(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Auch, wenn sie aus 1m Beton besteht, 27 Leute brauch ich auch dafür nicht!
 
naja, die wollen halt für alles gewappnet sein. der g'schrapp könnt ja in der zwischenzeit es haus abfackeln oder was auch immer.
 
dann wär's die familie alpha-kevin ... :D


Mhhh....ich würd auch (ned gleich) die Tür zerstören wollen....
welche badezimmertür sperrst von außen zu? is des pfusch am bau?

Guter Einwand!
Ist eigentlich ned üblich........
Auf der FB Seiten von der FF steht übrigens, dass am Klo eingesperrt worden sind......aber das ist ja genauso unüblich, dass man das Klo auch von außen zusperren kann.
Feuerwehr Götzis
 
na geht's, habt's noch nie 'ne tür mit 'nen stinknormalen türschloss mit schlüssel für beide seiten g'sehen? gibt's in genügend wohnungen!
 
geht's, habt's noch nie 'ne tür mit 'nen stinknormalen türschloss mit schlüssel für beide seiten g'sehen?
Ja schon....aber selten für Badezimmer/Klotüren.......die haben innen einen fixen Riegel und werden selten mit einem Schlüssel verriegelt ......is auch deppert, wie ich aus eigener Erfahrung weiß: Bei mir auf der Bude hat der Chef am Klo auch Buntbartschlösser mit 5-er Schlüssel zum Verriegeln einbauen lassen. Irgendwann ist der Schlüssel verschwunden, entweder von einem Kunden geklaut oder in den Handtuchpapierkorb gefallen und arglos von der Putzfrau entsorgt worden......und bis ein neuer Schlüssel besorgt worden ist, hast die Tür ned zusperren können......:yuck::shock::oops:......

Auch ist´s sicherheitstechnisch bedenklich ein Buntbartschloss in eine Badezimmer/Klotür einzubauen, weil in einem Notfall ein Helfer von außen die Türe schwer öffnen kann, wenn von innen zugesperrt ist.
Bin mir jetzt auch ned ganz sicher, ob dass ned auch eine Bauvorschrift ist, genannte Türen mit einer entsprechenden Verriegelung auszustatten.
 
Bzw. könnte man noch im Rahmen vom Pol.Ges. (Anstandsverletzung) Alkoholmessungen vornehmen.
Dieses Gesetz ist überhaupt der größte Witz, eines Rechtsstaats unwürdig. Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot muss in der Stadt Wien offenbar nicht eingehalten werden :roll:.
 
Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot muss in der Stadt Wien offenbar nicht eingehalten werden :roll:.

Es hat ja jedes Bundesland sein Sicherheitspolizeigesetz......mit dem Anstandsparagraphen...oder?

Ich kanns mir ja schon denken, warum du dich über den Anstandsparagraphen aufregst..;)
 
Es hat ja jedes Bundesland sein Sicherheitspolizeigesetz......mit dem Anstandsparagraphen...oder?
Das Sicheitspolizeigesetz ist ein Bundesgesetz und regelt was ganz Anderes ;)

Die "Anstandsverletzung" ist bspw im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz geregelt. Sicher gibt es Ähnliches in anderen Bundesländern auch, aber in Wien ist überhaupt nicht definiert, was eine Anstandsverletzung ist.

Ich kanns mir ja schon denken, warum du dich über den Anstandsparagraphen aufregst..;)
Als Staatsbürger gehört es zu meinen Grundrechten zu wissen, welches Verhalten der Staat zu bestrafen gedenkt. "Anstand" ist ein sehr subjektiver Begriff, und auf Grund der fehlenden gesetzlichen Definition können Polizei und Behörden willkürlich über eine Bestrafung entscheiden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben