu verweisen. Gleiches Recht für alle wiegt höher als Sonderstellungen für Despoten. Jedenfalls heutzutage und in Europa.
D.h. die "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts" kann nicht verfolgt werden, wenn zum entsprechenden Staat keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist eine rein formale Voraussetzung und soll bspw. verhindern, dass sich Regierung und/oder Justiz mit Begehren nicht anerkannter "Staaten" auseinandersetzen müssen.
Wenn sie eine Weiterleitung des Falles an die Justiz - im Gegensatz zu früheren Fällen - blockiert hätte, hätte sie aufklären müssen, warum der Fall Erdogan mit dem Fällen Schah oder Pinochet nicht vergleichbar ist. Und damit hätte sie sich definitiv schwer getan.