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Gast
(Gelöschter Account)
Schwere Körperverletzung oÄ gehört zur Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft wenn ich nicht irre. Deshalb sind Ärzte auch verpflichtet gewisse Umstände zu melden.
Was wiederum zu Ärgernissen führen kann.
Eine gute Bekannte ist mal (wirklich) in ihrem Badezimmer unglücklich ausgerutscht...und zog sich ein Jochbeinbruch und ein blaues Auge zu.
Ihr Mann fuhr mit ihr sofort ins Krankenhaus...
...und die Ärzte bedrängten sie geradezu, sie möge doch bitte Anzeige gegen ihren Mann erstatten - weil sie ihrer wahren Darstellung nicht glauben wollten.
. Also ob eine Frau die grün und blau geschlagen, mit diversen blutigen Striemen und ausgekugeltem Arm in der Notaufnahme immer noch einfach behaupten könnte “ich wollte das so... ich mag halt wirklich HARTEN SM“.