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Das österreichische Recht hat da die Begriffe "Beischlaf" und "dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen" wenn ich das richtig im Kopf hab
In Österreich ist die Strafbarkeit unabhängig vom zivilrechtlichen Verwandtschaftsverhältnis, nur das biologische zählt. Dieses muss im Gerichtsverfahren von Amts wegen geprüft werden. Auch ist nur der Beischlaf strafbar. Das in Österreich im § 211 StGB als „Blutschande“ bezeichnete Tatbild wird in absteigender Linie mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, in aufsteigender Linie bis zu einem Jahr. Zwischen Geschwistern wird Beischlaf mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft. Nicht bestraft wird, wer zur Tatzeit jünger als 19 Jahre war und zur Tat verführt wurde.

marlene hat recht es ist, wenn einvernehmlich, unter erwachsenen nur der vaginalverkehr strafbar
der 2. von dir zitierte text bezieht sich nicht auf inzest, wird bei sexuellen übergriffen angewnt

die rechtslage ist in deutschland schweiz österreich sehr ähnlich, liechtenstein hat den österreichischen gesetzestext übernommen aber 2001 auch beischlafähnliche handlungen unter strafe gestellt
 
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Denk mal selber über diese Frage nach ... --> Fall Fritzl: warum hat er denn seine Tochter im Keller eingesperrt/versteckt usw.?
Nicht nur in Österreich, sondern weltweit verboten!

falls es um Inzest ging/geht stimmt das weltweit aber nicht und als Österreicher muss man gar nicht einmal so weit fahren, um sich mit einem Geschwister oder Elternteil der leiblichen Lust hingeben zu dürfen ;)
 
Glaub in seinem Fall sieht ma doch eh schon das er bestraft ist
bestraft ist er wenn er solche phantasien hat, tatsächlich bereits dadurch damit umgehen zu müssen ohne, außer bem facharzt, drüber reden zu können ohne gleich gesteinigt zu werden
und perversionen oder zb persönlichkeitsstörungen haben nix mit intelligenz zu tun
eheer schon sich zu outen ohne negativreaktionen zu erwarten

was erwachsene freiwillig untereinander machen ist doch sowas von wurscht, solang niemand schaden nimmt
und das passiert bei einvernehmlichem, erwachsenem inzest nur durch ungeschützten vaginalverkehr
 
Lesen hilft:

§ 211. des Strafgesetzbuches

(1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.
 
bestraft ist er wenn er solche phantasien hat, tatsächlich bereits dadurch damit umgehen zu müssen ohne, außer bem facharzt, drüber reden zu können ohne gleich gesteinigt zu werden
und perversionen oder zb persönlichkeitsstörungen haben nix mit intelligenz zu tun
eheer schon sich zu outen ohne negativreaktionen zu erwarten

was erwachsene freiwillig untereinander machen ist doch sowas von wurscht, solang niemand schaden nimmt
und das passiert bei einvernehmlichem, erwachsenem inzest nur durch ungeschützten vaginalverkehr

Sry, aber ich kann dir einfach nicht zustimmen...

Ein erwachsener Mann, der so eine Frage in nem öffentlichen Forum stellt, da fehlt es meiner Meinung nach schon sehr weit.

Denn Google hätte ihm die Peinlichkeit des Outings seiner Gedanken erspart.
 
Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen etc. sind von Inzest ausgenommen, da keine "gerade" Linie oder keine direkte Verwandtschaft mehr. Schräg find ichs dennoch, denn biologisch gesehen, sollte man die eigene direkte Verwandtschaft nicht geil finden.
 
Sry, aber ich kann dir einfach nicht zustimmen...
Ein erwachsener Mann, der so eine Frage in nem öffentlichen Forum stellt, da fehlt es meiner Meinung nach schon sehr weit.
Denn Google hätte ihm die Peinlichkeit des Outings seiner Gedanken erspart.
ich kenn die eingangsfrage leider nicht, weiß also nicht ganz genau worum es geht
hat er selbst nen rückzug gemacht, oder wurde von den mods gelöscht?
das dürfte eigentlich nur bei tatsächlichen straftaten, also vaginalsex mit mutter tochter oder schwester so sein

aber unpopuläre anonyme outigns sind auch wenns um straftatbestände geht nicht per se zeichen fehlender intelligenz
solange er sich möglicher konsequenzen bewußt ist und entsprechend agiert
wenn er sich seine frage wirklich leicht per google beantwrten hätte können bedeutet me das wahrscheinlich daß er sich aus irgend einem grund outen will, mögliche reaktionen aus irgendwelchen gründen gut findet oder einfach anonym austesten will

ich hab bei einem angeblichen iq von 138 auch schon grenzwertiges gepostet und tw darüber hinausgehende fragen gestellt
aber wohlüberlegt, wissend warum ich das mache bzw was ich mir davon erwarte, mit negativreaktionen rechnend
und bei echt heiklen sachen internetcafes genutzt
 
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Demnach ist, wenn ich das richtig interpretiere, zwar nur der Beischlaf strafbar... der Begriff "Beischlaf" bezieht sich aber auch auf andere "dem Beischlaf gleichzusetzende" Handlungen die rechtlich die selben Konsequenzen nach sich ziehen und genauso behandelt werden.

Dem Begriff "Beischlaf" gleichzusetzende Handlungen sind bei Vergewaltigungen, Missbrauch Minderjähriger u.ä. relevant. Nicht bei Inzest, da es hier ausschließlich um die Vermeidung von Inzucht geht.

Es kann natürlich sein, dass jemand wegen Vergewaltigung, Missbrauch und Inzest in Tateinheit verurteilt wird., z.B. wenn ein Vater seine minderjährige Tochter missbraucht. Bei einvernehmlichem Sex unter volljährigen Verwandten ersten Grades ist nur der vaginale Beischlaf strafbar.
 
ich kenn die eingangsfrage leider nicht, weiß also nicht ganz genau worum es geht
hat er selbst nen rückzug gemacht, oder wurde von den mods gelöscht?
das dürfte eigentlich nur bei tatsächlichen straftaten, also vaginalsex mit mutter tochter oder schwester so sein

aber unpopuläre anonyme outigns sind auch wenns um straftatbestände geht nicht per se zeichen fehlender intelligenz
solange er sich möglicher konsequenzen bewußt ist und entsprechend agiert
wenn er sich seine frage wirklich leicht per google beantwrten hätte können bedeutet me das wahrscheinlich daß er sich aus irgend einem grund outen will, mögliche reaktionen aus irgendwelchen gründen gut findet oder einfach anonym austesten will

ich hab bei einem angeblichen iq von 138 auch schon grenzwertiges gepostet und tw darüber hinausgehende fragen gestellt
aber wohlüberlegt, wissend warum ich das mache bzw was ich mir davon erwarte, mit negativreaktionen rechnend
und bei echt heiklen sachen internetcafes genutzt

Es war rein die Frage ob Inzest in Österreich strafbar ist.
Sonst nichts.

Und wurde vom TE selbst gelöscht, da ihm die Antworten wohl nicht gefallen haben.
 
ok, das ist dann allerdings ein zeichen für dummheit
wer sich mit solchen gedanken herunschlagen muß ist für mich aber trtzdem ein armer hund
solang er keine wichsphantasien sucht oder verbreitet find ichs zwar krank aber nicht tragisch
 
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Abgesehen von der Intention des TE stellt sich die Frage, ob solche Verbote heutzutage noch in das Strafgesetzbuch gehören. Und das wäre durchaus eine diskutable Fragestellung.

Siehe auch:

 
Zuletzt bearbeitet:
Abgesehen von der Intention des TE stellt sich die Frage, ob solche Verbote heutzutage noch in das Strafgesetzbuch gehören. Und das wäre durchaus eine diskutable Fragestellung.
die vor allem andere Länder sich zum Teil schon vor 200 Jahren gestellt haben und zu einem anderen Ergebnis kamen. Aber mir ist das alles einerlei, hab ja keine Schwester ;)
 
Abgesehen von der Intention des TE stellt sich die Frage, ob solche Verbote heutzutage noch in das Strafgesetzbuch gehören. Und das wäre durchaus eine diskutable Fragestellung.

Siehe auch:

Du meinst, dass dann nur noch darauf geschaut werden sollte, dass beide das gesetzlich erlaubte Alter erreicht haben, um miteinander Sex zu haben?
 
Du meinst, dass dann nur noch darauf geschaut werden sollte, dass beide das gesetzlich erlaubte Alter erreicht haben, um miteinander Sex zu haben?

Natürlich sollte auf jeden Fall Inzucht vermieden werden. Es stellt sich halt die Frage, ob z.B. Geschwister in den Knast gehören, wenn sie mal GV hatten. Ähnlich wie früher die Schwulen.
 
eine diskutable fragestellung
ich find die rechtslage bei uns ok, eventuell könnte man auch auf ungeschützten vaginalsex eingrenzen
die zucht von kretins durch straffreiheit und enttabuisierung zu fördern fände ich nicht gut
bei eltern kind verhälthissen liegt, auch bei erwachsenen kindern, sicher meist ne abhängigkei vor
da gehört me das elternteil bestraft
 
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Aber wie sollte Inzucht vermieden werden und was wäre eine angemessene Strafe?
Ganz vermeiden wird es sich nie lassen, mit dem muss man leben.
So wie es einen bestimmten Prozentsatz von Mitbürgern gibt die den Staat ausnutzen ohne was dazu beigetragen zu haben, wird es immer wieder Menschen geben die sich mit ihren Verwandten Paaren wollen.
Solange alle erwachsen sind und niemand gezwungen wird kann man eigentlich nichts dagegen tun.
 
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