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leider nein: meldeverpflichtung nach meldegesetz / abgleich ortstaxe ...

Als österreichischer Staatsbürger bin ich nicht verpflichtet mich auszuweisen bzw einen Ausweis bei mir zu tragen. Ich kann mich dann höflichkeitshalber als Adolf Zapflhuber eintragen.
 
Als österreichischer Staatsbürger bin ich nicht verpflichtet mich auszuweisen bzw einen Ausweis bei mir zu tragen. Ich kann mich dann höflichkeitshalber als Adolf Zapflhuber eintragen.

damit hast du natürlich recht - aber das hilft dir leider bei einer hotelübernachtung nicht weiter
du bist nach §5 meldegesetz zu den korrekten angaben verpflichtet - inkl sanktionierungsmöglichkeit
 
damit hast du natürlich recht - aber das hilft dir leider bei einer hotelübernachtung nicht weiter
du bist nach §5 meldegesetz zu den korrekten angaben verpflichtet - inkl sanktionierungsmöglichkeit

Ich bin kein Jurist, aber ich wurde bis jetzt nur bei längeren Urlaubsaufenthalten nach einem Ausweis - vermutlich eben wg Ortstaxe - gefragt.
 
Ich bin kein Jurist, aber ich wurde bis jetzt nur bei längeren Urlaubsaufenthalten nach einem Ausweis - vermutlich eben wg Ortstaxe - gefragt.

sind zwei verschiedene dinge:
die ortstaxe wird in wien vom zimmerpreis berechnet und ist unabhängig von der belegung
darüber hinaus besteht die meldepflicht jedenfalls ab der ersten nacht nach dem meldegesetz für alle gäste
ausweispflicht hängt von der nationalität ab - für inländer gibt es keine

wie auch meistens mit einem "aber":
kann in den agb/beherbergungsvertrag verankert sein, dh du kannst dann als gast abgewiesen werden
bzw ist das hotel bei verweigerung der meldedaten bzw offensichtlich falschen angaben gesetzlich verpflichtet, die meldebehörde oder polizei unverzüglich darüber zu verständigen
 
Zuletzt bearbeitet:
sind zwei verschiedene dinge:
die ortstaxe wird in wien vom zimmerpreis berechnet und ist unabhängig von der belegung
darüber hinaus besteht die meldepflicht jedenfalls ab der ersten nacht nach dem meldegesetz für alle gäste
ausweispflicht hängt von der nationalität ab - für inländer gibt es keine

wie auch meistens mit einem "aber":
kann in den agb/beherbergungsvertrag verankert sein, dh du kannst dann als gast abgewiesen werden
bzw ist das hotel bei verweigerung der meldedaten bzw offensichtlich falschen angaben gesetzlich verpflichtet, die meldebehörde oder polizei unverzüglich darüber zu verständigen

Ja. Kann.
Wie der Römer schon sagte.... Geld stinkt net, und wenn schon hochangesehene und sauteure Hotels "Tageszimmer für den gestressten Geschäftsmann" anbieten, kann man annehmen wie deren Einstellung zur Sache ist.
 
... und wenn schon hochangesehene und sauteure Hotels "Tageszimmer für den gestressten Geschäftsmann" anbieten, kann man annehmen wie deren Einstellung zur Sache ist.

und genau da wird' spannend!
pro jahr werden von der polizei über 300 personen aus den hotelzimmern "gefischt"
und die allermeisten haben da sichtlich falsch gespart und sind in billighotels abgestiegen :cool:
 
Einer am Tag .... bei tausenden "Kontakten" .... das Risiko ist offenbar überschaubar.

das ist eine andere dimension:
das risko keine/falsche meldedaten zu übermitteln liegt zuallererst beim hotelbetrieber und nicht beim gast
und der hat im regelfall wenig lust durch magistrat/polizei bei kontrollen gepeinigt/gestraft zu werden
>> wenn das hotel rechtlich korrekt deine daten zur meldung fordert, wird's für dich wenig spielraum geben
und deine anmeldung fürs bumms-doppelzimmer als tarzan & jane wird fragen aufwerfen
 
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