Was machst du gerade? [Reloaded]

Neues Ö Waffenrecht büffeln. Alter Schwede!


Ganz witzig:

"Verdächtige Transaktionen
§ 44a. Gewerbetreibende gemäß § 47 Abs. 2 haben der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde unverzüglich sämtliche verdächtigen Umstände zu melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte."

Aha! Also blöd interpretiert kann man jetzt sagen man braucht eine gute Pistole für einen Bruch, aber bei der Munition wird es dann wirklich heikel! :rofl:
Wobei es dann doch ohnehin Pampe ist, weil man ja ohne WBK und Bedarf für eine Waffe im Besitz ohnehin keine Munition mehr bekommt.
 
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