Wie sieht es aus mit dem Recht auf ein Bild?

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Fast richtig! Das Recht am Bild besitzt ausschließlich der Aufgenommene. Der Fotograf hat ohne eine Vereinbarung mit dem Fotografierten keinerlei Rechte am Bild. Sonst könnte ja jeder Fotograf mit Bildern, die er für Kunden anfertigt ohne deren Zustimmung werben oder gar Geld verdienen.
Der Aufgenommene kann natürlich Rechte am Bild ganz differenziert übertragen, das ist aber dann ein Vertrag zwischen den beiden, wobei die Form des Vertrages keine Rolle spielt.
Da liegst DU falsch....wenn der Fotograf die Bilder IM AUFTRAG des Abgelichteten erstellt...dann ist es TEIL des AUFTRAGES, dass die Rechte beim Abgelichteten landen. OHNE diese Vereinbarung liegt das Recht IMMER beim Fotograf...Daher auch das Wort URHEBERRECHT...

Auszug: Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).

§ 10.
(1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.
(2) In diesem Gesetz umfaßt der Ausdruck „Urheber“, wenn sich nicht aus dem Hinweis auf die Bestimmung des Absatzes 1 das Gegenteil ergibt, außer dem Schöpfer des Werkes auch die Personen, auf die das Urheberrecht nach seinem Tode übergegangen ist.
 
Fast richtig! Das Recht am Bild besitzt ausschließlich der Aufgenommene. Der Fotograf hat ohne eine Vereinbarung mit dem Fotografierten keinerlei Rechte am Bild. Sonst könnte ja jeder Fotograf mit Bildern, die er für Kunden anfertigt ohne deren Zustimmung werben oder gar Geld verdienen.
Der Aufgenommene kann natürlich Rechte am Bild ganz differenziert übertragen, das ist aber dann ein Vertrag zwischen den beiden, wobei die Form des Vertrages keine Rolle spielt.
auch nur bedingt
Wenn ein Fotograf zB. einen Wald aufnimmt, hat er alle Rechte.
Beim Bild einer Person oder eines Gegenstandes wo eben die Persönlichkeitsrechte gefährdet sind, beaucht der Fotograf dessen Einwilligung...
 
auch nur bedingt
Wenn ein Fotograf zB. einen Wald aufnimmt, hat er alle Rechte.
Beim Bild einer Person oder eines Gegenstandes wo eben die Persönlichkeitsrechte gefährdet sind, beaucht der Fotograf dessen Einwilligung...
Grundsätzlich richtig...ABER...Bei einem Schwanzpic sind noch keine Persönlichkeitsrechte verletzt...dazu muss ein eindeutiger Zusammenhang zu einer Person hergestellt werden können. Also Gesicht, evtl. ausgefallene Tattoos oder ein Autokennzeichen oder ein Haus..

Beim Bild vom Schwanz wäre ich juristisch beim Urheberrechtsgesetz...käme dann auf eventl. dazu verfasstem Text an...ab da könnten dann noch Persönlichkeitsrechte verletzt sein..
 
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.

nur wen du sein/die Zustimmung hast es an dritte weiter zu geben, obacht !
 
Letztendlich sind es (mindestens) 2 Rechte:

- Urheberrecht, des Fotografen
- Persönlichkeitsrecht, das Recht am Bild des Fotografierten

wenn's ganz kompliziert wird auch noch Recht an der Sache (fürs EF: wem gehören die Fliesen im Hintergrund).

Man muss das in gewissen Fällen einfach vertraglich VORAB regeln, nicht umsonst gibt es bei Shootings ganz besonders im Erotikbereich die dringende Empfehlung sich vertraglich abzusichern.

Kurz gefasst: ein dir zugeschicktes Foto darfst du nicht weitergeben und nicht veröffentlichen.
 
Vieles was richtig im Sinne von rechtens ist, wurde bereits teilweise erwähnt.
Ich gestatte mir eine Zusammenfassung bzw. Ergänzung.

1. Urheberrecht
Dieses liegt IMMER beim Fotografen. Er kann Nutzungsrechte übertragen (generell, zeitlich befristet, für bestimmte Zwecke etc.) oder in Ausnahmefällen auf die eigene weitere Verwendung also das Nutzungsrecht des Bildes verzichten (z.B. Auftrag für exklsive Werbeaufnahmen).
In Österreich gilt speziell eine stillschwigende Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte an den/die abgebildete(n) Person(en) wenn diese den Fotografen ausdrücklich um die Aufnahme des Bildes gebeten hat/haben.
(So schräg das klingt, wenn ein japanischer Tourist auf der Straße sein Handy jemandem gibt und bittet ein Foto von sich vor einer Sehenswürdigkeit zu machen, dann liegt das Urheberrecht grudsätzlich bei dem, der das Foto sogar mit dem Handy des Fotografierten aufgenommen hat - er ist der Fotograf. In diesem Fall greift diese stillschweigende Übereinkunft, dass der Japaner die uneingeschränkten Nutzungsrechte am Bild übertragen bekommen hat. Das Urheberrecht bleibt auch hier wie IMMER beim Fotografen.)

2. Persönlichkeitsrechte
Wenn jemand explizit auf einem Foto dargestellt und identifizierbar ist, dann braucht jemand der das Foto nutzen möchte, auch die Einwilligung der abgebildeten Person(en). Was und wie viele Personen als explizit dargestellt oder nicht gilt, ist meines Wissens etwas schwammig geregelt und liegt im Beurteilungsspielraum eines Richters, wenn es zu einer Klage kommt. Für eine Straßenszene auf der unter anderem zwei, drei (fremde) Leute drauf sind, deren Ansehen durch die Art des Bildes nicht beschädigt wird (alltagstaugliche Kleidung nicht beim Pinkeln, Spucken etc...), braucht der Fotograf keine Einwilligung. Etwa ein Gebäude vor dem zwei, drei Personen zufällig stehen, sitzen, gehen... nicht für die Kamera "posieren". Das würde als Darstellung der Personen interpretiert werden. Oft sind solche Zufallsaufnahmen mit einer Person fotografisch sehr wirkungsvoll. Diese sind was die explizite Darstellung betrifft wiederum sehr strittig.

3. Nutzung
Wenn jemand ein Foto "nutzt", das er nicht selbst aufgenommen hat und auch kein vertragliches Nutzungsrecht hat, begeht er eine Rechtsverletzung. Was bedeutet die Nutzung eines Bildes? Alles was darüber hinaus geht, als es der Fotograf selbst "verursacht" oder vertraglich gestattet hat.
Im Grunde darf man ohne Zustimmung des Fotografen Bilder immer nur dort ansehen, wo sie einem "im guten Glauben" durch den Fotografen oder Inhaber von Nutzungsrechten gezeigt werden. Wenn ich also annehmen kann, jemand der mir ein Foto zusendet, ist der Fotograf (und er verfügt über die Einwilligung einer ggf. identifizierbar dargestellten Person) oder hat das Nutzungsrecht zum Versenden des Bildes, dann darf ich das Bild dort ansehen wo es mir zugängig gemacht wurde - im Mailprogramm, hier als PN-Anhang etc...
Allein schon das Runterladen / irgendwo anders abspeichern als es mir geschickt wurde ist streng genommen eine Nutzung durch mich und damit eine Rechtsverletzung. Ein Foto in einem Bildband mit dem Handy abfotografieren, nur für mich weil es mir gefällt, ist eine Rechtsverletzung.

4. Rechtsfolgen
Wenn jemand als Urheber oder Inhaber der durch den Fotografen eingeräumten Nutzungsrechte eine rechtswidrige Nutzung eines Fotos anzeigt und die Herkunft nachweisen kann, hat er Anspruch auf materiellen und ideellen Schadensersatz. Ideell ist beispielsweise eine emotionale Verletzung.

Wenn jemand sein persönliches Ansehen durch die Nutzung eines Bildes als beeinträchtigt empfindet, gilt das Selbe. Auch wenn er ursprünglich eine Einwilligung zur Nutzung des Bildes erteilt und diese wieder zurück gezogen hat!

Zusammengefasst - ohne Vertrag darf außer dem Fotografen selbst niemand irgend etwas mit einem Foto, außer es dort anzuschauen wo er es "entdeckt" hat. Und was der Fotograf im Falle einer Personendarstellung darf, muss auch er vertraglich zugesichert haben UND dieser Vertrag kann jederzeit durch die dargestellte Person aufgelöst werden.
 
Hier gehts um Urheberrechte und nicht um das, was auf dem Foto zu sehen ist.
Vermute ich zumindest mal ;)
Das Recht des Bildes liegt IMMER in den Händen des Erzeugers des Bildes.....also dem Fotografen.

Er kann das Bild so oft verschicken wie er/sie will...die Rechte verschickt er ja nicht mit..
Hier gehts um Urheberrecht und Personlichkeitsrecht.

BEIDES wird nicht an den Empfänger eines Bildes übertragen und beides kann man verletzen wenn man ohne Erlaubnis Bilder weiter schickt.

Das Urheberrecht liegt dabei beim Fotografen, das Personlichkeitsrecht bei der abgebildeten Person. Der Fotograf darf Bilder weiterschicken wenn sie das Personlichkeitsrecht nicht verletzen, also zB die Privatsphäre oder Würde der dargestellten Person angreifen oder wenn er mit den Bildern Geld macht. Dann kann die dargestellte Person ihr Personlichkeitsrecht geltend machen und Unterlassung, Schadenersatz oÄ fordern.

Ich könnte zB Fotos von meiner Freundin und mir die ich auf einer Hochzeit gemacht habe (angezogen) verschicken oder auch als Status in WA veröffentlichen. Verletzt ihre Personlichkeitsrechte nicht.
Nacktfotos aller Art gelten als Herabwurdigung und Eingriff in die Intimsphäre und sind ein heiseres Pflaster. Die online zu stellen oÄ könnte ganz schnell zu Problemen führen.
Allein das EF, also etwas im EF hochzuladen, könnte als Herabwurdigung oder rufschadigend gewertet werden.

Aber immer nur wenn der/die Abgebildete Personlichkeitsrechte an einem Bild fordern kann. Oder man selbst nicht der Urheber ist.
Eine Zeichnung einer Exfreundin wie ich sie (glaub ich noch) im Profil hab wo diese wegen dem abgeschnittenen Kopf nicht zu erkennen ist kommt nicht in Konflikt mit Personlichkeitsrechte und das Urheberrecht liegt bei mir, dem Zeichner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ganz nett von dir, dass du mich erwähnt hast und zustimmst, aber das war meine bessere Hälfte @against-the-odds ... 😉
Da hat das System einen Vorschlag zur Namensvervollständigung gemacht, die ich dankend und ohne genau hinzusehen angenommen habe.
Wenn ich gewusst hätte, dass ich durch so einen Fehler bei einer schönen Frau lande, statt beim Diskutierenden hätte ich natürlich besser aufgepasst!:herzen:
 
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.
Interessante Frage.
 
Ja, sag ich ja, anderes ungewolltes penisfoto zurückschicken, solln sich die zwei männer dann mit den rechtsfragen beschäftigen...😂 und ich hab ruhe...
 
Ja, sag ich ja, anderes ungewolltes penisfoto zurückschicken, solln sich die zwei männer dann mit den rechtsfragen beschäftigen...😂 und ich hab ruhe...

Ich mach gelegentlich Port-Art Shootings mit einem männlichen Model. Falls jemand ein solches Foto auf der homepage des Models entdeckt (wo es durch die von mir als Fotograf dem Model eingeräumten Nutzungsrechte ja gezeigt werden darf) und illegal von dort klaut, um es als klassisches EF-Schwanzpic zu verschicken und es landet irgendwann bei @Mitglied #506008 UND es dann durch @Mitglied #506008 wieder weiter gesendet wird, dann habe ich ich als Fotograf die Möglichkeit ALLE - also jede Person für sich vom ursprünglichen Fotodieb über jeden einzelnen weiter Versender - anzuzeigen.

Dann ist es nix mit: "Sollen sich die anderen mit den Rechtsfragen beschäftigen".
Sondern: "Werden sich alle betroffenen mit Stellungnahmen gegenüber Ermittlungsbehörden beschäftigen müssen."

(Das hat überhaupt nichts mit den Persönlichkeitsrechten des Models zu tun. Und man muss den Penis auch nicht der Identität der Person zuordnenn können. Nur ich als Urheber des Bildes muss nachweisen, dass ich es geknipst habe. Gleiches gilt ja auch für jedes Foto von einem Schmetterling etc...)
 
Ich mach gelegentlich Port-Art Shootings mit einem männlichen Model. Falls jemand ein solches Foto auf der homepage des Models entdeckt (wo es durch die von mir als Fotograf dem Model eingeräumten Nutzungsrechte ja gezeigt werden darf) und illegal von dort klaut, um es als klassisches EF-Schwanzpic zu verschicken und es landet irgendwann bei @Mitglied #506008 UND es dann durch @Mitglied #506008 wieder weiter gesendet wird, dann habe ich ich als Fotograf die Möglichkeit ALLE - also jede Person für sich vom ursprünglichen Fotodieb über jeden einzelnen weiter Versender - anzuzeigen.

Dann ist es nix mit: "Sollen sich die anderen mit den Rechtsfragen beschäftigen".
Sondern: "Werden sich alle betroffenen mit Stellungnahmen gegenüber Ermittlungsbehörden beschäftigen müssen."

(Das hat überhaupt nichts mit den Persönlichkeitsrechten des Models zu tun. Und man muss den Penis auch nicht der Identität der Person zuordnenn können. Nur ich als Urheber des Bildes muss nachweisen, dass ich es geknipst habe. Gleiches gilt ja auch für jedes Foto von einem Schmetterling etc...)
Danke für die aufklärung
Humor ist dir aber ein begriff?
Genau aus diesem grund sind mir ALLE fotos echt egal, gibt nur ärger mit dem zeug...
 
Danke für die aufklärung
Humor ist dir aber ein begriff?
Genau aus diesem grund sind mir ALLE fotos echt egal, gibt nur ärger mit dem zeug...

Ich versteh dich und ich finde deine Reaktion mit dem zurück schicken (möglichst eines tolleren Schwanzes) ja auch lustig.
In diesem Thread geht es um die Rechtslage - in diesem Sinne, bitte für die Aufklärung. ;)
 
Um ein Foto, das nicht selbst gemacht wurde, ins Internet stellen zu dürfen, muss immer die Zustimmung der Berechtigten/des Berechtigten eingeholt werden. Auch Fotos, die frei zugänglich im Internet abrufbar sind und keinen Copyright-Vermerk (©) haben, dürfen nur mit Zustimmung verwendet werden!
 
..angenommen des Falles, jemand schickt jemanden unaufgefordert ein Bild.
Also ein relativ intimes Bild.
Hat er damit sein persönliches Recht auf dieses wunderbare Exemplar, diesen Abzug verwirkt?
Ich meine, wenn ich spazieren gehe und es drückt mir jemand z.B. einen Flyer in die Hand. Ohne die Person aufgefordert zu haben.
Darf man mit diesem dann auch seine Toilette tapezieren? Hintergrundbild verwenden? Bildschirmschoner?
Ist es wie ein Geschenk/Werbeprospekt zu sehen? Wie eine Leihgabe?
Rein theoretisch natürlich.


..freu dich an dem bild und behalt es für dich........ ;)

für alles andere bedarf es der zustimmung des rechteinhabers, der zugleich auch höchstwahrscheinlich der urheber ist, aber es nicht sein muss....
 
Nicht ganz.

Personlichkeitsrecht kann immer eingeklagt werden und Probleme machen wenn es gegeben ist. Urheberrecht kann umgangen oder ausgehebelt werden.
Stichwort: FairUse!

Was Dickpics betrifft gab es zB Ausstellungen wo eine Künstlerin ihr geschickte Dickpics genommen hat und damit eine Gallerie gefüllt hat.

Das durfte sie auch ohne Urheberrechte an irgendeinem der Bilder zu haben weil sie die Bilder aus dem Kontext gerissen und (sozial) kritisch gezeigt hat. Was unter FairUse fällt.
In der Form darf man sogar Geld mit Bildern oder Videomaterial machen an dem man keine Rechte hat.

Wäre irgendwer persönlich auf den Bildern zu erkennen gewesen hätte Das vermutlich zu Problemen führen können.

 
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