Sex gegen Bezahlung als nicht-SW

Aber ich weiß immer noch nicht, was daran so toll sein soll, sich für Sex bezahlen zu lassen?

drehn wirs mal um... es gibt ja auch die Variante, dass es dem Mann was gibt, für Sex zu zahlen. Weil er glaubt, dann in einer Machtposition zu sein.... oder weil er damit Unterwürfigkeit ausdrückt...
 
Wenn Geldscheine den Besitzer wechseln müssen, nur dass der Mann ein Machtgefühl hat, dann scheint es mit dem Ego von ihm aber nicht weit her zu sein.
Dass es einen Anreiz geben kann, sei es in einem Rollenspiel oder als Demütigung, das will ich nicht ausschließen.
Als reine Besoldung für eine Dienstleistung ist es wohl schon eine gewerbsmäßige Handlung.
 
Wenn Geldscheine den Besitzer wechseln müssen, nur dass der Mann ein Machtgefühl hat, dann scheint es mit dem Ego von ihm aber nicht weit her zu sein.

möglich. eine von mehreren Möglichkeiten, warum "für Sex bezahlen" für sie oder ihn einen Kick bringen könnt. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, könnma woanders diskutiern, sonst gehts ins uferlose.
 
Hi,



juristisch, insbesondere im Bereich des Steuerrechtes, ist jede Tätigkeit, die zum Ziel Einnahmen (nicht Gewinn) zu lukrieren, gewerblich.

Wenn Du wo ganz billige - egal, sagen wir - Jeans siehst, und Du kaufst 2, eine für Dich, die andere willst Du verkaufen, dann ist das bereits gewerblich. Du kaufst etwas mit der Absicht es weiterzuverkaufen.
Wenn Du die Sachen kaufst, für Dich, und dann gefallen sie Dir nicht mehr, und Du verkaufst sie, ist es nicht mehr gewerblich, weil beim kaufen wolltest Du sie nicht weiterverkaufen.


Worauf Du Dich beziehst, ist die Nachweisbarkeit. Bei 3 mal am Tag kannst Du nicht glaubwürdig sagen war nur ein Geschenk. Aber behaupten musst Du, dass es nicht abgemacht war.

LG Tom
Stimmt nicht. Eine gewerbliche Tätigkeit muss auch auf Dauer angelegt sein...

Überdies hat das Steuerrecht mit dem Gewerberecht nur peripher zu tun.

Zu versteuern sind alle Einkünfte, Die über die Geringfügigkeitsgrenze (ca. € 450,-- mtl.) hinausgehen. Gleich ob diese gewerblicher Natur sind oder nicht!
 
Stimmt nicht. Eine gewerbliche Tätigkeit muss auch auf Dauer angelegt sein...
Das mag durchaus sein, wenn Du z.B. Dein Auto privat verkaufst, dann musst Du diese "Einnahmen" nicht versteuern.

Allerdings schaut es da bei Sex gegen TG ein bisschen anders aus.
Abgesehen davon, dass es vollkommen Conchita ist, ob Du es TG oder sonst wie nennst, bei Sex gegen Kohle wird es ohne Deckel sehr schnell illegal. Um genau zu sein, bereits beim ersten Mal... Und wenn jemand in einem Forum oder anderen Internetplattform, Printmedia oder sonstwas "inseriert" dafür, dann wird ihr von seitens der Finanz auch ganz locker eine Regelmäßigkeit zugeschrieben, und somit bist steuerrechtlich auch dran... Was Dir bei einem Inserat für (D)ein KFZ wohl weniger passieren wird...

Just the 2 cents
von einem "doppelt Versicherten" nach ASVG und SVA (nein, nicht im SW -Bereich)

Mr. Salt
 
Also für mich zählt vor allem der Spaß am Sex. Mit dem „ Geschenk“ finanziere ich meiner Freundin den Urlaub den wir zwei bis drei Mal im Jahr machen. Sie selber könnte es sich nie leisten mitzufahren und ich könnte ohne sie nicht glaubhaft zwei Nächte außer Haus verbringen.
Ob mich jetzt deswegen jemand als Nutte sieht oder nicht ist mir total egal.
Und wegen der Schwarzarbeit, als Friseurin mokiert sich auch nur derjenige darüber das man schwarz arbeitet , der Angst hat das man Ihm seine Kunden wegnimmt.
Die anderen freuen sich einfach nur das sie es billiger bekommen.
Wäre mal interessant zu erfahren wer hier wirklich noch nie etwas mit „Schwarzarbeit“ zu tun hatte.
Ob als „Arbeiter“ oder „Nutznieser“
 
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