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Schon rein datenschutzrechtlich ist es doch verpflichtend, über angesprochene Körperteile zu informieren. Oder habe ich da die neue Datenschutzgrundverordnung falsch verstanden?Sagt mal, wie seht ihr das?
Es gibt ja eine Menge Angebote und Nachfragen (bsplw. Handwerker (Maurer, Tischler, usw.)), Dienstleistungen (z.B. Reinigungskräfte), Finanzberater, usw. Und etliche drücken einem mittels Avatar-Bild ihr allerwertestes Zumpfili virtuell direkt ins Gesicht. Bin ich nun der einzige, der definitiv nicht wissen möchte, wie sein Tätigkeitsgeber, -nehmer oder auch nur sein Finanzberater im echten Leben unter der Unterhose aussieht?


ist doch lächerlich. Aber wenn jemand denkt er muss seinen krummen kleinen lümmel als bild verwenden dann soll er das.