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Bin morgen mit meiner Freundin in Bad Hall Sauna sie hat ein Intim piercing vl noch wer lust sich anzutreffen?
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Wann denn?Bin morgen mit meiner Freundin in Bad Hall Sauna sie hat ein Intim piercing vl noch wer lust sich anzutreffen?
Sex ist generell nirgends verboten, solange du nicht damit die Öffentlichkeit erregst.Ich hätte mal eine ganz andere Frage, die ich hier gerne im Forum stellen möchte (vielleicht wurde sie ohnehin schon mal gestellt aber ich habe keine Lust 158 Seiten in dieser Rubrik durchzuackern
Was passiert einem Pärchen, wenn es beim Sex in einer Therme im Allgeneinen und in der Auszeit Bad Schallerbach (z.B. Außenbecken oder Salzgrotte) im Besonderen erwischt wird?
Es kursieren ja immer wieder interessante Gerüchte: Angefangen von Ermahnung über Verweis der Badeanstalt bis hin zu einer Anzeige, Eintrag ins Strafregister und saftigen Geldstrafen bzw. Zahlung der Becken-Reinigung (was vermutlich in Schallerbach in die Tausende EUR gehen wird) - Wobei letzteres vermutlich eher ein Märchen ist, da ja jedes Kleinkind, was ins Becken pinkelt mehr Körpersäfte rauslässt als eine Ejakulation das je schaffen würde.
Ich möchte auch noch klar loswerden, dass es mir nicht um solche Spinner geht, die vorm Kinderbecken ihren Lümmel rauspacken und sich einen runterholen, wie es - leider - vor nicht allzu langer Zeit in Linz und Wien der Fall war (da is es mir schon klar, dass die Typen die Höchststrafe bekommen - was ja m.E. auch völlig in Ordnung ist); es geht mir vielmehr um jene Pärchen, die in einer Ü16-Saunalandschaft mehr oder weniger offensichtlich durch regelmäßige Auf- und Ab-Bewegungen - manchmal fast nicht erkennbar - manchmal aber auch durch intensivere Stöße am Beckenrand lehnend mit hoher Wahrscheinlichkeit Sex haben. Welche Möglichkeiten hat der/die BademeisterIn, der/die sie in flagranti erwischt und was kann/darf/wird dem Pärchen passieren?
Wäre cool wenn sich ein "Experte" dazu äußern könnte (idealerweise ein/e BademeisterIn; noch idealer ein/e BademeisterIn der/die beruflich der Auszeit tätig ist
- oder vlt. ein/e JuristIn der/die das Ganze auch rechtlich untermauern kann
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); bitte keine "Shitstorms" von Leuten die Einen kennen, die Einen kennen, die Einen kennen... der schon mal fürs Beckenputzen bezahlt hat *g* - das habe ich schon ein paarmal gehört...
Also, würde mich sehr über konstruktive Antworten freuen - gerne auch direkt über PN. Danke bereits jetzt für Eure Nachrichten und lg

....nicht schlecht geschrieben, ich habe zufällig zu einer "frustrierten Angestellten" einer oberösterreichischen Therme eine sehr enge Freundschaft. Sie hat mir schon öfters berichtet, dass die Saunameister und Saunameisterinnen genau wissen, was in den Thermen und Saunen so abläuft und sie kennen auch bestimmte Gäste, die nicht nur wegen Saunieren kommen, sondern eher wegen erotischen Erlebnissen. Dies stört jedoch die Angestellten nicht und sie schauen großzügig darüber weg.Im Wasser sich zu umarmen oder zu kuscheln, wie es unter Eheleuten und Verliebten üblich ist, ist absolut kein Grund für eine Verwarnung durch frustrierte Angestellte.

Ich pers. finde das richtig, immerhin ist es eine Therme / Sauna und kein Swingerclub. Ein bissal dezent Fummeln ist ja in Ordnung (solange keine Spuren im Wasser bleiben), aber sobald man jemand anderen belästigt muss es einfach Konsequenzen haben.In Bad Schallerbach wird jede sexuelle Handlung bei denen offensichtlich unbeteiligte belästigt werden zur Anzeige gebracht. Desweiteren bekommt der/die Beschuldigte/r Hausverbot.
Diese Information bekam ich unlängst von der Geschäftsführung. Im übrigen verfahren sie genau so streng mit Mitarbeitern die absichtlich weg schauen![]()
Dazu muß aber die sexuelle Handlung eindeutig nachgewiesen werden, denn auch Bad Schallerbach kann es sich nicht leisten Gäste in Verruf zu bringen.In Bad Schallerbach wird jede sexuelle Handlung bei denen offensichtlich unbeteiligte belästigt werden zur Anzeige gebracht. Desweiteren bekommt der/die Beschuldigte/r Hausverbot.
Diese Information bekam ich unlängst von der Geschäftsführung. Im übrigen verfahren sie genau so streng mit Mitarbeitern die absichtlich weg schauen![]()
Nein da muss ich dich enttäuschen das gilt maximal für die Anzeige das Hausverbot bleibtDazu muß aber die sexuelle Handlung eindeutig nachgewiesen werden, denn auch Bad Schallerbach kann es sich nicht leisten Gäste in Verruf zu bringen.
Aber wie gesagt wenn es niemand übertreibt, ist es sicher kein Problem.
Der Idealweg ist, dass sich niemand gestört fühlt.
Haben wir ja ein Stück weiter oben schon geschrieben.
Bezüglich des Hausrechts ( siehe auch Hausrecht in Geschäftsräumen) ist natürlich auch der Gleichheitsgrundsatz anzuwenden,Nein da muss ich dich enttäuschen das gilt maximal für die Anzeige das Hausverbot bleibt...eindeutig nachgewiesen muss da nichts werden. Denn das Hausrecht ist und bleibt bei der GF Bad Schallerbach und die verstehen mittlerweile sehr wenig Spaß in diesen Dingen.
Die lesen ja auch hier mit![]()
Bezüglich des Hausrechts ( siehe auch Hausrecht in Geschäftsräumen) ist natürlich auch der Gleichheitsgrundsatz anzuwenden,
außer es wurde die Handlung eindeutig nachgewiesen.(Therme ist öffentlich)
das Hausverbot bleibt..
Zuallererst mal besten Dank für Eure Postings. Sind ja ganz passable Antworten zusammengekommen.Mutwilliges ins Wasser ejakulieren