Zu Hilfe! Abzocke im Internet oder am Telefon - Voll erwischt!

Offizielle Stellen müssen natürlich fundierte, haltbare Tipps geben. Die Empfehlung, nichts zu tun und abzuwarten ist jedenfalls sehr riskant, eine offizielle Stelle hätte dafür das Haftungsrisiko zu tragen.

Diese "Abzockerfirmen" bauen nicht ganz auf Sand sondern nützen Rechtslücken und Interpretationsspielräume. Sie klagen und werden geklagt, auf Grund der Urteile bessern sie ihre Angebote so nach, dass das nächste Urteil sich nicht auf den selben Sachverhalt begründen kann.
Die Masche ist seit Jahren dieselbe. Als Kunde hat man keinen Klagsgrund, es sei man bezahlt und erhält dann nicht die versprochenen Leistungen. Soweit ich weiß, ist ein einziger Fall bekannt, in dem eine solche Firma einen Kunden geklagt hat und da hat die Firma verloren. Es ist eher so, dass Konsumentenschutzorganisationen darauf brennen, dass solche Firmen tatsächlich klagen, um Musterprozesse führen zu können.
Diese Firmen wissen, dass sie unter Beobachtung stehen. Medien und Konsumentschützer beschäftigen sich damit und es ist sogar schon Thema der Politik geworden. (Regierungsparteien gemeinsam gegen Internetabzocke) Diese Firmen haben keinerlei Interesse ihr Geschäftsmodell durch einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang aufs Spiel zu setzen. Die bauen einfach darauf, dass sich ein bestimmter Anteil der Leute, an die sie Mahnungen verschicken, einschüchtern lässt. Dass nicht alle zahlen, ist einkalkuliert.
Diese Firmen kalkulieren nicht, wie ein Unternehmen das eine echte Leistung anbietet: Welche Kosten habe ich? Wieviel muss ich verlangen?
Die kalkulieren ungefähr so: Angenommen 100.000 Personen tappen in die Falle. (Ich habe keine Ahnung, was realistische Annahmen sind.) Angenommen davon lassen sich 20 % von den Mahnungen beeindrucken und zahlen je € 60. Das sind 20.000 x € 60 = € 1.200.000. Davon kommen halt Kosten in Höhe von ein paar Tausend Euro für die Homepage und die Werbung weg.
 
trifft jetzt eventuell nicht ganz das thema,aber so etwas ähnliches geschah meiner ex-freundin vor ca. 7 jahren.
allerdings war es keine "internet firma" sondern eine "bestell firma".
sie ignorierte es auch und plötzlich war eine klage anhängig.
nachdem wir sofort einspruch erhoben und auch die ak fragten (diese firma war bekannt) bekamen wir den bescheid,dass die kläger keine beweise vorlegen konnten das noch eine forderung offen wäre.
ich fragte nach und erhielt die auskunft,dass jeder eingebung erst ab dem einspruch nachgegangen wird, ob die anzeige rechtens ist und dann muss der kläger die beweise vorzeigen.
 
Du kannst die Praktiken dieser Firmen nicht mit normalem Geschäftsleben vergleichen.

Na selbstverständlich, muss ich sogar. Wenn es eine tragfähige Rechtsgrundlage gibt, ist die Art des Geschäftes egal. Oft gibt es in den besprochenen Fällen aber grobe rechtliche Mängel und dann wird man eine Mahnklage nicht fürchten müssen. Der Aufwand des Einspruches ist trotzdem um einiges aufwendiger als ein rechtzeitiger Rücktritt.
 
Die Masche ist seit Jahren dieselbe. Als Kunde hat man keinen Klagsgrund, es sei man bezahlt und erhält dann nicht die versprochenen Leistungen. Soweit ich weiß, ist ein einziger Fall bekannt, in dem eine solche Firma einen Kunden geklagt hat und da hat die Firma verloren. Es ist eher so, dass Konsumentenschutzorganisationen darauf brennen, dass solche Firmen tatsächlich klagen, um Musterprozesse führen zu können.
Diese Firmen wissen, dass sie unter Beobachtung stehen. Medien und Konsumentschützer beschäftigen sich damit und es ist sogar schon Thema der Politik geworden. (Regierungsparteien gemeinsam gegen Internetabzocke) Diese Firmen haben keinerlei Interesse ihr Geschäftsmodell durch einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang aufs Spiel zu setzen. Die bauen einfach darauf, dass sich ein bestimmter Anteil der Leute, an die sie Mahnungen verschicken, einschüchtern lässt. Dass nicht alle zahlen, ist einkalkuliert.
Diese Firmen kalkulieren nicht, wie ein Unternehmen das eine echte Leistung anbietet: Welche Kosten habe ich? Wieviel muss ich verlangen?
Die kalkulieren ungefähr so: Angenommen 100.000 Personen tappen in die Falle. (Ich habe keine Ahnung, was realistische Annahmen sind.) Angenommen davon lassen sich 20 % von den Mahnungen beeindrucken und zahlen je € 60. Das sind 20.000 x € 60 = € 1.200.000. Davon kommen halt Kosten in Höhe von ein paar Tausend Euro für die Homepage und die Werbung weg.

deine rechnung ist gut, ungefähr so hab ich mir das auch gedacht.

einige hundert werden zahlen, wenn sie eine oder mehrere mahnungen von der firma "XXX" erhalten, bzw. sofort nach abschluss einen widerruf versuchen und dann zur antwort erhalten, dass dieser aus irgendwelchen gründen nicht möglich ist.

und eine weitere menge wird zahlen, wenn ein schreiben von einem "inkassodezernat" einflattert.

also einkommen ohne leistung, das ist wie getragene höschen verkaufen im internet ;)

und das ganz ohne kosten, weil die erstellung der internetseiten dürfte die herren einen dreck kosten, so wie sie aufgebaut sind.

die seite z.b. bei der ich "eingefahren" bin war die seite "genealogie" und es wurde versprochen, dass es eine umfangreiche datenbank für die namensforschung geben würde. es gab KEINE datenbank über familiennamen bzw. deren herkunft und eine liste von vornamen, (ohne jegliche erklärung der herkunft) die man auf 1000en seiten unter "welchen vornemen geb ich meinem kind" herunterladen kann.

bei einem weiteren einstieg auf der HP wurde ich dann gefragt, ob ich mit mir selber verwandt bin (ich war ja schon gespeichert) ich fand das nicht sehr lustig.
 
Der Aufwand des Einspruches ist trotzdem um einiges aufwendiger als ein rechtzeitiger Rücktritt.
Den rechtzeitigen Rücktritt akzeptieren sie sowieso nicht, weil sie den Standpunkt vertreten, dass er eben nicht rechtzeitig ist. Dieser Rücktritt könnte höchstens relevant werden, wenn es 1. tatsächlich zu einer Klage kommt und 2. das Gericht die Ansicht vertritt, dass der Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist, aber der Rücktritt doch rechtzeitig war.
Dass es zu einer Klage kommt, damit ist nicht zu rechnen. Kommt es zu einer Klage, wird der Streitpunkt sein, ob ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung überhaupt zustande gekommen ist. Sollte dies der Fall sein, wird der Rücktritt nach der 1. Mahnung wahrscheinlich wirklich zu spät sein.
Auf den Widerruf/Rücktritt bekommt man folgende Nachricht:
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vergl. BGHZ 139, 368 ). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Tiere-Infos.de - Support Team
Man findet genau diesen Text x-fach im Internet, wortgleich von iq-test, berufswahl.de, lebenstest, grusskarten-versand, geburtstags-infos.de, genealogie.de etc. etc.
 
Den rechtzeitigen Rücktritt akzeptieren sie sowieso nicht, weil sie den Standpunkt vertreten, dass er eben nicht rechtzeitig ist. Dieser Rücktritt könnte höchstens relevant werden, wenn es 1. tatsächlich zu einer Klage kommt und 2. das Gericht die Ansicht vertritt, dass der Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist, aber der Rücktritt doch rechtzeitig war.
Dass es zu einer Klage kommt, damit ist nicht zu rechnen. Kommt es zu einer Klage, wird der Streitpunkt sein, ob ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung überhaupt zustande gekommen ist. Sollte dies der Fall sein, wird der Rücktritt nach der 1. Mahnung wahrscheinlich wirklich zu spät sein.
Auf den Widerruf/Rücktritt bekommt man folgende Nachricht:Man findet genau diesen Text x-fach im Internet, wortgleich von iq-test, berufswahl.de, lebenstest, grusskarten-versand, geburtstags-infos.de, genealogie.de etc. etc.

die seiten gehören auch der gleichen firma, mehr oder weniger gut versteckt
 
So wir sind nun bei der ersten Mahnung der ONLINE CONTENT angelangt.
Das sagt die AK:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

natürlich wird die Firma Sie weiterhin einschüchtern, aber rechtlich ist die Sache für Sie mit der Absendung unseres Musterbriefes per Einschreiben erledigt. Bitte bewahren Sie die Kopie des Briefes und den Aufgabeschein der Post zur Beweissicherung gut auf (3 Jahre).

Die weiteren Drohungen können Sie nur durch einen Anwalt abstellen, was aber sehr teuer ist. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese einschalten.

Sie sollten auf die weiteren Drohungen nicht reagieren. Erst wenn ein Brief von einem Gericht ankommen sollte, wenden Sie sich bitte sofort wieder an uns.






Mit freundlichen Grüßen

(AK-Ombudsmann)
 
Sooooo, heute 2. und LETZTE MAHNUNG eingetroffen! AK-rät nix machen bis was vom Gericht kommt! Na ich bin denn nun mal gespannt!:shock:
 
Sooooo, heute 2. und LETZTE MAHNUNG eingetroffen! AK-rät nix machen bis was vom Gericht kommt! Na ich bin denn nun mal gespannt!:shock:

ich hab jetzt schon seit dezember von den herren nix mehr gehört, und ich hoffe das bleibt so ;)
 
ich hab jetzt schon seit dezember von den herren nix mehr gehört, und ich hoffe das bleibt so ;)

Nun ich denke, dass wenn Ich die Mails abspeichere und den Einspruchsbrief und die Aufgabebestätigung des Einschreibens aufhebe könne die solange sch**** gehen bis sie ein Gericht bemühen.. Und dann habe ich die AK hinter mir mit dem Konsumentenschutz. Auf deren Watschlist steht diese Firma ja onehin schon drauf!

Abwarten und Tee trinken! (Baldriantee??):lalala:
 
Derzeit ruhig an der Front, habe zwar kurz nach Erhalt der letzten Mahnungs I-Mehl ein Brieferl von denen bekommen, aber einfach nicht reagiert darauf! Derzeit ist Ruhe!:daumen:
 
Ich habe am Montag wieder einen Brief bekommen, diesmal von einer Münchner Rechtsanwältin.
Jetzt war gut ein Jahr ruhe und nun das.
 
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