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Gast
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Im Prinzip ist es ja faktisch unmöglich, nachzuweisen, ob der Mordauftrag ernst gemeint war oder nicht.Die Berufsrichter sehen es offenbar als nicht erwiesen an, dass der Mordauftrag ernst gemeint war.
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Im Prinzip ist es ja faktisch unmöglich, nachzuweisen, ob der Mordauftrag ernst gemeint war oder nicht.Die Berufsrichter sehen es offenbar als nicht erwiesen an, dass der Mordauftrag ernst gemeint war.
Das habe ich nicht geschrieben.Vorstrafen allein sollen genügen, um in einem neuen Verfahren nichts Entlastendes gelten zu lassen im Fall der Schuldlosigkeit?![]()
Auch das habe ich nicht geschrieben. Wobei in den Medien nichts Genaueres darüber steht, warum der Wahrspruch aufgehoben wurde. Eine konkrete Begründung sind die Berufsrichter aber dem geplanten Opfer und er Öffentlichkeit aber mE schuldig.Genau, überlassen wir die Rechtssprechung den "unvoreingenommenen" Medien, die natürlich das Für und Wider objektiv abwägen und nicht Stimmung für oder gegen jemanden/etwas machen.
Da lässt sich einer einen Killer vermitteln, zeigt demselben seine prall gefüllte Geldbörse um zu belegen, dass er ihn problemlos bezahlen könnte, schlägt ihm konkrete Mordmethoden vor - und hat eigentlich nur das "Pech", dass es sich bei seinen beiden Gegenübern um verdeckte Ermittler handelt. Seine Rechtfertigung lautet, das sei alles nur Spaß gewesen - und die Berufsrichter glauben ihm das offenbar auch nochMöglicherweise liegt das Problem darin, dass auch die Geschworenen so denken und im Zweifel auf schuldig entscheiden, wenn sie das Gefühl haben, solch einem notorischen Gauner sei das schon zuzutrauen.
Dem Beschuldigten ist aber die Tat nachzuweisen, unabhängig davon, was er früher angestellt haben mag. Die Berufsrichter sehen es offenbar als nicht erwiesen an, dass der Mordauftrag ernst gemeint war.
.Das habe ich nicht geschrieben.
Wie die Berufsrichter bei dem 19fach Vorbestraften etwas Entlastendes gefunden haben wollen, ist mir schleierhaft.
Im Prinzip ist jeder Indizienprozess nicht nachweisbar.Im Prinzip ist es ja faktisch unmöglich, nachzuweisen, ob der Mordauftrag ernst gemeint war oder nicht.
Vorstrafen allein sollen genügen um jemanden einzusperren? Gott sei Dank sind wir davon noch weit davon entfernt.19 Mal vorbestraft. Hm. Und so ein Gesindel läuft noch frei herum?
Nein.Dann kannst du sicher erklären wie du das gemeint hast. Etwa: "Einmal kriminell immer kriminell?"
Die Schuld ist bei einem Indizienprozess schwer nachzuweisen! Es müssen ausreichend und auch schwerwiegende Indizien gegen den Angeklagten vorgebracht werden können um ihm schuldig zu sprechen.Im Prinzip ist jeder Indizienprozess nicht nachweisbar.
Hier:Es ist aus keinem Bericht ersichtlich, was die Berufsrichter an entlastenden Fakten gefunden haben wollen.
Und weil es die Medien nicht erwähnen, heißt das jetzt was? Dass es keine Begründung durch die Richter gegeben hat?Nein.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es ist aus keinem Bericht ersichtlich, was die Berufsrichter an entlastenden Fakten gefunden haben wollen.
Nicht Vorstrafen sollen genügen jemanden einzusperren, sondern die Strafen selbst!Vorstrafen allein sollen genügen um jemanden einzusperren? Gott sei Dank sind wir davon noch weit davon entfernt.
Wenn es dich beträfe, würdest du schön schauen.
Um den Titel des Threads zu bemühen:Zu was wird er jedesmal verurteilt? Zum Nasenbohren?
Da die 16-jährige Schülerin bereits knapp zwei Monate in U-Haft war und damit mehr als die Hälfte der unbedingten Strafe abgesessen hat, wurde sie am Mittwoch nach der Urteilsverkündung aus der Haft entlassen. Sie war voll geständig, was einen wichtigen Milderungsgrund darstellte.
Die Vorstrafen beziehen sich auf einen Zeitraum von 1966 bis 2012. Wie kommst Du darauf, dass er davon nichts abgesessen hätte?19 Mal vorbestraft. Hm. Und so ein Gesindel läuft noch frei herum?
Und was würdest Du mit dem Gör machen? Die ist halt dem Reiz des leicht verdienten Geldes erlegen. Wem wäre geholfen, wenn man sie jahrelang einsperren würde? Als Hilfe auf dem Weg zu einem gelungenen Leben haben sich Haftstrafen eher selten erwiesen.Ganze 3 Monate unbedingt sind für dieses Delikt einfach lächerlich.
Auf der anderen Seite gibt es Länder, in denen Cannabis mehr oder weniger legal ist. Warum also sollte man sich ausgerechnet an Ländern mit archaiischen Rechtssystemen ein Beispiel nehmen?Ich bin kein Befürworter der Todesstrafe. Aber nur so zum Vergleich: In fast allen Staaten Südostasiens würde dieser Dealerin eine solche Strafe drohen.
Der Vollständigkeithalber solltest du aber erwähnen, dass das Urteil 18 Monate lautet. Davon sind 3 Monate unbedingt. Ein Damoklesschwert von 15 Monaten sollte dem Mädchen!!! "helfen" wieder zurückzufinden.Um den Titel des Threads zu bemühen:
Ganze 3 Monate unbedingt sind für dieses Delikt einfach lächerlich.
Hätte er für jede Straftat auch nur 2 Jahre unbedingt bekommen, hätte er rund 40 Jahre im Häfn verbracht und entsprechend weniger Zeit, weitere Verbrechen zu begehen. Da waren aber schwere Verbrechen wie Raub, Erpressung oder sexuelle Nötigung dabei, mit Strafdrohungen bis zu zehn Jahren! Ich schließe mich @Mitglied #261616 an, wurde der jeweils nur zum Nasenbohren verurteilt? Ich halte so einen notorischen Straftäter sowieso für geistig abnorm, daher gehört er MMN unbefristet in eine entsprechende Anstalt.Die Vorstrafen beziehen sich auf einen Zeitraum von 1966 bis 2012. Wie kommst Du darauf, dass er davon nichts abgesessen hätte?
Ein paar Jahre ins Gefängnis stecken. Außerdem wäre der Gewinn aus diesen "Geschäften" zu versteuern. Das Urteil ist aus generalpräventiver Sicht verheerend, heißt es doch, dass jugendliche Drogenhändler quasi nichts zu befürchten haben.Und was würdest Du mit dem Gör machen?
Sie hat auch mit Ecstasy, Speed ind Amphetaminen gedealt. Letzteres ist vermutlich Chrystal Meth, das schon in kleinen Mengen zu Abhängigkeit und oft zum Tod führt.Auf der anderen Seite gibt es Länder, in denen Cannabis mehr oder weniger legal ist.
Die Strafe beträgt drei Monate.Der Vollständigkeithalber solltest du aber erwähnen, dass das Urteil 18 Monate lautet. Davon sind 3 Monate unbedingt. Ein Damoklesschwert von 15 Monaten sollte dem Mädchen!!! "helfen" wieder zurückzufinden.
Nö!Die Strafe beträgt drei Monate.![]()