Wie sieht es aus mit dem Recht auf ein Bild?

  • Ersteller Ersteller Gast
  • Erstellt am Erstellt am
C

Gast

(Gelöschter Account)
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.
 
Grundsätzlich ist erstmal die Frage ob das Bild Persönlichkeitsrechte verletzt also jemand auf dem Bild persönlich wiedererkennbar ist. Das ist zB nicht der Fall wenn es nur einen Ausschnitt des Körpers ohne individuelle oder eindeutig wiedererkennbare Merkmale zeigt oder bei Massenaufnahmen (mehr als, ich glaub, 10 Leute auf dem Bild).
Wenn das Bild darunter fällt können durch Verbreitung davon die Rechte der abgebildeten Person verletzt werden.

Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Verbreitung ist soweit ich weiß die öffentliche Zugänglichmachung. Das heißt zB es im Internet an irgendwen weiter zu schicken (der es ja wieder unkontrolliert weiterschicken, hochladen oder sonstiges damit anfangen kann). Ob diese Beispiele darunter fallen müsste wohl ein Anwalt klären. Es auf eine öffentliche Toilette zu hängen würde im Gegensatz zur privaten aber sehr wohl problematisch sein soweit ich die Rechtslage da kenne.

Nur weil man ein Bild geschickt bekommt hat man daran keine Rechte. Egal ob aufgefordert oder unaufgefordert.
 
Wenn nicht ausdrücklich die Rechte übertragen wurden, hat dieser alle Rechte und jegliche Verwendung im öffentlichen Bereich kann geahndet werden.

Mit nur zusenden, werden keinerlei Rechte übertragen!
In den Urheberrechten ist das sehr klar geregelt.
 
Grundsätzlich ist erstmal die Frage ob das Bild Persönlichkeitsrechte verletzt also jemand auf dem Bild persönlich wiedererkennbar ist. Das ist zB nicht der Fall wenn es nur einen Ausschnitt des Körpers ohne individuelle oder eindeutig wiedererkennbare Merkmale zeigt oder bei Massenaufnahmen (mehr als, ich glaub, 10 Leute auf dem Bild).
Wenn das Bild darunter fällt können durch Verbreitung davon die Rechte der abgebildeten Person verletzt werden.


Verbreitung ist soweit ich weiß die öffentliche Zugänglichmachung. Das heißt zB es im Internet an irgendwen weiter zu schicken (der es ja wieder unkontrolliert weiterschicken, hochladen oder sonstiges damit anfangen kann). Ob diese Beispiele darunter fallen müsste wohl ein Anwalt klären. Es auf eine öffentliche Toilette zu hängen würde im Gegensatz zur privaten aber sehr wohl problematisch sein soweit ich die Rechtslage da kenne.

Nur weil man ein Bild geschickt bekommt hat man daran keine Rechte. Egal ob aufgefordert oder unaufgefordert.
Danke.
Mich hat es einfach interessiert, weil ein User berichtete dass er sein eigenes! Bild von Dritten zugesandt bekam.
Hat mich recht irritiert.
 
Also es kommt ja auch darauf an was für ein Bild. Irgend ein Pimmelbild oder ein Bild eines Arsches oder Fotze, dann wäre es wohl egal. Wenn ein Gesicht zur erkennen ist ist es wohl etwas anderes.
 
Also es kommt ja auch darauf an was für ein Bild. Irgend ein Pimmelbild oder ein Bild eines Arsches oder Fotze, dann wäre es wohl egal. Wenn ein Gesicht zur erkennen ist ist es wohl etwas anderes.
Hier gehts um Urheberrechte und nicht um das, was auf dem Foto zu sehen ist.
Vermute ich zumindest mal ;)
 
Wenn mir irgendeiner Pimmelbild schickt dann ist es seine Entscheidung, egal was dann mit dem Bild passiert, außer er sagt explizit dass das Bild nicht weiter verbreitet werden darf.
 
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.
Für Dich privat und für Deinen Bedarf darfst Du es verwenden wie Du willst... problematisch wirds dann, wenn das Bild veröffentlicht wird...

Ist wie mit einem Bild aus dem Internet... auch wenn Fotos auf einer Webseite sind, heißt das nicht, dass Du sie anderweitig veröffentlichen darfst... entgeltlich oder unentgeltlich spielt da keine Rolle, es geht um "in den Verkehr bringen"... Für private Zwecke z.B. als Wallpaper auf Deinem PC wird das wohl eher keine Rolle spielen... zudem es ja gar nicht exekutierbar wäre....
 
Wenn mir irgendeiner Pimmelbild schickt dann ist es seine Entscheidung, egal was dann mit dem Bild passiert, außer er sagt explizit dass das Bild nicht weiter verbreitet werden darf.
Stimmt so nicht ganz... eher im Gegenteil... solange die Bildrechte nicht explizit übertragen werden bzw. darauf verzichtet werden, darfst Du das Bild für Deine persönlichen Dinge verwenden, um es zu verbreiten ist es zwingend erforderlich, die Rechte daran zu haben...
 
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.
NOPE, Bild- und Schwanzrechte übertragen sich nicht auf Dich - leider :nono:
 
Wenn mir irgendeiner Pimmelbild schickt dann ist es seine Entscheidung, egal was dann mit dem Bild passiert, außer er sagt explizit dass das Bild nicht weiter verbreitet werden darf.
Ich muss @Mitglied #512342 zustimmen, ohne ausdrückliche Vereinbarung ist eine über den privaten Gebrauch hinausgehende Nutzung in jedem Falle untersagt. Sogar eine Weiterleitung an einen Freund oder Verwandten ist nicht gestattet.
 
Grundsätzlich hat niemand das Recht ein Bild (egal welches Bild), dessen Rechte (selbst aufgenommen, unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte) er nicht vertraglich erworben hat zu teilen oder weiterzugeben.
Warum man nicht bestraft wird liegt am (Interesse) des Rechteinhabers (zB Werbung, Informationsverbreitung). Denn klagen muß auch der Rechtrinhaber.

Heißt, grundsätzlich muss der Rechteinhaber immer einverstanden sein.
 
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.
Das Recht des Bildes liegt IMMER in den Händen des Erzeugers des Bildes.....also dem Fotografen.

Er kann das Bild so oft verschicken wie er/sie will...die Rechte verschickt er ja nicht mit..;)

Rechte an einem nicht selbst angefertigten Bild bekommt jemand nur, wenn der Fotograf/Anfertiger des Bildes ausdrücklich auf die Rechte zugunsten einer Person/eines Unternehmens verzichtet (z. B. Modell, Unternehmen, etc.)

Da gibts klare Rechtsprechung...;)

Wäre deine Auffassung rechtsgültig, wären sämtliche Patente und urheberrechtlich geschützte Dinge auch aufgehoben, sobald ich mir ein entsprechendes Produkt kaufe..:eek:
 
Wenn mir irgendeiner Pimmelbild schickt dann ist es seine Entscheidung, egal was dann mit dem Bild passiert, außer er sagt explizit dass das Bild nicht weiter verbreitet werden darf.
Da liegst du leider falsch...nur weil er es geschickt hat, hast du noch keine Rechte daran...es ist genau umgekehrt. Wenn er das Bild schickt und EXPLIZIT auf seine Rechte VERZICHTET...DANN darfst du es frei verwenden..;)
 
Das Recht des Bildes liegt IMMER in den Händen des Erzeugers des Bildes.....also dem Fotografen.

Er kann das Bild so oft verschicken wie er/sie will...die Rechte verschickt er ja nicht mit..;)

Rechte an einem nicht selbst angefertigten Bild bekommt jemand nur, wenn der Fotograf/Anfertiger des Bildes ausdrücklich auf die Rechte zugunsten einer Person/eines Unternehmens verzichtet (z. B. Modell, Unternehmen, etc.)

Da gibts klare Rechtsprechung...;)

Wäre deine Auffassung rechtsgültig, wären sämtliche Patente und urheberrechtlich geschützte Dinge auch aufgehoben, sobald ich mir ein entsprechendes Produkt kaufe..:eek:
Fast richtig! Das Recht am Bild besitzt ausschließlich der Aufgenommene. Der Fotograf hat ohne eine Vereinbarung mit dem Fotografierten keinerlei Rechte am Bild. Sonst könnte ja jeder Fotograf mit Bildern, die er für Kunden anfertigt ohne deren Zustimmung werben oder gar Geld verdienen.
Der Aufgenommene kann natürlich Rechte am Bild ganz differenziert übertragen, das ist aber dann ein Vertrag zwischen den beiden, wobei die Form des Vertrages keine Rolle spielt.
 
Zurück
Oben