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Egal. Bei Schadenersatz geht es immer darum, dass du als Kläger einen konkreten Schaden nachweisen musst der dir durch das schuldhafte Verhalten des Anderen entstanden ist. Dieser muss vor allem auch bezifferbar sein. Da ist unser Schuldrecht recht streng. Selbst wenn du z.b. sagst, du hattest einen konkreten (und da musst du wirklich konkret sein!) Verdienstentgang weil ich nicht zum Kunden kam weil das Auto eben defekt war, wird dich der Richtet fragen ob du denn nicht als Alternative ein Taxi oder Öffis nehmen konntest, denn sowas wäre zumutbar. Die Grenzen sind da wirklich sehr eng gesteckt und du musst die Kausalität echt nachweisen.
Taxi ist leicht begründbar, da es meine finanzielle Situation zb nicht zulässt - meine Konten und Vermögenswerte muss ich ja nicht darlegen. Das mit den öffentlichen Verkehrsmittel wäre in diesem Fall wohl auch nur auf Wien anwendbar, wenn keine Gerätschaften, etc für meinen Kundenbesuch erforderlich sind.
Ich hab da schon (für andere Personen) ein paar Sachen erlebt (Anwälte, Richter, Versicherungen). Aber wie gesagt, Jurist bin ich keiner.
 
Ich find es mittlerweile nur noch eine Frechheit und Verarschung am Kunden.
Ich war jetzt eh 1,5 Monate sehr geduldig. Aber auch mir reicht es mal. Und das war jetzt der berühmte Tropfen
Vielleicht geht's ja auch in Richtung Freudenersatz, weil du dein Auto nicht benutzen konntest. Schreib dir jedenfalls selbst die absurdesten Gedanken zusammen, vielleicht ist dein Anwalt ja kreativ.
 
Taxi ist leicht begründbar, da es meine finanzielle Situation zb nicht zulässt - meine Konten und Vermögenswerte muss ich ja nicht darlegen. Das mit den öffentlichen Verkehrsmittel wäre in diesem Fall wohl auch nur auf Wien anwendbar, wenn keine Gerätschaften, etc für meinen Kundenbesuch erforderlich sind.
Ich hab da schon (für andere Personen) ein paar Sachen erlebt (Anwälte, Richter, Versicherungen). Aber wie gesagt, Jurist bin ich keiner.
Wie gesagt, z.b. einen Verdienstentgang musst du WIRKLICH konkretisieren (Ich bin selbstständig, durch den Ausfall des Fahrzeugs konnte ich den Auftrag nicht durchführen, es gab keine Alternative hierfür). Bei nem Angestellten wird das wohl unmöglich sein, außer er bekam genau aufgrund dessen, dass er das Fahrzeug nicht hatte (und absolut keine Alternativmöglichkeit in die Arbeit zu gelangen) eine Lohnkürzung. Da ist die Rsp recht streng.
 
Wie gesagt, z.b. einen Verdienstentgang musst du WIRKLICH konkretisieren (Ich bin selbstständig, durch den Ausfall des Fahrzeugs konnte ich den Auftrag nicht durchführen, es gab keine Alternative hierfür). Bei nem Angestellten wird das wohl unmöglich sein, außer er bekam genau aufgrund dessen, dass er das Fahrzeug nicht hatte (und absolut keine Alternativmöglichkeit in die Arbeit zu gelangen) eine Lohnkürzung. Da ist die Rsp recht streng.
Stellung eines Ersatzfahrzeuges, etc
Kommt halt auf Anwalt und Richter an.
 
Wasser läuft schon.... ich geh dann.........🛀🛀🛀🛀🛀 jetzt fragt sich sicher jeder..." waaaaaas jetzt schon um diese Uhrzeit??? " und ich sag dann " jaaa weil es ist Wochenende!!!!!"
 
Was willst da vergessen? Ein Anwalt sieht wohl eher konkrete Möglichkeiten als du oder ich.
Ein bissi was hab ich bei meinem, wenn auch noch nicht abgeschlossenem, Jus-Studium doch auch übers Bürgerliche Recht und über Schadenersatz gelernt, um zu wissen, dass es DAS definitiv nicht gibt. Ich kann dir aber gerne dann daheim nochmal in der Literatur nachsehen, wenn’s dich interessiert. ;)
 
Stellung eines Ersatzfahrzeuges, etc
Kommt halt auf Anwalt und Richter an.
Kommt auf den Vertrag an, auf dessen Basis er seine Schadenersatzansprüche stellt. Wenn ihm sowas nie vertraglich zugesichert wurde, kann er sich auch nicht drauf berufen und den Anspruch drauf einklagen bzw. die Unterlassung dessen bemängeln und den entstandenen Schaden damit begründen.
 
Vielleicht is er Anwalt 🤷‍♂️
Mir is es eh egal. Anwalt wird das schon regeln. Er soll möglichst viel rausholen und für die Frechheit soll es ihm auch wenn möglich weh tun
Yep, lass das deinen Anwalt regeln, der sagt dir eh was du konkret einfordern kannst und was nicht. Gehe halt nicht mit zu hohen Erwartungen wie eben „Freizeitspaß-Entgang“ rein, weil sowas gibt es schlicht in der österr. Rechtssprechung nicht. ;) Der Schaden muss immer konkret, bezifferbar (mit wenigen Ausnahmen wir Trauerschmerzengeld und dgl.) und kausal mit einem schuldhaften Verhalten des Beklagten sein. Ein guter Anwalt erklärt dir das dann eh.:)
 
Yep, lass das deinen Anwalt regeln, der sagt dir eh was du konkret einfordern kannst und was nicht. Gehe halt nicht mit zu hohen Erwartungen wie eben „Freizeitspaß-Entgang“ rein, weil sowas gibt es schlicht in der österr. Rechtssprechung nicht. ;) Der Schaden muss immer konkret, bezifferbar (mit wenigen Ausnahmen wir Trauerschmerzengeld und dgl.) und kausal mit einem schuldhaften Verhalten des Beklagten sein. Ein guter Anwalt erklärt dir das dann eh.:)
Schuldhaftes Verhalten ist eh gegeben. Beim Service Fahrzeug beschädigt mit schuldeingeständnis per Mail.
Drum soll es ihm weh tun, wenn er mich 1,5 Monate warten lässt und dann aus einem Schaden, den er verursacht hat, einen Vollkaskofall macht.
 
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