Wie sieht es aus mit dem Recht auf ein Bild?

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Nicht ganz.

Personlichkeitsrecht kann immer eingeklagt werden und Probleme machen wenn es gegeben ist. Urheberrecht kann umgangen oder ausgehebelt werden.
Stichwort: FairUse!

Was Dickpics betrifft gab es zB Ausstellungen wo eine Künstlerin ihr geschickte Dickpics genommen hat und damit eine Gallerie gefüllt hat.

Das durfte sie auch ohne Urheberrechte an irgendeinem der Bilder zu haben weil sie die Bilder aus dem Kontext gerissen und (sozial) kritisch gezeigt hat. Was unter FairUse fällt.
In der Form darf man sogar Geld mit Bildern oder Videomaterial machen an dem man keine Rechte hat.

Wäre irgendwer persönlich auf den Bildern zu erkennen gewesen hätte Das vermutlich zu Problemen führen können.


Es geht der guten aber wohl eher nicht um die künstlerische Verwertung eines fremden Werkes....... Fazit: fair use fällt flach....
 
Für die meisten hier veröffentlichten Beidl Spatzibilder ist das alles sowieso nur Makulatur, sie unterliegen ohnehin nicht dem (in Österreich geltenden) Urheberrecht, so sie von Österreichern oder in Österreich ihren Lebensmittelpunkt habenden erstellt wurden und gelten somit als gemeinfrei weil es so niemanden gibt von dem man Nutzungs- und Verwertungsrechte einholen muss. Um dem Urheberrecht zu unterliegen muss ein Werk Schöpfungshöhe erreichen und um das zu tun und als schutzwürdig zu gelten muss unter anderem gelten,

dass die Leistung individuell eigenartig ist: Sie muss sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben. Beim Werkschaffenden müssen persönliche Züge – insbesondere durch die visuelle Gestaltung und durch die gedankliche Bearbeitung – zur Geltung kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja moralisch würd ich sagen wenn dir jemand ein bild schickt, vor allem bei brisanteren, solltest du ihr vertrauen nicht ausnutzen indem du es öffentlich ins internet stellst, wenn du es in deiner wohnung aufhängst ist das meiner meinung nach was anderes.
 
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.
Rein theoretisch sind rechte an namen,symbolen und bildern oder markenzeichen geschützt....
Aber es soll schon vorgekommen sein das leute unaufgefordert solche benutzen und plagiieren....bzw..."anpassen"....
Juristisch grenzwertig weil kann teuer werden....
Aber manchmal muss man sowas tun...
(Und die firma hat sich nie darüber beschwert das mal 500 solcher aufkleber in produktion gingen um nem kumpel nen denkmal zu setzen🤣🤣🤣
Aber ers halt ne prinzessin gefangen im körper eines proleten der phillip🤣
 
Naja moralisch würd ich sagen wenn dir jemand ein bild schickt, vor allem bei brisanteren, solltest du ihr vertrauen nicht ausnutzen indem du es öffentlich ins internet stellst, wenn du es in deiner wohnung aufhängst ist das meiner meinung nach was anderes.
Hab ich auch nicht vor. Auf keinen Fall. Mir ginge um das Prinzip.
Ich hab eher den Eindruck, dass einige hier nicht achtsam mit ihren Bildern umgehen.
 
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?

Du darfst damit privat machen was du willst. Ob du dir den Bundeskanzler auf das Toilettenpapier druckst und es selbst benutzt ist egal. Das kannst du auch jedem erzählen. Da sind wir nicht in China.
Aber wenn du andere Leute dann auf dein WC einlädst wird es langsam problematisch.
 
Hab ich auch nicht vor. Auf keinen Fall. Mir ginge um das Prinzip.
Ich hab eher den Eindruck, dass einige hier nicht achtsam mit ihren Bildern umgehen.
Nicht eher die die danach damit schindluder treiben....
Du darfst damit privat machen was du willst. Ob du dir den Bundeskanzler auf das Toilettenpapier druckst und es selbst benutzt ist egal. Das kannst du auch jedem erzählen. Da sind wir nicht in China.
Aber wenn du andere Leute dann auf dein WC einlädst wird es langsam problematisch.

Nö...wenns ne mietwohnung is zuerst in den miet oder dauernutzungsvertrag gucken!
 
Da liegst DU falsch....wenn der Fotograf die Bilder IM AUFTRAG des Abgelichteten erstellt...dann ist es TEIL des AUFTRAGES, dass die Rechte beim Abgelichteten landen. OHNE diese Vereinbarung liegt das Recht IMMER beim Fotograf...Daher auch das Wort URHEBERRECHT...

Auszug: Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).

§ 10.
(1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat...
auch nur bedingt
Wenn ein Fotograf zB. einen Wald aufnimmt, hat er alle Rechte.
Beim Bild einer Person oder eines Gegenstandes wo eben die Persönlichkeitsrechte gefährdet sind, beaucht der Fotograf dessen Einwilligung...
Grundsätzlich richtig...ABER...Bei einem Schwanzpic sind noch keine Persönlichkeitsrechte verletzt...dazu muss ein eindeutiger Zusammenhang zu einer Person hergestellt werden können. Also Gesicht, evtl. ausgefallene Tattoos oder ein Autokennzeichen oder ein Haus..
Letztendlich sind es (mindestens) 2 Rechte:
- Urheberrecht, des Fotografen
- Persönlichkeitsrecht, das Recht am Bild des Fotografierten
Hier gehts um Urheberrecht und Personlichkeitsrecht.

BEIDES wird nicht an den Empfänger eines Bildes übertragen und beides kann man verletzen wenn man ohne Erlaubnis Bilder weiter schickt.

Alle meine ziterten Vorredner haben natürlich irgendwo recht.
Ich gebe zu, dass ich mit meinen Aussagen das Urheber- und das Persönlichkeitsrecht verwechselt bzw. vermischt habe.

Das Urheberrecht ist vergleichsweise einfach: Wer ein "Werk der Kunst" ohne Erlaubnis im "nichtprivaten Umfeld" verbreitet verletzt das Urheberrecht.
Wikipedia Urheberrecht

Schwieriger wird das mit dem Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht), das, wie ich beim überfliegen der Texte herausgefunden habe, länderspezifisch durchaus unterschiedlich sein kann und in D und A unterschiedlich ist:
Wikipedia, Recht am eigenen Bild (D)
Wikipedia, Recht am eigenen Bild (A)
in D ist z.B. alles verboten, wo der Dargestellte ZU ERKENNEN ist, also auch z.B. Karrikaturen oder Doppelgänger und nicht nur Fotos. Auf einem reinen Schwanzpic (abgesehen von mitfotografierten Fliesen) ist normalerweise niemand zu erkennen, außer er hat z.B. ein spezielles Tattoo oder eine verkrüppelte Eichel, ... Ich sehe das so, dass Fotos, wo der Abgelichtete zu erkennen ist in keinem Falle VERÖFFENTLICH werden dürfen. Gibt natürlich Ausnahmen aus dem "häuslichen Umfeld" wenn jemand z.B. auf einer Hochzeit mitfotografiert wird. Hier wird es aber in den seltensten Fällen um Nacktbilder oder Schwanzpic gehen. Sonst steht mMn nichts dagegen - Schwanzpic-olé! Leg los - @Mitglied #558802
Du darfst damit privat machen was du willst. Ob du dir den Bundeskanzler auf das Toilettenpapier druckst und es selbst benutzt ist egal. Das kannst du auch jedem erzählen. Da sind wir nicht in China.
Aber wenn du andere Leute dann auf dein WC einlädst wird es langsam problematisch.
Wenn du eine Privatperson aufs Klopapier druckst, die zu erkennen ist, hast du Recht. Der Bundeskanzler, ein bekannter Fußballer, ein Popstar, ... sind sog. Personen des öffentlilchen Interesses, die es dulden müssen, fotografiert zu werden und im Rahmen des Zulässigen auch dulden müssen, dass ihre Bilder satirisch oder humoristisch verwendet werden. Sobald natürlich die Grenzen von Beleidigung, Schmähung oder ähnliches überschritten werden, ist natürlich auch hier Schluss.
 
sind sog. Personen des öffentlilchen Interesses, die es dulden müssen, fotografiert zu werden und im Rahmen des Zulässigen auch dulden müssen, dass ihre Bilder satirisch oder humoristisch verwendet werden. Sobald natürlich die Grenzen von Beleidigung, Schmähung oder ähnliches überschritten werden, ist natürlich auch hier Schluss.
Nö wieso?
Siehe zB Haderer oder andere Karikaturisten. Natürlich dürfen die beleidigend oder kritisch werden. Verleumderisch oÄ wiederum nicht oder nurbegrenzt. Aber Karikatur und Kunst darf sehr sehr viel.
 
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.

Natürlich, ich würde es sofort weiter schicken, ausdrucken und verteilen... an alle die es haben wollen... oder auch nicht. :mrgreen:
 
Alle meine ziterten Vorredner haben natürlich irgendwo recht.
Ich gebe zu, dass ich mit meinen Aussagen das Urheber- und das Persönlichkeitsrecht verwechselt bzw. vermischt habe.

Das Urheberrecht ist vergleichsweise einfach: Wer ein "Werk der Kunst" ohne Erlaubnis im "nichtprivaten Umfeld" verbreitet verletzt das Urheberrecht.
Wikipedia Urheberrecht

Schwieriger wird das mit dem Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht), das, wie ich beim überfliegen der Texte herausgefunden habe, länderspezifisch durchaus unterschiedlich sein kann und in D und A unterschiedlich ist:
Wikipedia, Recht am eigenen Bild (D)
Wikipedia, Recht am eigenen Bild (A)
in D ist z.B. alles verboten, wo der Dargestellte ZU ERKENNEN ist, also auch z.B. Karrikaturen oder Doppelgänger und nicht nur Fotos. Auf einem reinen Schwanzpic (abgesehen von mitfotografierten Fliesen) ist normalerweise niemand zu erkennen, außer er hat z.B. ein spezielles Tattoo oder eine verkrüppelte Eichel, ... Ich sehe das so, dass Fotos, wo der Abgelichtete zu erkennen ist in keinem Falle VERÖFFENTLICH werden dürfen. Gibt natürlich Ausnahmen aus dem "häuslichen Umfeld" wenn jemand z.B. auf einer Hochzeit mitfotografiert wird. Hier wird es aber in den seltensten Fällen um Nacktbilder oder Schwanzpic gehen. Sonst steht mMn nichts dagegen - Schwanzpic-olé! Leg los - @Mitglied #558802

Wenn du eine Privatperson aufs Klopapier druckst, die zu erkennen ist, hast du Recht. Der Bundeskanzler, ein bekannter Fußballer, ein Popstar, ... sind sog. Personen des öffentlilchen Interesses, die es dulden müssen, fotografiert zu werden und im Rahmen des Zulässigen auch dulden müssen, dass ihre Bilder satirisch oder humoristisch verwendet werden. Sobald natürlich die Grenzen von Beleidigung, Schmähung oder ähnliches überschritten werden, ist natürlich auch hier Schluss.
Uhrheberrecht regelt ob du sie wieder aufheben darfst falls aie mal runterfällt...die uhr
 
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