(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Vorstrafen allein sollen genügen, um in einem neuen Verfahren nichts Entlastendes gelten zu lassen im Fall der Schuldlosigkeit? :verwirrt:
Das habe ich nicht geschrieben.

Genau, überlassen wir die Rechtssprechung den "unvoreingenommenen" Medien, die natürlich das Für und Wider objektiv abwägen und nicht Stimmung für oder gegen jemanden/etwas machen.
Auch das habe ich nicht geschrieben. Wobei in den Medien nichts Genaueres darüber steht, warum der Wahrspruch aufgehoben wurde. Eine konkrete Begründung sind die Berufsrichter aber dem geplanten Opfer und er Öffentlichkeit aber mE schuldig.

Möglicherweise liegt das Problem darin, dass auch die Geschworenen so denken und im Zweifel auf schuldig entscheiden, wenn sie das Gefühl haben, solch einem notorischen Gauner sei das schon zuzutrauen.
Dem Beschuldigten ist aber die Tat nachzuweisen, unabhängig davon, was er früher angestellt haben mag. Die Berufsrichter sehen es offenbar als nicht erwiesen an, dass der Mordauftrag ernst gemeint war.
Da lässt sich einer einen Killer vermitteln, zeigt demselben seine prall gefüllte Geldbörse um zu belegen, dass er ihn problemlos bezahlen könnte, schlägt ihm konkrete Mordmethoden vor - und hat eigentlich nur das "Pech", dass es sich bei seinen beiden Gegenübern um verdeckte Ermittler handelt. Seine Rechtfertigung lautet, das sei alles nur Spaß gewesen - und die Berufsrichter glauben ihm das offenbar auch noch :kopfklatsch:.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aus keinem Bericht ersichtlich, was die Berufsrichter an entlastenden Fakten gefunden haben wollen.
Hier:
Mordprozess: Undercoverpolizist als vermeintlicher Killer

wird erklärt, dass es unklar bleibt, wer die Idee die Frau zu töten, ins Spiel brachte und dass sich der Angeklagte auch weigerte eine Anzahlung für den Mordauftrag zu leisten.

Die "entlastenden Fakten" sind schlicht und einfach, dass man es dem Kerl ned nachweisen kann, ob er es ernst meinte mit dem Mordauftrag.
In dubio pro reo.
 
Vorstrafen allein sollen genügen um jemanden einzusperren? Gott sei Dank sind wir davon noch weit davon entfernt.
Wenn es dich beträfe, würdest du schön schauen.
Nicht Vorstrafen sollen genügen jemanden einzusperren, sondern die Strafen selbst!
Zu was wird er jedesmal verurteilt? Zum Nasenbohren?
 
Zu was wird er jedesmal verurteilt? Zum Nasenbohren?
Um den Titel des Threads zu bemühen:

Ganze 3 Monate unbedingt sind für dieses Delikt einfach lächerlich.
Da die 16-jährige Schülerin bereits knapp zwei Monate in U-Haft war und damit mehr als die Hälfte der unbedingten Strafe abgesessen hat, wurde sie am Mittwoch nach der Urteilsverkündung aus der Haft entlassen. Sie war voll geständig, was einen wichtigen Milderungsgrund darstellte.

Ich bin kein Befürworter der Todesstrafe. Aber nur so zum Vergleich: In fast allen Staaten Südostasiens würde dieser Dealerin eine solche Strafe drohen.
 
Viele Urteile sind ein Witz. Wenn man das anprangert, sind die Linken zur Stelle. Die Täter genießen mehr Rechte als die Opfer.
 
19 Mal vorbestraft. Hm. Und so ein Gesindel läuft noch frei herum?
Die Vorstrafen beziehen sich auf einen Zeitraum von 1966 bis 2012. Wie kommst Du darauf, dass er davon nichts abgesessen hätte?

Ganze 3 Monate unbedingt sind für dieses Delikt einfach lächerlich.
Und was würdest Du mit dem Gör machen? Die ist halt dem Reiz des leicht verdienten Geldes erlegen. Wem wäre geholfen, wenn man sie jahrelang einsperren würde? Als Hilfe auf dem Weg zu einem gelungenen Leben haben sich Haftstrafen eher selten erwiesen.
Ich bin kein Befürworter der Todesstrafe. Aber nur so zum Vergleich: In fast allen Staaten Südostasiens würde dieser Dealerin eine solche Strafe drohen.
Auf der anderen Seite gibt es Länder, in denen Cannabis mehr oder weniger legal ist. Warum also sollte man sich ausgerechnet an Ländern mit archaiischen Rechtssystemen ein Beispiel nehmen?
 
Um den Titel des Threads zu bemühen:

Ganze 3 Monate unbedingt sind für dieses Delikt einfach lächerlich.
Der Vollständigkeithalber solltest du aber erwähnen, dass das Urteil 18 Monate lautet. Davon sind 3 Monate unbedingt. Ein Damoklesschwert von 15 Monaten sollte dem Mädchen!!! "helfen" wieder zurückzufinden.
 
Die Vorstrafen beziehen sich auf einen Zeitraum von 1966 bis 2012. Wie kommst Du darauf, dass er davon nichts abgesessen hätte?
Hätte er für jede Straftat auch nur 2 Jahre unbedingt bekommen, hätte er rund 40 Jahre im Häfn verbracht und entsprechend weniger Zeit, weitere Verbrechen zu begehen. Da waren aber schwere Verbrechen wie Raub, Erpressung oder sexuelle Nötigung dabei, mit Strafdrohungen bis zu zehn Jahren! Ich schließe mich @Mitglied #261616 an, wurde der jeweils nur zum Nasenbohren verurteilt? Ich halte so einen notorischen Straftäter sowieso für geistig abnorm, daher gehört er MMN unbefristet in eine entsprechende Anstalt.

Und was würdest Du mit dem Gör machen?
Ein paar Jahre ins Gefängnis stecken. Außerdem wäre der Gewinn aus diesen "Geschäften" zu versteuern. Das Urteil ist aus generalpräventiver Sicht verheerend, heißt es doch, dass jugendliche Drogenhändler quasi nichts zu befürchten haben.

Auf der anderen Seite gibt es Länder, in denen Cannabis mehr oder weniger legal ist.
Sie hat auch mit Ecstasy, Speed ind Amphetaminen gedealt. Letzteres ist vermutlich Chrystal Meth, das schon in kleinen Mengen zu Abhängigkeit und oft zum Tod führt.
 
Offenbar wird der Begriff "Strafe" unterschiedlich interpretiert....
 
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