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Gast
(Gelöschter Account)
Taxi ist leicht begründbar, da es meine finanzielle Situation zb nicht zulässt - meine Konten und Vermögenswerte muss ich ja nicht darlegen. Das mit den öffentlichen Verkehrsmittel wäre in diesem Fall wohl auch nur auf Wien anwendbar, wenn keine Gerätschaften, etc für meinen Kundenbesuch erforderlich sind.Egal. Bei Schadenersatz geht es immer darum, dass du als Kläger einen konkreten Schaden nachweisen musst der dir durch das schuldhafte Verhalten des Anderen entstanden ist. Dieser muss vor allem auch bezifferbar sein. Da ist unser Schuldrecht recht streng. Selbst wenn du z.b. sagst, du hattest einen konkreten (und da musst du wirklich konkret sein!) Verdienstentgang weil ich nicht zum Kunden kam weil das Auto eben defekt war, wird dich der Richtet fragen ob du denn nicht als Alternative ein Taxi oder Öffis nehmen konntest, denn sowas wäre zumutbar. Die Grenzen sind da wirklich sehr eng gesteckt und du musst die Kausalität echt nachweisen.
Ich hab da schon (für andere Personen) ein paar Sachen erlebt (Anwälte, Richter, Versicherungen). Aber wie gesagt, Jurist bin ich keiner.