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Gast
(Gelöschter Account)
In Österreich ist die Strafbarkeit unabhängig vom zivilrechtlichen Verwandtschaftsverhältnis, nur das biologische zählt. Dieses muss im Gerichtsverfahren von Amts wegen geprüft werden. Auch ist nur der Beischlaf strafbar. Das in Österreich im § 211 StGB als „Blutschande“ bezeichnete Tatbild wird in absteigender Linie mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, in aufsteigender Linie bis zu einem Jahr. Zwischen Geschwistern wird Beischlaf mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft. Nicht bestraft wird, wer zur Tatzeit jünger als 19 Jahre war und zur Tat verführt wurde.Das österreichische Recht hat da die Begriffe "Beischlaf" und "dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen" wenn ich das richtig im Kopf hab
marlene hat recht es ist, wenn einvernehmlich, unter erwachsenen nur der vaginalverkehr strafbar
der 2. von dir zitierte text bezieht sich nicht auf inzest, wird bei sexuellen übergriffen angewnt
die rechtslage ist in deutschland schweiz österreich sehr ähnlich, liechtenstein hat den österreichischen gesetzestext übernommen aber 2001 auch beischlafähnliche handlungen unter strafe gestellt
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