- Registriert
- 10.3.2010
- Beiträge
- 1.978
- Reaktionen
- 511
- Punkte
- 143
Liebe EF - Gemeinde!
Anlass der Diskussionseröffnung bzw. Schreiben ist das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F.
Fakt daraus ist es das es seit diesem Gesetz keine legale selbständige Prostituierte mehr in OÖ. gibt. Alle legale Prostituierte müssen in OÖ. in behördlich bewilligten Bordelle arbeiten. Dadurch verliert die Prostituierte Ihre Selbständigkeit.
Gut und schön möchten hier manche noch denken aber jetzt kommt eigentlich der hässliche Tatbestand der Zuhälterei in OÖ. zu tragen.
Zur Erklärung an jene welche sich in der Rechtslage nicht auskennen:
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696
Gesetzestext - Teilauszug: Oö. SDLG 2012 i.d.g.F.
§ 3 Verbotsbestimmungen
(3) Verboten sind:
1. die Anbahnung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle;
2. die Ausübung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle und außerhalb von Hausbesuchen (§13);
.....
4. das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien;
...
Diesem OÖ. Gesetz steht aber ein Bundesgesetz gegenüber welches ausdrücklich beschreibt was Zuhälterei ist.
Quelle: http://www.jusline.at/216_Zuh%C3%A4lterei_StGB.html
Gesetzestext - Teilauszug: § 216 StGB Zuhälterei
(2) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausbeutet, sie einschüchtert, ihr die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Unter diesen Zusammenhang sowie Gesichtspunkt wird Zuhälterei zugelassen. Kein Landesgesetz darf einem Bundesgesetz widersprechen.
Ich denke kein Gesetz und kein Bordellbetreiber hat das Recht über den Körper einer Prostituierten zu bestimmen und zu verfügen.
Wie sieht dies die EF - Gemeinde?
Bist Du für selbständige und unselbständige Prostituierte?
Bist Du für oder gegen Zuhälterei?
Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
PS.: Mein Standpunkt ist ein klares "Nein" zur Zuhälterei.
Anlass der Diskussionseröffnung bzw. Schreiben ist das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F.
Fakt daraus ist es das es seit diesem Gesetz keine legale selbständige Prostituierte mehr in OÖ. gibt. Alle legale Prostituierte müssen in OÖ. in behördlich bewilligten Bordelle arbeiten. Dadurch verliert die Prostituierte Ihre Selbständigkeit.
Gut und schön möchten hier manche noch denken aber jetzt kommt eigentlich der hässliche Tatbestand der Zuhälterei in OÖ. zu tragen.
Zur Erklärung an jene welche sich in der Rechtslage nicht auskennen:
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696
Gesetzestext - Teilauszug: Oö. SDLG 2012 i.d.g.F.
§ 3 Verbotsbestimmungen
(3) Verboten sind:
1. die Anbahnung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle;
2. die Ausübung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle und außerhalb von Hausbesuchen (§13);
.....
4. das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien;
...
Diesem OÖ. Gesetz steht aber ein Bundesgesetz gegenüber welches ausdrücklich beschreibt was Zuhälterei ist.
Quelle: http://www.jusline.at/216_Zuh%C3%A4lterei_StGB.html
Gesetzestext - Teilauszug: § 216 StGB Zuhälterei
(2) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausbeutet, sie einschüchtert, ihr die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Unter diesen Zusammenhang sowie Gesichtspunkt wird Zuhälterei zugelassen. Kein Landesgesetz darf einem Bundesgesetz widersprechen.
Ich denke kein Gesetz und kein Bordellbetreiber hat das Recht über den Körper einer Prostituierten zu bestimmen und zu verfügen.
Wie sieht dies die EF - Gemeinde?
Bist Du für selbständige und unselbständige Prostituierte?
Bist Du für oder gegen Zuhälterei?
Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
PS.: Mein Standpunkt ist ein klares "Nein" zur Zuhälterei.