Der Fall "Jan Böhmermann"

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Wie seht ihr die Entscheidung von Frau Merkel, das gegen Jan Böhmermann ermittelt werden soll?
Ist es noch nachvollziehbar, das ein Satiriker wegen einer sogenannten "Schmähkritik" eventuell angeklagt wird? Wurde eine Grenze überschritten mit dieser (m.M.n weit unter der Gürtellinie) Darbietung?

Ich finde es sehr bedenklich, das eine Kanzlerin (wahrscheinlich nur aus politischen Gründen) einer solchen Ermittlung grünes Licht gibt. Hätte Frau Merkel nicht einfach Herrn Erdogan die Stirn bieten sollen? Ich bin gespannt ob sich ein Staatsanwalt findet der Jan Böhmermann vor Gericht zerrt und ihn verurteilt. ( Strafe laut Gesetz wären drei Jahre oder Geldstrafe).
 
das "gedicht" von böhmermann war m.m.n. scheisse und weit entfernt von irgend einer form von satire und daher wäre es verzichtbar gewesen! unabhängig davon, die politik hat sich aus solchen dingen herauszuhalten und keine ermächtigung zu irgend einer form von verfolgung zu erteilen. noch dazu von einer kanzlerin welche selbst massiven rechtsbruch zu verantworten hat!
 
meine meinung:
frau merkel hat entschieden, dass eine deutscher comedian (oder wie auch immer man ihn korrekt benennen kann) vor einem deutschen gericht nach deutschem recht angeklagt werden kann. sie hat in ihrem statement auch betont, dass sie vertrauen in den deutschen rechtsstaat hat und dies kein thema ist, das politisch zu entscheiden wäre.
die entrüstung kommt jetzt interessanterweise von weit rechts und von links. ich finde ihre entscheidung nicht verwerflich - im endeffekt hat sie gemacht, was ich mir von einer kanzlerin erwarte - sie hat sich nicht über den rechtsstaat gestellt.
 
Wie seht ihr die Entscheidung von Frau Merkel, das gegen Jan Böhmermann ermittelt werden soll?
Also Frau Merkel hat ihn ja ned angeklagt, sie hat nur zugestimmt, wohl wissend, das der Paragraph bis zu Boehmermanns Rückkehr von seiner Flucht aus der USA, gefallen sein wird.
Ist es noch nachvollziehbar, das ein Satiriker wegen einer sogenannten "Schmähkritik" eventuell angeklagt wird? Wurde eine Grenze überschritten mit dieser (m.M.n weit unter der Gürtellinie) Darbietung?
ja
 
egal was Merkel warum gemacht hat - die Wähler verstehen das anders .

und sie hat ihr persönliches Urteil zu diesem Vorfall abgegeben, wobei dies nicht notwendig gewesen wäre, da sie sich auf diese Art in diese ungünstige Position hinein manövriert hat. Sie musste nun dazu eine Entscheidung treffen.

Wobei man nicht nur dieses Gedicht isoliert betrachten darf - es gab eine Vorgeschichte und man muss die ganze Sendung sehen um sich ein Urteil zu bilden.


Ausserdem ist er bei weitem nicht der einzige der schimpft und beleidigt.

Und weil das alles so künstlich aufgeblasen wurde, kommt es natürlich zu solchen Aktionen .

Englische Zeitung ruft "Erdogan-Schmähgedicht-Wettbewerb" aus

Wobei man nicht vergessen darf, DASS IN DER TÜRKEI FAST 2000 ANZEIGE / VERHAFTUNGEN stattgefunden haben wegen Beleidigung des ...

eh scho wisse.


Der Dönermann also .
 
frau merkel hat entschieden, dass eine deutscher comedian (oder wie auch immer man ihn korrekt benennen kann) vor einem deutschen gericht nach deutschem recht angeklagt werden kann

und genau das ist m.m.n. nicht aufgabe eine kanzlerin, sondern - sofern es sich um ein offizialdelikt handelt - aufgabe der behörden!

es gab eine Vorgeschichte und man muss die ganze Sendung sehen um sich ein Urteil zu bilden.

die vorgeschichte ist m.m.n. nur augenauswischerei. morgen ernenne ich mich dann zum comedian aus eigenen gnaden, stell mich mit dem megaphon vor deine haustüre, gib lauthals kund dass nun satire folgt und beschimpf dich dann vor aller welt aufs übelste bis hin zur sodomie!
 
die vorgeschichte ist m.m.n. nur augenauswischerei.
nein eben nicht, weil sich dieser Präsident mehrmals über deutsche Sendungen beschwert hatte und auch den Botschafter einbestellt hatte.


Und dann kam Didi

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Ich finde, die Konstruktion des entsprechenden Paragraphen (103 StGB, scherzhaft als "Majestätsbeleidigung" bezeichnet) ist einfach scheiße. Wenn eine Regierung darüber entscheiden muss, ob ein Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, wird das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen, und es bringt die Regierung völlig unnötigerweise in Verlegenheit, quasi in eine Doppelmühle ohne Ausweg. Kanzlerin Merkel ist für Konstruktion des Paragraphen nur bedingt ein Vorwurf zu machen; gewiss hätte sie ihn in ihrer Regierungszeit abschaffen können, aber man weiß - wie ich gestern bei der Maischbergerin erfahren habe - schon seit dem Fall "Schah von Persien" im Jahr 1968 (!), dass der Paragraph scheiße ist, somit hat man fast 50 Jahre nix getan, und hat jetzt wieder den Scherm auf.

Ich gebe @Mitglied #219870 völlig Recht (wie könnte ich auch anders, als Kater ;)), dass Fr. Merkel richtig gehandelt und den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat. Es steht einer Regierung nicht zu, zu entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich relevant ist oder nicht. Dafür ist die Justiz zuständig.

Ich hoffe, dass Staatsanwaltschaft und ggfs. das Gericht den Fall sachlich und besonnen abhandeln. Wenn die StA die Ermittlungen einstellt, ist der Fall erledigt. Wenn nicht, werden sich die Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, wo Satire aufhört und wo Beleidigung anfängt. MMN spricht relativ viel für einen Freispruch.

Über kurz oder lang wird Deutschland diesen anachronistischen Paragraphen abschaffen - das kann man als positiven Aspekt aus der Affäre mitnehmen.
 
nicht aufgabe eine kanzlerin,

Doch,
Die türkische Regierung hat in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann gefordert , d ie Bundesregierung hat dem Antrag am Freitag entsprochen und die Behörden ermächtigt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Warum ? Weil eine Strafverfolgung wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches nur möglich ist, wenn ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
die wollten diesen § schon längst eliminieren, was nun geschehen wird. Die Merkel ist in der Klemme wegen den Flüchtlingen und die Türkei usw ...
 
Hätte die Zivilklage Erdogan's nicht ausgereicht? Das ist doch nur ein politisches Ballspiel! Ich glaube das mit solchen Mätzchen die freie Meinung begraben wird. Und ob dieses Gesetz abgeschafft wird oder nicht ist uninteressant. Mich stört es einfach das Frau Merkel nicht den Mut hatte Erdogan die Stirn zu bieten.Ginge es nach getätigten Aussagen von Satiriker müsste jeder zweite Angeklagt werden.
 
Hätte die Zivilklage Erdogan's nicht ausgereicht? Das ist doch nur ein politisches Ballspiel! Ich glaube das mit solchen Mätzchen die freie Meinung begraben wird. Und ob dieses Gesetz abgeschafft wird oder nicht ist uninteressant. Mich stört es einfach das Frau Merkel nicht den Mut hatte Erdogan die Stirn zu bieten.Ginge es nach getätigten Aussagen von Satiriker müsste jeder zweite Angeklagt werden.
Ich bleibe dabei: Die - sehr vornehm ausgedrückt - höchst unglückliche Konstruktion des Paragraphen hat Merkel und ihre Minister in eine Doppelmühle gebracht. Wenn sie als Kanzlerin die Strafverfolgung verhindert hätte, hätte sie noch stärker gegen die von ihr propagierten "europäischen Werte" verstoßen als mit der Entscheidung pro Strafverfolgung. Denn ein ganz zentraler europäischer Wert ist die Gewaltenteilung. Wie kann man einem Despoten wie Erdogan jemals erklären, dass politischer Einfluss auf die Justiz zu unterbleiben hat, wenn man selbst als Politiker/in über die (Nicht-)Strafbarkeit einer Tat entscheidet? Da ist die Entscheidung, den Fall an die StA weiterzuleiten, wesentlich besser mit europäischen Grundwerten vereinbar - so paradox es erscheint -, weil jetzt sind wir in der gleichen Situation, wie wenn Erdogan wegen "normaler" Beleidigung geklagt hätte.
 
Doch,
Die türkische Regierung hat in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann gefordert , d ie Bundesregierung hat dem Antrag am Freitag entsprochen und die Behörden ermächtigt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Warum ? Weil eine Strafverfolgung wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches nur möglich ist, wenn ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

danke, wusste ich nicht! dann hätte sie m.m.n. ablehnen und auf den zivilen rechtsweg verweisen müssen.
 
Sie hätte diese Angelegenheit gar nicht erst zum Thema machen müssen.
 
dann hätte sie m.m.n. ablehnen und auf den zivilen rechtsweg verweisen müss
Das Problem ist, das die türk. Regierung das Ansuchen vorgebracht hat, also Maj.beleidigung, nicht die Privatperson Erdo, das wäre bei jedem anderen Staatsoberhaupt auch so Tom, da gibt es keinen privaten Weg. Das hat weder was mit Flüchtlingen oder der Türkei zu tun. Sie hat sich auch nicht eingemischt, sondern den Rechtsweg, wie in solchen Fällen üblich, eingehalten und verwiesen, Mainz prüft jetzt, ob es zur Anklage kommt, die werden so langsam machen, bis der § gefallen ist, die Abschaffung ist ja schon in Arbeit,besonders durch NRW, Böehermann ist geflüchtet, er wird nicht zurückkommen, bis der § gefallen ist.
 
Erdogan hat meines Wissens nach Böhmermann zivil geklagt!
 
Erdogan hat meines Wissens nach Böhmermann zivil geklagt!
nein, dann hätte es ja die Verbalnote der türk. Regierung nicht gegeben ;)
Du brauchst Dir keine Sorgen um B. machen, er hat auf Twitter gepostet " Reiseziele bereits ausgewählt: Nordkorea - um sich "die Sache mit der Presse- und Kunstfreiheit noch mal genau erklären" zu lassen. Pfui Teufel.
 
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