Privat Diverses Bad Schallerbach Eurotherme

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Bin morgen mit meiner Freundin in Bad Hall Sauna sie hat ein Intim piercing vl noch wer lust sich anzutreffen?
 
Ich hätte mal eine ganz andere Frage, die ich hier gerne im Forum stellen möchte (vielleicht wurde sie ohnehin schon mal gestellt aber ich habe keine Lust 158 Seiten in dieser Rubrik durchzuackern ;)

Was passiert einem Pärchen, wenn es beim Sex in einer Therme im Allgeneinen und in der Auszeit Bad Schallerbach (z.B. Außenbecken oder Salzgrotte) im Besonderen erwischt wird?
Es kursieren ja immer wieder interessante Gerüchte: Angefangen von Ermahnung über Verweis der Badeanstalt bis hin zu einer Anzeige, Eintrag ins Strafregister und saftigen Geldstrafen bzw. Zahlung der Becken-Reinigung (was vermutlich in Schallerbach in die Tausende EUR gehen wird) - Wobei letzteres vermutlich eher ein Märchen ist, da ja jedes Kleinkind, was ins Becken pinkelt mehr Körpersäfte rauslässt als eine Ejakulation das je schaffen würde. :rubbel:

Ich möchte auch noch klar loswerden, dass es mir nicht um solche Spinner geht, die vorm Kinderbecken ihren Lümmel rauspacken und sich einen runterholen, wie es - leider - vor nicht allzu langer Zeit in Linz und Wien der Fall war (da is es mir schon klar, dass die Typen die Höchststrafe bekommen - was ja m.E. auch völlig in Ordnung ist); es geht mir vielmehr um jene Pärchen, die in einer Ü16-Saunalandschaft mehr oder weniger offensichtlich durch regelmäßige Auf- und Ab-Bewegungen - manchmal fast nicht erkennbar - manchmal aber auch durch intensivere Stöße am Beckenrand lehnend mit hoher Wahrscheinlichkeit Sex haben. Welche Möglichkeiten hat der/die BademeisterIn, der/die sie in flagranti erwischt und was kann/darf/wird dem Pärchen passieren?

Wäre cool wenn sich ein "Experte" dazu äußern könnte (idealerweise ein/e BademeisterIn ;); noch idealer ein/e BademeisterIn der/die beruflich der Auszeit tätig ist :up: - oder vlt. ein/e JuristIn der/die das Ganze auch rechtlich untermauern kann :up: :up:); bitte keine "Shitstorms" von Leuten die Einen kennen, die Einen kennen, die Einen kennen... der schon mal fürs Beckenputzen bezahlt hat *g* - das habe ich schon ein paarmal gehört... :mauer:

Also, würde mich sehr über konstruktive Antworten freuen - gerne auch direkt über PN. Danke bereits jetzt für Eure Nachrichten und lg
 
Ich hätte mal eine ganz andere Frage, die ich hier gerne im Forum stellen möchte (vielleicht wurde sie ohnehin schon mal gestellt aber ich habe keine Lust 158 Seiten in dieser Rubrik durchzuackern ;)

Was passiert einem Pärchen, wenn es beim Sex in einer Therme im Allgeneinen und in der Auszeit Bad Schallerbach (z.B. Außenbecken oder Salzgrotte) im Besonderen erwischt wird?
Es kursieren ja immer wieder interessante Gerüchte: Angefangen von Ermahnung über Verweis der Badeanstalt bis hin zu einer Anzeige, Eintrag ins Strafregister und saftigen Geldstrafen bzw. Zahlung der Becken-Reinigung (was vermutlich in Schallerbach in die Tausende EUR gehen wird) - Wobei letzteres vermutlich eher ein Märchen ist, da ja jedes Kleinkind, was ins Becken pinkelt mehr Körpersäfte rauslässt als eine Ejakulation das je schaffen würde. :rubbel:

Ich möchte auch noch klar loswerden, dass es mir nicht um solche Spinner geht, die vorm Kinderbecken ihren Lümmel rauspacken und sich einen runterholen, wie es - leider - vor nicht allzu langer Zeit in Linz und Wien der Fall war (da is es mir schon klar, dass die Typen die Höchststrafe bekommen - was ja m.E. auch völlig in Ordnung ist); es geht mir vielmehr um jene Pärchen, die in einer Ü16-Saunalandschaft mehr oder weniger offensichtlich durch regelmäßige Auf- und Ab-Bewegungen - manchmal fast nicht erkennbar - manchmal aber auch durch intensivere Stöße am Beckenrand lehnend mit hoher Wahrscheinlichkeit Sex haben. Welche Möglichkeiten hat der/die BademeisterIn, der/die sie in flagranti erwischt und was kann/darf/wird dem Pärchen passieren?

Wäre cool wenn sich ein "Experte" dazu äußern könnte (idealerweise ein/e BademeisterIn ;); noch idealer ein/e BademeisterIn der/die beruflich der Auszeit tätig ist :up: - oder vlt. ein/e JuristIn der/die das Ganze auch rechtlich untermauern kann :up: :up:); bitte keine "Shitstorms" von Leuten die Einen kennen, die Einen kennen, die Einen kennen... der schon mal fürs Beckenputzen bezahlt hat *g* - das habe ich schon ein paarmal gehört... :mauer:

Also, würde mich sehr über konstruktive Antworten freuen - gerne auch direkt über PN. Danke bereits jetzt für Eure Nachrichten und lg
Sex ist generell nirgends verboten, solange du nicht damit die Öffentlichkeit erregst.
Das heißt also, wenn ihr die notwendigen Vorkehrungen trefft, das es für andere nicht ersichtlich ist, das ihr an euren Geschlechtsteilen rumspielt, weil ihr sie nicht für andere sichtbar präsentiert würde es sich lediglich am Mutmaßungen oder eine sehr ausgeprägte Fantasie derer handeln die euch beobachten.
Glauben (Verdacht) heißt jedoch nichts wissen.
Wenn euch also jemand vor anderen verwarnen möchte und ihr hättet zum Beispiel einen Zeugen der in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu euch steht oder befangen sein könnte, stehet euch das Recht auf Schadenersatz zu.
Also im Wasser oder anderen Ortes wenn ihr der Meinung seid, dass euch niemand sehen kann oder anderwertig versteckt, auch an Orten wo es unüblich ist, dass sich dort Passanten aufhalten, dürftet ihr kein Problem bekommen.
Im Wasser sich zu umarmen oder zu kuscheln, wie es unter Eheleuten und Verliebten üblich ist, ist absolut kein Grund für eine Verwarnung durch frustrierte Angestellte.

Bitte aber in gar keinen Fall in der Umgebung von Kindern egal wie ihr es macht!

Mutwilliges ins Wasser ejakulieren geht absolut nicht.
Wenn es unbeabsichtigt erfolgt, genauso wie alle normalen Absonderungen aus After, Speichel, Samenflüssigleit, Vaginalsäfte, Tränenflüssigkeit, Schweiß,Ohrenschmalz (Cerumen) etc. was sich ja auch durch größte Vorsorge (Hygiene) nicht verhindern lässt , ist in Thermen und öffentlichen Bädern das Wasser sehr gut zusammengesetzt um Ansteckungen größtmöglichst zu Vermeiden.
Spezielle Filteranlagen sind in der Lage sogar Bakterien aus dem Wasser zu Filtern.

(Wir sind jedoch sicher keine Experten in diesen Gebieten, jedoch ganz gut informiert
und würden es selbst so handhaben, wollen es jedoch ausdrücklich nicht weiterempfehlen ohne dass ihr es selbst geprüft habt.)

Sollte jemand genauere Informationen dazu haben, bitte postet sie hier.

Busserl desire_69:herzen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Wasser sich zu umarmen oder zu kuscheln, wie es unter Eheleuten und Verliebten üblich ist, ist absolut kein Grund für eine Verwarnung durch frustrierte Angestellte.
....nicht schlecht geschrieben, ich habe zufällig zu einer "frustrierten Angestellten" einer oberösterreichischen Therme eine sehr enge Freundschaft. Sie hat mir schon öfters berichtet, dass die Saunameister und Saunameisterinnen genau wissen, was in den Thermen und Saunen so abläuft und sie kennen auch bestimmte Gäste, die nicht nur wegen Saunieren kommen, sondern eher wegen erotischen Erlebnissen. Dies stört jedoch die Angestellten nicht und sie schauen großzügig darüber weg.
Ein Problem wird es nur dann, wenn sich andere Gäste durch das Verhalten solcher Gäste gestört fühlen und sich bei den Saunameistern beschweren, was sehr häufig vorkommt. Dann müssen die "frustreirten Angestellten" eingreifen. Sie greifen aber auch nicht gleich nach der Beschwerde ein, sondern beobachten erst noch die Person oder Personen, und erst wenn sie selber die Handlungen beobachtet haben, greifen sie ein.
 
Hallo Bayernschwanz,
sehen das genauso wie du, man muss es einfach nicht übertreiben.
Die Bademeister in Oberösterreich kennen wir auch ganz gut, die sind schwer in Ordnung.:up::up::up:
Machen echt einen guten Job auch wenns manchmal nicht so leicht ist.

Busserl desire_69:herzen:
 
In Bad Schallerbach wird jede sexuelle Handlung bei denen offensichtlich unbeteiligte belästigt werden zur Anzeige gebracht. Desweiteren bekommt der/die Beschuldigte/r Hausverbot.

Diese Information bekam ich unlängst von der Geschäftsführung. Im übrigen verfahren sie genau so streng mit Mitarbeitern die absichtlich weg schauen ;)
 
Wir sind heute zur späten Stunde wieder in der Sauna bzw. Dampfbad und Salzgrotte, vielleicht ist heute noch ein Pärchen anwesend das einem erotischen Abenteuer nicht abgeneigt ist, wir werden unseren Spaß haben
 
In Bad Schallerbach wird jede sexuelle Handlung bei denen offensichtlich unbeteiligte belästigt werden zur Anzeige gebracht. Desweiteren bekommt der/die Beschuldigte/r Hausverbot.

Diese Information bekam ich unlängst von der Geschäftsführung. Im übrigen verfahren sie genau so streng mit Mitarbeitern die absichtlich weg schauen ;)
Ich pers. finde das richtig, immerhin ist es eine Therme / Sauna und kein Swingerclub. Ein bissal dezent Fummeln ist ja in Ordnung (solange keine Spuren im Wasser bleiben), aber sobald man jemand anderen belästigt muss es einfach Konsequenzen haben.
 
In Bad Schallerbach wird jede sexuelle Handlung bei denen offensichtlich unbeteiligte belästigt werden zur Anzeige gebracht. Desweiteren bekommt der/die Beschuldigte/r Hausverbot.

Diese Information bekam ich unlängst von der Geschäftsführung. Im übrigen verfahren sie genau so streng mit Mitarbeitern die absichtlich weg schauen ;)
Dazu muß aber die sexuelle Handlung eindeutig nachgewiesen werden, denn auch Bad Schallerbach kann es sich nicht leisten Gäste in Verruf zu bringen.
Aber wie gesagt wenn es niemand übertreibt, ist es sicher kein Problem.

Der Idealweg ist, dass sich niemand gestört fühlt.;)
Haben wir ja ein Stück weiter oben schon geschrieben.

Kleine Anmerkung noch, die Gäste werden sich sicher der Badeaufsicht nicht absichtlich presentieren. Daher sind Sanktionen gegen das Personal in dieser Sache auch sehr fragwürdig und würden im gegebenen Fall auch beim Arbeits und Sozialgericht landen.;)
 
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Dazu muß aber die sexuelle Handlung eindeutig nachgewiesen werden, denn auch Bad Schallerbach kann es sich nicht leisten Gäste in Verruf zu bringen.
Aber wie gesagt wenn es niemand übertreibt, ist es sicher kein Problem.

Der Idealweg ist, dass sich niemand gestört fühlt.;)
Haben wir ja ein Stück weiter oben schon geschrieben.
Nein da muss ich dich enttäuschen das gilt maximal für die Anzeige das Hausverbot bleibt ;)...eindeutig nachgewiesen muss da nichts werden. Denn das Hausrecht ist und bleibt bei der GF Bad Schallerbach und die verstehen mittlerweile sehr wenig Spaß in diesen Dingen.
Die lesen ja auch hier mit ;)
 
Nein da muss ich dich enttäuschen das gilt maximal für die Anzeige das Hausverbot bleibt ;)...eindeutig nachgewiesen muss da nichts werden. Denn das Hausrecht ist und bleibt bei der GF Bad Schallerbach und die verstehen mittlerweile sehr wenig Spaß in diesen Dingen.
Die lesen ja auch hier mit ;)
Bezüglich des Hausrechts ( siehe auch Hausrecht in Geschäftsräumen) ist natürlich auch der Gleichheitsgrundsatz anzuwenden,;)
außer es wurde die Handlung eindeutig nachgewiesen.(Therme ist öffentlich)
 
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Bezüglich des Hausrechts ( siehe auch Hausrecht in Geschäftsräumen) ist natürlich auch der Gleichheitsgrundsatz anzuwenden,;)
außer es wurde die Handlung eindeutig nachgewiesen.(Therme ist öffentlich)

Du kannst in einer Therme genau so wie in jedem Lokal, Fußballplatz, o. Ä. sogar des Hauses verwiesen werden wenn die Optik nicht stimmt ;)
Den Fall hatte ich erst kürzlich am Tisch darum kann ich das auch so bestimmt sagen. ;)

Edit: bevor wir zu sehr verwässern können wir auch gerne via PN weiter schreiben.
 
Mutwilliges ins Wasser ejakulieren
Zuallererst mal besten Dank für Eure Postings. Sind ja ganz passable Antworten zusammengekommen.

Beim Thema "Mutwilliges Ejakulieren ins Becken" musste ich ein kleinwenig schmunzeln. Glaube dass jeder Mann sagen wird, dass dies völlig unbeabsichtigt (und wie immer viel zu früh) passiert ist

Lg
 
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