(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Hi,
ist schon wieder Unfugzeit?
Wenn das Geständnis hält, bekommst Du in Österreich keine Mordanklage hin!
Für eine Mordanklage fehlen in Österreich Vorsatz und Planung.
Mit ein wenig Pech wird das "Geständnis" in Dohuk durch Folter erfolgt sein, eine Anklage in Deutschland steht dann auf wackeligen Beinen.
LG Tom

Sehr schön. Otto Normalbürger, dessen Verstand du verachtest, wird sich denken: da bringt wieder ein Ausländer eine Vierzehnjährige um, der Staat, seine Politiker und Juristen tun nichts oder sind machtlos und *schwupps* hat die AfD einen Neuwähler. Irgendwann werden sich die verbliebenen Restdeutschen dann entscheiden müssen, ob sie lieber Opfer oder wieder Täter sein möchten. :lalala:
 
Hi,

Sehr schön. Otto Normalbürger, dessen Verstand du verachtest, wird sich denken:

und was willst Du machen? Es fehlt an Bildung, und das massiv, in Deutschland mehr als bei uns. Was soll ich machen?

Die Leute hier sind sowieso indoktriniert und wollen nur ihren xenophoben Quatsch verbreiten, hier kann man nichts mehr erreichen.

Vor 30 Jahren hatten sie noch den Anstand zu sagen "Ich hab ja nix gegen Ausländer aber ..." heute sagen sie offen "Ich sage Dir wie es ist, ich mag keine Ausländer.", wie willst Du den Leuten Anstand beibringen?


Hast Du einen konstruktiven Vorschlag, was hier besser zu machen wäre?

LG Tom
 
Wenn das Geständnis hält, bekommst Du in Österreich keine Mordanklage hin!

Für eine Mordanklage fehlen in Österreich Vorsatz und Planung.
Du kennst Dich leider nach wie vor nicht aus.

Vorsatz ist ganz klar gegeben - er wollte verhindern, dass die Polizei erscheint und ihn verhaftet, ein Mord erschien in der Situation effektiv, zumindest musste er den Tod des Mädchens ernstlich für möglich halten und hat dies in Kauf genommen. Planung ist in Ö nicht notwendig für Mord, wo hast Du das her? Eine Gemütsregung wegen möglichen Erscheinens der Polizei würde niemals als allgemein begreiflich angesehen werden, daher scheidet Totschlag aus.

Dank Dir und Deinen Ausführungen versteht aber jetzt jeder, warum es sinnvoll ist, darüber nachzudenken, das Wahlrecht an Intellekt und Bildung zu binden.
Dann würdest Du das Wahlrecht aber voraussichtlich auch nicht erlangen.

Abgesehen davon ist jemand, der Demokratie einschränken will, um nichts besser als jemand, der den Rechtsstaat einschränken möchte
 
Hi,

Du kennst Dich leider nach wie vor nicht aus.

Ja freilich.

Vorsatz ist ganz klar gegeben - er wollte verhindern, dass die Polizei erscheint und ihn verhaftet, ein Mord erschien in der Situation effektiv, zumindest musste er den Tod des Mädchens ernstlich für möglich halten und hat dies in Kauf genommen. Planung ist in Ö nicht notwendig für Mord, wo hast Du das her?

Allgemeinwissen? Ah ja, nicht das Deine. Fachliteratur, Höpfel/Ratz, Manz Verlag, ISBN: 978-3-214-10265-4.


Eine Gemütsregung wegen möglichen Erscheinens der Polizei würde niemals als allgemein begreiflich angesehen werden, daher scheidet Totschlag aus.

Staatsanwaltschaft verteidigt Totschlag-Urteil - oesterreich.ORF.at


Dann würdest Du das Wahlrecht aber voraussichtlich auch nicht erlangen.

Und? Ich verzichte gerne darauf, wenn es von Vorteil ist.


Abgesehen davon ist jemand, der Demokratie einschränken will, um nichts besser als jemand, der den Rechtsstaat einschränken möchte

Habe ich das behauptet? Ich mag intelligenter und gebildeter sein, aber besser? Dazu kenne ich Dich nicht gut genug, das zu beurteilen. ;)

LG Tom
 
Hi,
und was willst Du machen? Es fehlt an Bildung, und das massiv, in Deutschland mehr als bei uns. Was soll ich machen?
Die Leute hier sind sowieso indoktriniert und wollen nur ihren xenophoben Quatsch verbreiten, hier kann man nichts mehr erreichen.
Vor 30 Jahren hatten sie noch den Anstand zu sagen "Ich hab ja nix gegen Ausländer aber ..." heute sagen sie offen "Ich sage Dir wie es ist, ich mag keine Ausländer.", wie willst Du den Leuten Anstand beibringen?
Hast Du einen konstruktiven Vorschlag, was hier besser zu machen wäre?

LG Tom

Nein, passt doch, ich mag auch keine. :) Das bekannt gewordene Verbrechen und die weitere (Nicht)Verfolgung des Täters arbeitet mit vielen anderen bedauerlichen Einzelfällen an der Bewusstseinsbildung der Resteinheimischen und das ist gut so. Erst wenn das letzte Boboviertel und der letzte Weiler genug solche Verbrechen erlebt hat, wird sich etwas ändern.
 
Hat jetzt mit dem aktuellen Fall was zu tun? :schulterzuck:

Außerdem geht aus dem Artikel klar hervor, dass die Anklage aus rein taktischen Gründen auf Totschlag lautete, die StA hat sich vor Geschworenen gefürchtet. Das ist schäbig, genauso wie die Argumentation jenseitig ist, dass Tötung nach Präsentieren von Scheidungspapieren bei einem Türken als Täter Totschlag ist, bei einem Österreicher jedoch Mord wäre :kopfklatsch:

Das entspricht überhaupt nicht der Rechtsprechung des OGH.

Und? Ich verzichte gerne darauf, wenn es von Vorteil ist.
Das kannst Du auch jetzt schon.

Habe ich das behauptet? Ich mag intelligenter und gebildeter sein, aber besser? Dazu kenne ich Dich nicht gut genug, das zu beurteilen. ;)
Du willst @Mitglied #199654 das Wahlrecht entziehen, weil Du ihm unterstellst, den Rechtsstaat einschränken zu wollen und nicht deutsch zu können. Somit fühlst Du Dich ganz offensichtlich als was Besseres, weil Du bestimmen willst, wer wählen darf.
 
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