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Ein solcher Vertrag hat immer nur eine moralische Gültigkeit und stellt in keinster weise eine Rechtsbindung dar. An den Vertrags mögen sich die Vertragspartner zwar persönlich gebunden fühlen, allerdings entfaltet dieser Vertrag keinerlei Rechtswirkungen. Ein solcher Vertrag begründet keine einforderbaren Rechte und Pflichten, denn er verstößt gegen die guten Sitten und ist folglich nach § 879 ABGB nichtig.
Auch die Zustimmung zu verletzenden Handlungen in solchen Verträgen ist nichtig, da diese als Sittenwidrig angesehen wird. Daher sind solche Handlungen auch nach § 90 StGB strafbar, da es sich um eine sittenwidrig zugefügte Verletzung handelt.
Die Sittenwidrigkeit (also der Verstoß gegen die guten Sitten) wird als ein „Widerspruch zur Empfindung aller recht und billig Denkenden“ angesehen. Bezogen wird sich hier auf die ethisch-moralischen Wertvorstellungen der gesellschaftlichen Mehrheit. Diese gesellschaftliche Mehrheit hält solche Verträge aber für verwerflich, weil sie mit den grundlegenden Prinzipien unserer Moralvorstellungen nicht vereinbar sind.
Das kann man alles sehr gut nachlesen, warum sich also die Meinung hält solche Verträge haben rechtliche Gültigkeit ist mir selbst ein Rätsel.
Du hast völlig Recht. Hab auch keine Ahnung warum sich alle auf das Thema so stürzen. ich finde es aber amüsant, wie viele Hobby-Juristen es hier gibt, und wie wenige die an den Fantasien eines devoten. jungen Mannes interessiert sind...
