„Terror - Ihr Urteil“

Wenn ich jetzt "ja" sage, werde ich gesteinigt???:D

Interessanter finde ich die Gesetzeslage drum herum...
 
für mich eine brandgefährliche entwicklung, die sich da abspielt:

wir beginnen - medial gelenkt - darüber nachzudenken, bestimmte menschen oder gruppen zum - angeblichen - interesse der mehrheit über die klinge springen zu lassen. und werden von einer anonymen - nicht einmal belegten - mehrheit von irgendwas dafür freigesprochen .... oder dann auch nicht.
 
Ich mag solche TV Shows nicht, grundsätzlich.

Ich versuche mich gerade in die Situation eines Flugzeugpassagiers zu versetzen, wissend daß ich sterbe...
Wozu nochmehr Leben auslöschen?

Es gab übrigens diese Situation real. 9/11 steuerte das 3te Flugzeug auf das Pentagon. Die Passagiere versuchten das zu verhindern...
 
Hallo,
ich habe mir auch den Film angeschaut (zwar nachher in der Mediathek) und danach auch die Diskussion mit Dr. Peter Resetaritz.

Wie durchaus auch mehrfach angesprochen - im Film sowie in der Diskussion ist - dass wesentliche Fragen, die durchaus zur Entscheidungsfindung beitragen - entweder bewusst oder nicht bewusst nicht erörtert wurden (warscheinlich auch - weil das die Länge des Spielfilmes gesprengt hätte).

Die Frage - dass der Pilot, Menschen - als Individum (auch der Terrorist - ist ein Mensch und handelt meistens aus seiner eigenen Überzeugung heraus) ohne eines dezidierten Abschussbefehls (den es ja - in der Form) in Österreich nicht gibt - und nach Auffassung der Rechtsphilosofin nicht geben kann, schuldig des Mordes der 163 Personen im Flugzeug schuldig ist... steht für mich außer Frage... ja er ist schuldig - des x-fachen Mordes jedes einzelnen Individums im Flugzeug.
In der Annahme, dass das Stadion vollbesetzt ist - niemand den Räumngsbefehl gegeben hat etc... (als Gedankenexperiment)!
-> In beiden Fällen ist der Pilot (als ausführendes Organ/Individum/Objekt des Staats/Waffe) schuldig... keine Frage...

--> Er ist jetzt (dadurch dass er das Flugzeug abgeschossen hat) in 163 Morden schuldig zu sprechen..
ABER
--> Er wäre auch wenn er das Flugzeug nicht abgeschossen hätte, des Mordes an 163 + 70.000 Menschen schuldig. (In der Annahme, dass das Flugzeug das Stadion getroffen hätte und niemand innerhalb und außerhalb der Maschine einen Rettungsversuch erfolgreich gewesen wäre)
--> Auch wenn man ihm nachweisen kann, im nachhinein - dass die Maschine hätte gerettet werden können und dies auch bis zum Zeitpunkt gelungen wäre.... musste so kurz vor dem Aufschlag der Pilot die Entscheidung so treffen. Weil wie man so schön sagt.... Im nachhinein sind wir alle gescheiter.

Der Pilot kann sich niemals auf das "ich hatte keinen Abschussbefehl" (den es ja zumindest in Österreich nicht gibt) herausreden, denn lt. Gesetz u. Verfassung darf niemals geschossen werden. Wenn der Verteidigungsminister und/oder Innenminister oder sonstige zuständige Personen (ja - sind auch Personen) einen solchen Abschussbefehl geben würde, sitzen diese dann auch zwecks Beihilfe zum Mord o.ä. vor Gericht...

Urteil - schuldig - wenn man die Menschlichkeit/Moral außen vor lässt - keine Frage...
Die Frage, ob ich - wenn ich der Pilot gewesen wäre - geschossen hätte - kann ich nicht beurteilen, weil ich der Meinung bin - das sind Entscheidungen die man in Bruchteilen einer Sekunde in der jenigen Situation treffen muss. Und Piloten - insbesonders die Elite an Piloten die sich tagtäglich mit solchen Thematiken befassen müssen werden bis zur letzten Sekunde mit sich hadern...

Jetzt noch eine Frage an einen Juristen oder jemanden der sich mit der Judikatur im allgemeinen auskennt...
Kann ein Gericht (egal, welcher zusammensetzung) zur Entscheidung kommen - dass es zu keiner Entscheidung kommt? Gibt es die Möglichkeit... dass das Urteil "kein Urteil" gesprochen wird?

... dies sind meine persönlichen Gedanken dazu...
 
es gibt im urteil nur schuld- oder freispruch, sonst gehe ich mit allen d'accord, aber warum soll es in Ö keinen Abschussbefehl geben. Ein Pilot hat eine Leitstelle, die ihm so einen Befehl schon durchgeben kann.
 
matteo: so wie ich die Diskussion im Anschluss verstanden habe - kann der Innen-/Verteidigungsminister "weitere Vorgehensweise" anordnen oder auch nicht... einen dezidierten Abschussbefehl gibt es nicht... zumindest hab ich das in der Diskussion so verstanden.
 
ich sehe nicht fern, wodurch ich dazu nicht mitreden kann. aber natürlich kann die leitstelle so einen befehl durchgeben, der tatsächlich vom Verteidigungsminister, oder im Fall einer Assistenz für die Exekutive vom Innenminister oder vom Bundespräsidenten zu geben sein wird. das kann aber der pilot nicht prüfen, sodass er sich nur an die befehle der leitstelle halten muss.
 
Ich hätte für schuldig gestimmt und ein sehr mildes Strafausmaß als erforderlich empfunden.
Es kann nicht sein, dass der Staat ein Menschenleben wertloser empfindet als das andere...dieser Eingriff wirkt ja nur in derart großen Szenarien "nachvollziehbar"...ab wann beginnt man, wer entscheidet - wer will und könnte das?
Ich bin schon einigermaßen entsetzt, dass man Piloten in Ö mit dieser Entscheidung alleine lässt - es keine klare Anweisung von Vorgesetzten gibt, zumindest hab ich das gestern so verstanden.
Wir sollten nicht über Leben und Tod bestimmen dürfen, in Ausnahmefällen wäre ich für eine geringe Schuld -> einen applaudierenden Freispruch darf es mMn nicht geben.
 
ich sehe nicht fern, wodurch ich dazu nicht mitreden kann. aber natürlich kann die leitstelle so einen befehl durchgeben, der tatsächlich vom Verteidigungsminister, oder im Fall einer Assistenz für die Exekutive vom Innenminister oder vom Bundespräsidenten zu geben sein wird. das kann aber der pilot nicht prüfen, sodass er sich nur an die befehle der leitstelle halten muss.
In Ö gibt es keinen Abschussbefehl, der Pilot MUSS das selbst entscheiden.
 
also, der einsatzpilot in Ö wird sicher nicht von sich aus eine Maschine abschießen, ohne dazu ermächtigt zu sein, dies kann ich form eines klaren einsatzbefehles, der schon vor dem abflug gegeben wird oder durch einen konkreten befehl in der situation erfolgen. anderenfalls würde eventuell notwehr als entschuldigungsgrund greifen, aber die gilt meines wissens nur für die Person, von der der notwehrfähige angriff ausgeht, also zb dem attentäter, der alleine eine maschine fliegt, in der sich sonst keine person befindet.
 
jetzt mal abgesehen von dem Thema un der damit verbundenen Problematik; nach dem gestrigen Film glaube ich, daß die Abstimmung möglicherweise etwas anders ausgegangen wäre, wenn nicht die Staatsanwältin derart unsympathisch rübergekommen wäre.
 
jetzt mal abgesehen von dem Thema un der damit verbundenen Problematik; nach dem gestrigen Film glaube ich, daß die Abstimmung möglicherweise etwas anders ausgegangen wäre, wenn nicht die Staatsanwältin derart unsympathisch rübergekommen wäre.
Ich fand die überhaupt nicht unsympathisch.
Der Punkt mit der Nicht-Räumung des Stadions hat übrigens gezeigt wie gefährlich es wäre würde man einen Abschuss als "normal" erachten...Verlust der Lösungsorientierung, man verlässt sich darauf, dass ein Pilot das Gesetz bricht. Was wenn er es in dem Moment nicht kann? Dann sterben die Menschen im Stadion, weil es nicht evakuiert wurde und die Menschen im Flugzeug sowieso.
 
Meiner Meinung nach sind folgende Zitate aus der Urteilsbegründung ganz maßgeblich für das Urteil selbst bzw. zeigen sie auf der anderen Seite sehr deutlich das Dilemma der Rechtsfindung in derartigen Graubereichen auf:

... dieser übergesetzliche Notstand ist weder im Grundgesetz noch im Strafgesetz noch in anderen Rechtsnormen eindeutig geregelt ...
... darin erkennt das Gesetz einen Wertungswiderspruch, den es nicht hinnehmen möchte ...
... handelt nämlich ein Täter egoistisch, das heißt, will er NUR sich oder Verwandte retten, entschuldigt ihn das Gesetz. Handelt er hingegen selbstlos, stellt er sich gegen das Gesetz. Einen egoistischen einem selbstlosen Täter vorzuziehen ist jedoch weder vernünftig, noch entspricht es den Zielen unseres Zusammenlebens. ...
... wir haben keine Zweifel daran, das der Angeklagte sich ernsthaft und unter Anspannung aller Gewissenskräfte bemüht hat, die richtige Entscheidung zu treffen ...
... Lars Koch schoss nicht aus persönlichen Gründen, sondern um die Menschen im Stadion zu retten ...
... er wählte also das objektiv kleinere Übel, deshalb trifft ihn kein strafrechtlicher Makel ...

... wir haben aber nicht mit Wunder zu kalkulieren, sondern mit Fakten, anders wäre eine Rechtsprechung erst gar nicht möglich ! .... (Zu den Einwänden der Staatsanwältin von wegen hätte, wäre, könnte usw.)

In der Urteilsbegründung wurden viele Punkte des Plädoyers der Staatsanwältin förmlich zerrieben bzw. sind diese wie Seifenblasen zerplatzt.
Für mich hat in diesem Fall aber auch die Verfassung mit ihrem Hickhack (zuerst ja, dann doch wieder nein) zur unbefriedigenten Gesetzessituation beigetragen bzw. sich aus der Verantwortung gestohlen. Und wenn das die Verfassung tut, sollen es die Menschen auch ?
 
heinz maier sagt es ganz richtig, es gibt einen letztverantwortlichen und das ist der minister und der sollte die entscheidung treffen und sie nicht dem ermächtigten einsatzpiloten überlassen, der minister bekommt im übrigen auch deutlich mehr bezahlt dafür, auch wenn er fachlich sicher hinter dem piloten steht :cool:
 
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