Vieles was richtig im Sinne von rechtens ist, wurde bereits teilweise erwähnt.
Ich gestatte mir eine Zusammenfassung bzw. Ergänzung.
1. Urheberrecht
Dieses liegt IMMER beim Fotografen. Er kann Nutzungsrechte übertragen (generell, zeitlich befristet, für bestimmte Zwecke etc.) oder in Ausnahmefällen auf die eigene weitere Verwendung also das Nutzungsrecht des Bildes verzichten (z.B. Auftrag für exklsive Werbeaufnahmen).
In Österreich gilt speziell eine stillschwigende Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte an den/die abgebildete

Person(en) wenn diese den Fotografen ausdrücklich um die Aufnahme des Bildes gebeten hat/haben.
(So schräg das klingt, wenn ein japanischer Tourist auf der Straße sein Handy jemandem gibt und bittet ein Foto von sich vor einer Sehenswürdigkeit zu machen, dann liegt das Urheberrecht grudsätzlich bei dem, der das Foto sogar mit dem Handy des Fotografierten aufgenommen hat - er ist der Fotograf. In diesem Fall greift diese stillschweigende Übereinkunft, dass der Japaner die uneingeschränkten Nutzungsrechte am Bild übertragen bekommen hat. Das Urheberrecht bleibt auch hier wie IMMER beim Fotografen.)
2. Persönlichkeitsrechte
Wenn jemand explizit auf einem Foto dargestellt und identifizierbar ist, dann braucht jemand der das Foto nutzen möchte, auch die Einwilligung der abgebildeten Person(en). Was und wie viele Personen als explizit dargestellt oder nicht gilt, ist meines Wissens etwas schwammig geregelt und liegt im Beurteilungsspielraum eines Richters, wenn es zu einer Klage kommt. Für eine Straßenszene auf der
unter anderem zwei, drei (fremde) Leute drauf sind, deren Ansehen durch die Art des Bildes nicht beschädigt wird (alltagstaugliche Kleidung nicht beim Pinkeln, Spucken etc...), braucht der Fotograf keine Einwilligung. Etwa ein Gebäude vor dem zwei, drei Personen zufällig stehen, sitzen, gehen... nicht für die Kamera "posieren". Das würde als Darstellung der Personen interpretiert werden. Oft sind solche Zufallsaufnahmen mit einer Person fotografisch sehr wirkungsvoll. Diese sind was die explizite Darstellung betrifft wiederum sehr strittig.
3. Nutzung
Wenn jemand ein Foto "nutzt", das er nicht selbst aufgenommen hat und auch kein vertragliches Nutzungsrecht hat, begeht er eine Rechtsverletzung. Was bedeutet die Nutzung eines Bildes? Alles was darüber hinaus geht, als es der Fotograf selbst "verursacht" oder vertraglich gestattet hat.
Im Grunde darf man ohne Zustimmung des Fotografen Bilder immer nur dort ansehen, wo sie einem "im guten Glauben" durch den Fotografen oder Inhaber von Nutzungsrechten gezeigt werden. Wenn ich also annehmen kann, jemand der mir ein Foto zusendet, ist der Fotograf (und er verfügt über die Einwilligung einer ggf. identifizierbar dargestellten Person) oder hat das Nutzungsrecht zum Versenden des Bildes, dann darf ich das Bild dort ansehen wo es mir zugängig gemacht wurde - im Mailprogramm, hier als PN-Anhang etc...
Allein schon das Runterladen / irgendwo anders abspeichern als es mir geschickt wurde ist streng genommen eine Nutzung durch mich und damit eine Rechtsverletzung. Ein Foto in einem Bildband mit dem Handy abfotografieren, nur für mich weil es mir gefällt, ist eine Rechtsverletzung.
4. Rechtsfolgen
Wenn jemand als Urheber oder Inhaber der durch den Fotografen eingeräumten Nutzungsrechte eine rechtswidrige Nutzung eines Fotos anzeigt und die Herkunft nachweisen kann, hat er Anspruch auf materiellen und ideellen Schadensersatz. Ideell ist beispielsweise eine emotionale Verletzung.
Wenn jemand sein persönliches Ansehen durch die Nutzung eines Bildes als beeinträchtigt empfindet, gilt das Selbe. Auch wenn er ursprünglich eine Einwilligung zur Nutzung des Bildes erteilt und diese wieder zurück gezogen hat!
Zusammengefasst - ohne Vertrag darf außer dem Fotografen selbst niemand irgend etwas mit einem Foto, außer es dort anzuschauen wo er es "entdeckt" hat. Und was der Fotograf im Falle einer Personendarstellung darf, muss auch er vertraglich zugesichert haben UND dieser Vertrag kann jederzeit durch die dargestellte Person aufgelöst werden.