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Bitte, bei solchen interessanten Themen MUSS unbedingt jemand die Ausgangsfrage zitieren. Ich habe leider nicht die Zeit, den ganzen Tag hier herumzuhängen! Und ohne die Frage im Original zu lesen ist es nur halb so lustig!

Zum Thema, das war ja recht leicht zu finden: Inzest – Wikipedia
 
Beim Inzest geht's ja um den Geschlechtsverkehr, alles andere heisst 'Erziehung' wie in einer Familie.
Das österreichische Recht hat da die Begriffe "Beischlaf" und "dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen" wenn ich das richtig im Kopf hab. Ersteres ist klassischer Vaginalverkehr, zweiteres so gut wie alles andere. Und auch so gut wie alles andere ist strafbar zwischen Geschwistern oder Generationen. Außerdem kommen noch Sachen wie ausgenutzte Authoritätsverhältnisse oder Betreuungspflichten dazu in manchen Fällen. Und natürlich Pedophilie. Also insgesamt ein viefältig strafbarer Bereich... irgendeine Anzeige kann man wohl meistens stellen.

Was zwischen 2 volljährigen, mündigen Erwachsenen passiert ist allerdings eben nur insofern strafbar insofern es aus irgendwelchen Gründen vor Gericht landet. Ansonsten passieren Dinge zwischen 2 Menschen meist zwischen diesen beiden Menschen und gehen kaum jemand anderen etwas an.
 
Obwohl wir das Thema schon hatten, ist es nichts was nicht diskutiert werden kann.

Solange jemand diese Straftat nicht begeht, ist der Gedanke daran kein Mord.

Wir könnten mal ohne zu verurteilen darüber sprechen, ob es durch die Sozialisation verboten wurde, oder ob es dem Mensch als Teil der Natur allgemein verboten ist Sex in der Familie zu haben.

Dies kann man problemlos aufrollen und darüber philosophieren.
 
Wir könnten mal ohne zu verurteilen darüber sprechen, ob es durch die Sozialisation verboten wurde, oder ob es dem Mensch als Teil der Natur allgemein verboten ist Sex in der Familie zu haben.

Menschen, die inzestiös gezeugt wurden, sind häufig gesundheitlich belastet. Das ist wohl Grund genug. Details bei Interesse bitte selbst ergoogeln.
 
Menschen, die inzestiös gezeugt wurden, sind häufig gesundheitlich belastet. Das ist wohl Grund genug. Details bei Interesse bitte selbst ergoogeln.
:shock: ...dann sollte ich vlt. doch mal vorsichtshalber meinen Hausarzt aufsuchen...fühl mich gar nicht gesundheitlich belastet, eher fühle ich mich nicht ausgelastet....................................:ironie:
 
Das österreichische Recht hat da die Begriffe "Beischlaf" und "dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen" wenn ich das richtig im Kopf hab. Ersteres ist klassischer Vaginalverkehr, zweiteres so gut wie alles andere. Und auch so gut wie alles andere ist strafbar zwischen Geschwistern oder Generationen.

Es ist (als "Blutschande") nur der vaginale Verkehr strafbar. Alles andere nicht.
 
Es ist (als "Blutschande") nur der vaginale Verkehr strafbar. Alles andere nicht.

(1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.
Stimmt grundsätzlich. Aber weiterführend kann man die Definition von "Beischlaf" nachschlagen und findet folgende Sachlage:

Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" zu verstehen (JAB zur Vergewaltigung, Punkt 7). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tathandlung der geschlechtlichen Befriedigung beider Partner dient; durch die Gleichstellung von Beischlaf und beischlafsähnlichen Sexualakten sollte vielmehr der vergleichbaren Intensität und sexuellen Inanspruchnahme des Opfers und der Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung sowie dem Ausmaß der Demütigung und Erniedrigung Rechnung getragen werden. Ein Mundverkehr ist demnach strafrechtlich wie ein Beischlaf zu behandeln und diese Form der geschlechtlichen Betätigung als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung zu werten.
Demnach ist, wenn ich das richtig interpretiere, zwar nur der Beischlaf strafbar... der Begriff "Beischlaf" bezieht sich aber auch auf andere "dem Beischlaf gleichzusetzende" Handlungen die rechtlich die selben Konsequenzen nach sich ziehen und genauso behandelt werden.
 
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