(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Badezimmer Tür von außen versperrbar?
ich kenne ein Studio, da befindet sich die Dusche genau zwischen zwei "Verrichtungs"-Zimmern, und ist von beiden Zimmern aus begehbar. Aus diesem Grund sind die beiden Türen zur Dusche natürlich von außen (sprich: vom Zimmer aus) versperrbar.
 
Es lebe der Zentralismus........:D
Du hast ja keine Ahnung, welche absurden Eskapaden der österreichische Föderalismus schlägt. Da geht es nicht um die Sache, sondern darum, ja keine Befugnisse an den ach so bösen Zentralstaat abzugeben. Alle Bundesländer fest gegeneinander und gemeinsam gegen Wien.

Wiener Landessicherheitsgesetz bzw. Landespolizeigesetze.......
Muss wirklich jedes Bundesland ein eigenes Landespolizeigesetz haben? Muss der Jugendschutz in jedem Bundesland anders geregelt sein?

Auf der anderen Seit wäre es sicher sinnvoll, den Bundesländern beispielsweise beim Ladenschluss mehr Freiheiten einzuräumen. Aber alle Institutionen klammern sich an ihre Machtbefugnisse und wollen davon nichts abgeben. Das ist falsch verstandener Föderalismus. Und in dem Sinne solltest du meine etwas flapsige Bemerkung verstehen.
 
Solange die Bescheidausstellung der österreichischen Staatsbürgerschaft Ländersache ist, brauchst dich über alles andere nicht wirklich wundern @Mitglied #171
 
@ Gogo und die werten Schreiberlinge:

Mit dem Foederalismus sehe ich das ähnlich. Nur fällt mir, den Jugendschutz betreffend, immer wieder die eine Episode ein:

In den 90-ern: Kirtag in OÖ: Ein Freund hätte schon lange wieder daheim sein müssen. Ist aber niemandem der Gendarmen aufgefallen, dass der doch sehr jung ist. Bis er auf die glorreiche Idee kam, ins Gebüsch zu schiffen. Da waren die Ordnungswaechter zur Stelle. 200 S HÄTTE das gekostet. Seine Antwort in etwa "Reichen 500, waeu scheißen muass I a!?" - Die Menge rundherum hat so getönt, die Gendarmen zogen wirklich weiter.

Von daher: Jugendschutz ist wohl eher fuern Hugo, so wie damals und jetzt umgesetzt.
 
Und warum wird so ein lächerliches Verfahren nicht bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt? Da gibt's weit schwerwiegendere Fälle, die von der StA sang- und klanglos ad acta gelegt werden.
Wahrscheinlich wollte/will man (wer auch immer) ein rechtskräftiges Gerichtsurteil! Ist aber nur meine Meinung.
 
Das Thema ist eigenartig. Durch Gerichtsurteile Rechtssicherheit erlangen. Das muss eher schon im Gesetz feststehen, wie was zu verstehen ist.
Ich kann mich da leider an eine Pressekonferenz erinnern, wo die SPÖ und ÖVP getrennt über das gerade beschlossene Gesetz berichtet haben, erstaunlicherweise jeweils das Gegenteil. :kopfklatsch:
 
Das Thema ist eigenartig. Durch Gerichtsurteile Rechtssicherheit erlangen. Das muss eher schon im Gesetz feststehen, wie was zu verstehen ist.
Ich kann mich da leider an eine Pressekonferenz erinnern, wo die SPÖ und ÖVP getrennt über das gerade beschlossene Gesetz berichtet haben, erstaunlicherweise jeweils das Gegenteil. :kopfklatsch:
Lieber MrNJ, solltest du dies noch nicht gewusst haben? Letztlich muss manchmal doch ein Gericht (zB. Das Verfassungsgericht über Verfassungsänderungen) entscheiden, ob diese verfassungsrechtlich gedeckt sind. Nur weil eine Regierung oder einzelne Ministerien Bestimungen oder Verordnungen erlassen, heißt es nicht automatisch, das diese Bestimmungen rechtlich einwandfrei sind. Dazu bedarf es hin und wieder auch einer Richterentscheidung.
 
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Ja, aber weißt, was am Ende, das Dämlichste ist? Das Verfassungsgericht kann auch nur anhand einer Verfassungsbestimmung bestimmen, ob etwas nicht gegen die Verfassung ist und wer bestimmt diese Bestimmung? Genau das gleiche Organ, das vorher das Gesetz beschlossen hat. Man dreht sich im Kreis.
Das einzig Gute dabei ist, dass nicht jede x-beliebige Partei ein Schwachsinnsgesetz alleine beschließen kann, weil man für die Verfassung immerhin 2/3 braucht.
 
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