Zu Hilfe! Abzocke im Internet oder am Telefon - Voll erwischt!

Vorsicht vor Obst und Gemüse
Immense Vorsicht bei der Verwendung von Bildern von Obst und Gemüse ist geboten, die auf google zu finden sind.

Wahrscheinlich durch Tricks gelangt man sehr wahrscheinlich auf Bilder von Marions Kochbuch. Und schon hat die Falle zugeschnapt. Kopiert man diese Bilder dann in einen Text ein, es reicht schon ein normaler Post in einem Forum ist man schon dran. Der Fotograf beruft sich dann auf das Urheberrrechts und bekommt in Prozessen natürlich Recht. Leider schaut niemand wie dies wirklich sich zugetragen hat.

Link
http://www.daserste.de/mediathek_blank/play.asp?cid=16833

Also schauts euch diesen Bericht von der ARD an. Dauert nur kanpp 6 Minuten und man ist gewarnt.
 
Stimmt mit Marion von Marion's Kochbuch ist nicht zu spassen.Ich bin in einem Forum wo eine Userin ein Rezept von ihr reingestellt hat.Der Admin des Forums bekam sofort Post von einem Rechtsanwalt.
Besagte Dame war aber auch schon mal in Spiegel TV, da wurde über ihre Machenschaften informiert.Also Finger weg von allem was mit ihr zu tun hat.
 
was ich mich frage ist, wie kann man dies noch präsenter machen. :hmm:
 
HILFE MEINE LIEBEN das Weasel steht vor dem Abgrund!

Habe mich anscheinend vor über einem Monat bei einer Internetseite registriert... (Trottelhafterweise mit Adresse, schlagt mich:oops:) sah seriös aus (www.tiere-infos.de):mauer::mauer::mauer:
Nun ist mir per E-Mail eine Zahlungsaufforderung ins Haus geflattert! Habe diese in einem Anfall von Zornesröte ins Nirvana geschickt (shift+entf)

Nun meine Frage: Ingorieren? Weitere Mahnung abwarten und Einspruch schreiben?

Wo sind die Rechtsgelehrten! Helft dem Weasel

Achja laut AK liegen gegen diese HP schon mehrere Beschwerden vor!
Kann mir da was passieren, wenn ich die Schreiben einfach ignoriere?

Tipps und Tricks gerne wilkommen! :oops:


(ich bin ein Vollkoffer, Ich bin ein Vollkoffer,....:mauer:)


hi weasel!

Solche Webseiten die darauf aus sind Leute abzuzocken sind zwar ärgerlich aber für dich nicht weiter tragisch.

Der Rat eines jus-Studenten:

Ich würde niemals zahlen! Es ist extrem unwarscheinlich das der Betrag eingeklagt wird da sich die Betreiber solcher Seiten selbst rechswidrig verhält. Sollten Mahnungen oder Briefe von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen eintrudeln, einfach wegschmeißen. Die Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen sind meist nicht real existent oder haben ein lukratives Abkommen mit dem Betreiber der Seite.

Habe schon vielen Geschädigten den Rat gegeben und habe noch nichts von Gerichtsverfahren oder sonstigem gehört. Wie heißts im Volksmund: "Net amoi ignorieren!"

Hatte selbst Stress mit parship.at weil die mir unberechtigterweise für weitere 6 Monate einen Mitgliedsbeitrag abgebucht haben. Tja ein geistiger Blick ins KschG und schon war die Sache gegessen. Nach dem gifitgen Brief von mir kein Wunder. Außerdem hätten die sowieso keine Chance gehabt da der "Ehemaklerlohn" nicht einklagbar ist.....

Bin zwar noch in der Ausbildung kenne mich aber mit Internetrecht ganz gut aus, und den Rest kann ich nachschlagen und Gesetzestexte wälzen... Also wer Probleme mit solchen Sachen hat, zögert nicht mich zu kontaktieren...

Grüße
Driver
 
hi weasel!

Solche Webseiten die darauf aus sind Leute abzuzocken sind zwar ärgerlich aber für dich nicht weiter tragisch.

Der Rat eines jus-Studenten:

Ich würde niemals zahlen! Es ist extrem unwarscheinlich das der Betrag eingeklagt wird da sich die Betreiber solcher Seiten selbst rechswidrig verhält. Sollten Mahnungen oder Briefe von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen eintrudeln, einfach wegschmeißen. Die Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen sind meist nicht real existent oder haben ein lukratives Abkommen mit dem Betreiber der Seite.

Habe schon vielen Geschädigten den Rat gegeben und habe noch nichts von Gerichtsverfahren oder sonstigem gehört.

Wenn du oder jemand anderes weitere Fragen hat, nicht zögern...

Grüße
Driver

Danke das ist ganz lieb von Dir, habe bereits mit der AK regen Kontakt und die sagen auch, solange nix vom Gericht kommt: Zetteln aufheben, irgendwann braucht man sie für ein lagerfeuer!
:daumen:
 
Meine Rede!

Das aber irgendwas vom Gericht kommt ist wie gesagt extremst unwarscheinlich! Denn die Betreiber solcher Seiten betreiben meist mehrere Seiten parallel mit jeweils anderem Thema. Sie zielen kurz gesagt darauf ab, dass Leute bei einem etwas gifitigen Brief eines Rechtsanwaltes oder Inkassounternehmens sofort einzuzahlen. Man will ja nich ins Gefängnis :mrgreen::mrgreen:....

Keine Sorge, da kommen, wenn überhaubt, noch ein paar Briefchen mit Androhung eines Gerichtsverfahrens oder weitere Mahnungen. Lass dich aber nicht einschüchtern. Da passiert meiner Meinung nach sicher nicht mehr. Wenn von 1000 Leuten, die darauf reinfallen, 100 aus Schreck bezahlen haben die schon gewonnen, das ist ihr Ziel.:aetsch:

Dont worry be happy!!:winner::winner:
 
da ist wohl die Politik gefordert hier eine gesetzliche Änderung zu machen um solche Menschen das Handwerk zu legen.
 
So, nachdem jetzt mehr als ein jahr ruhe war, kam gestern ein schreiben eines rechtsanwaltsbüros KATJA GÜNTER aus münchen.
mehr als ein jahr sicher deshalb, damit man alle unterlagen sicher weggeworfen hat.

dazu gibt es allerdings bereits ein gerichtsurteil des amtsgerichtes münchen:

http://rotglut.org/nachricht,100011,Pressemitteilung+des+AG+Muenchen+%28zu+Urteil+AZ+161+C+2369506%29


und auch die österreichische justiz tut was:

Weiterer Erfolg gegen Internet Abzocke
29.08.2008

Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008 eine Entscheidung der ersten Instanz, die die Brüder Schmidtlein, die zahlreiche „Internet-Abzocke“-Seiten betreiben, in einem VKI-Verfahren (im Auftrag des BMSK) zur Unterlassung mehrerer Klauseln in ihren AGB verurteilt hatte.

Das Gericht bestätigte, dass alle 12 eingeklagten Klauseln gesetzwidrig sind und dass die Konsumenten nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht im Fernabsatz informiert wurden. Weiters wurde die Urteilsveröffentlichung in einer Tageszeitung zugesprochen, weil die alleinige Veröffentlichung im Internet im gegenständlichen Fall nicht geeignet sei, die betroffenen Verkehrskreise zu informieren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Beklagten erhoben die ordentliche Revision an den OGH.

Dieser soll nun klären, ob der Unterlassungsanspruch gemäß

§ 28 KSchG KSchG wie der nach UWG auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Verwenders oder Empfehlers gerichtet werden kann.

Zitat "Arbeiterkammer"

also ruhig bleiben und abwarten
 
So, nachdem jetzt mehr als ein jahr ruhe war, kam gestern ein schreiben eines rechtsanwaltsbüros KATJA GÜNTER aus münchen.
mehr als ein jahr sicher deshalb, damit man alle unterlagen sicher weggeworfen hat.

dazu gibt es allerdings bereits ein gerichtsurteil des amtsgerichtes münchen:

http://rotglut.org/nachricht,100011,Pressemitteilung+des+AG+Muenchen+%28zu+Urteil+AZ+161+C+2369506%29

und auch die österreichische justiz tut was:

Weiterer Erfolg gegen Internet Abzocke
29.08.2008

Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008 eine Entscheidung der ersten Instanz, die die Brüder Schmidtlein, die zahlreiche „Internet-Abzocke“-Seiten betreiben, in einem VKI-Verfahren (im Auftrag des BMSK) zur Unterlassung mehrerer Klauseln in ihren AGB verurteilt hatte.

Das Gericht bestätigte, dass alle 12 eingeklagten Klauseln gesetzwidrig sind und dass die Konsumenten nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht im Fernabsatz informiert wurden. Weiters wurde die Urteilsveröffentlichung in einer Tageszeitung zugesprochen, weil die alleinige Veröffentlichung im Internet im gegenständlichen Fall nicht geeignet sei, die betroffenen Verkehrskreise zu informieren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Beklagten erhoben die ordentliche Revision an den OGH.

Dieser soll nun klären, ob der Unterlassungsanspruch gemäß

§ 28 KSchG KSchG wie der nach UWG auch gegen Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Verwenders oder Empfehlers gerichtet werden kann.

Zitat "Arbeiterkammer"

also ruhig bleiben und abwarten
Frontupdate Weasel:
Von besagter Dame habe ich letztens auch ein Brieferl bekommen, mit Erlagschein, Inkassoaufforderung etc., etc., Habs zu den Akten gelegt und harre weiter der Dinge die da kommen mögen!

Lieber Maggi halte bitte auch die Fahne hoch in Sachen Kriegsberichterstattung!

Gibts noch andere hier, die so etwas schon mitgemacht haben? Vielleicht bis zum bitteren Ende??
 
Also das:

Sollten Mahnungen oder Briefe von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen eintrudeln, einfach wegschmeißen.

hast du nicht in deinem Studium gelernt. Ich kenne Professoren, die dich dafür in die Wüste schicken würden.

Alles sortiert sammeln um auf eine Klage gut vorbereitet zu sein ist sicher der bessere Weg.
 
Ich schmeiß mich weg ich habe gestern auch wieder einen Brief von dieser Rechtsanwältin bekommen.War wohl eine Massensendung.:haha:
Mir ist das aber sowas von egal, wenn sie meint sich die Zeit für solchen Unsinn nehmen zu müssen.Ich ignoriere diesen Blödsinn weiterhin.:daumen:
 
Brüder Schmidtlein hatte ich auch ein proplem 1 Brief vom Anwalt hat genügt Anwaltskosten hat der Rechtschutz übernommen

VORSICHT vor FIRSTLOAD 14 Tage Gratis mus innerhalb 14 Tagen auch wieder gekündigt werden sonst ein Jahr Abbbbbbbbbo und es werden dir gleich 95 Euronen abgebucht:winke:
 
Ich schmeiß mich weg ich habe gestern auch wieder einen Brief von dieser Rechtsanwältin bekommen.War wohl eine Massensendung.:haha:
Mir ist das aber sowas von egal, wenn sie meint sich die Zeit für solchen Unsinn nehmen zu müssen.Ich ignoriere diesen Blödsinn weiterhin.:daumen:

Soviel zum Thema Frau Anwältin Günther: LINK:kopfklatsch:
 
Die war vorgestern (?) auch in nem Nachrichtenmagazin auf Sat1 od RTL zu sehen. Laut dem Bericht schickt die Frau bis zu 1500 Abmahnungen pro Tag raus an denen sie je ~40€ kassiert.
Für ein Interview war sie natürlich nicht zu haben. Die hat sogar ihren Nachbarn eine Abmahnung geschickt, der jetzt natürlich stinksauer ist :haha:
Wie schon 100x gesagt: bloß nicht bezahlen.
 
Frontupdate [...]
Kriegsberichterstattung!

Na, na, na, wer wird denn gleich so hässliche Worte verwenden.

Noch ist ja keiner der hier an der Diskussion Beteiligten wirklich geklagt worden. Diese Mahnschreiben und Drohbriefe sind wohl höchstens als Säbelrasseln zu bezeichnen.

Dass Du Dich gegenüber Dir (und auch uns) unberechtigt erscheinenden Forderungen auf die Füße stellst, ist absolut in Ordnung. Du hast hier im Forum Hilfe gesucht. Du hast Dich an die AK gewandt. Du hast ein Rücktrittsschreiben geschickt. Du sammelst den Schriftverkehr. Sollte es also tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, was ich wie alle anderen hier für sehr unwahrscheinlich halte, dann wärst Du gut gerüstet. Und nocheinmal: Das ist gut so. :daumen:

Aber hättest Du getreu Deinem Motto "Si vis pacem, evita bellum" nicht einfach die 60 Euro überweisen sollen, um den Streit von vornherein zu vermeiden? :?:
 
Na, na, na, wer wird denn gleich so hässliche Worte verwenden.

Noch ist ja keiner der hier an der Diskussion Beteiligten wirklich geklagt worden. Diese Mahnschreiben und Drohbriefe sind wohl höchstens als Säbelrasseln zu bezeichnen.

Dass Du Dich gegenüber Dir (und auch uns) unberechtigt erscheinenden Forderungen auf die Füße stellst, ist absolut in Ordnung. Du hast hier im Forum Hilfe gesucht. Du hast Dich an die AK gewandt. Du hast ein Rücktrittsschreiben geschickt. Du sammelst den Schriftverkehr. Sollte es also tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, was ich wie alle anderen hier für sehr unwahrscheinlich halte, dann wärst Du gut gerüstet. Und nocheinmal: Das ist gut so. :daumen:

Aber hättest Du getreu Deinem Motto "Si vis pacem, evita bellum" nicht einfach die 60 Euro überweisen sollen, um den Streit von vornherein zu vermeiden? :?:


Dies Motto gilt nur für den Umgang mit Frauen...:winke:Gegen solche Abzocker gilt das para bellum!
 
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