Dienstleistungen Diverses Selbständige / Unselbständige Prostituierte - Hässliches Gesetz zur Zuhälterei !!!

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Liebe EF - Gemeinde!


Anlass der Diskussionseröffnung bzw. Schreiben ist das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F.

Fakt daraus ist es das es seit diesem Gesetz keine legale selbständige Prostituierte mehr in OÖ. gibt. Alle legale Prostituierte müssen in OÖ. in behördlich bewilligten Bordelle arbeiten. Dadurch verliert die Prostituierte Ihre Selbständigkeit.

Gut und schön möchten hier manche noch denken aber jetzt kommt eigentlich der hässliche Tatbestand der Zuhälterei in OÖ. zu tragen.

Zur Erklärung an jene welche sich in der Rechtslage nicht auskennen:

Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696

Gesetzestext - Teilauszug: Oö. SDLG 2012 i.d.g.F.
§ 3 Verbotsbestimmungen
(3) Verboten sind:
1. die Anbahnung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle;
2. die Ausübung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle und außerhalb von Hausbesuchen (§13);
.....
4. das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien;
...

Diesem OÖ. Gesetz steht aber ein Bundesgesetz gegenüber welches ausdrücklich beschreibt was Zuhälterei ist.

Quelle: http://www.jusline.at/216_Zuh%C3%A4lterei_StGB.html

Gesetzestext - Teilauszug: § 216 StGB Zuhälterei
(2) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausbeutet, sie einschüchtert, ihr die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Unter diesen Zusammenhang sowie Gesichtspunkt wird Zuhälterei zugelassen. Kein Landesgesetz darf einem Bundesgesetz widersprechen.

Ich denke kein Gesetz und kein Bordellbetreiber hat das Recht über den Körper einer Prostituierten zu bestimmen und zu verfügen.

Wie sieht dies die EF - Gemeinde?
Bist Du für selbständige und unselbständige Prostituierte?
Bist Du für oder gegen Zuhälterei?


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter


PS.: Mein Standpunkt ist ein klares "Nein" zur Zuhälterei.
 
in Österreich werden wahrscheinlich mehr Mörder verurteilt als Zuhälter, ist halt schwer zu beweisen.

In 2 Jahre wird es keine unselbständige SW mehr geben den der Betreiber haftet für die Abfuhr von SV und Lohnsteuer.
Darum stellen die Puffs (mit Hirn) auch auf Laufhäuser um.
 
Der Peter ist halt ein Paragraphenreiter.

Lieber CamaroSS!

Ich bin sicher nicht nur ein Paragraphenreiter. Nein; wirklich nicht. Ich finde es wird hier einfach viel zu viel vorgeschrieben und reglementiert. Wir haben alleine in Österreich 9 verschiedene Sexualdienstleistungsgesetze. Ich denke ein menschenwürdiges, humanes und liberales Sexualdienstungsgesetz für ganz Österreich reicht vollkommen welches sich auch nach dem StGB richtet.


Liebe Grüße
Peter
 
Wie sieht dies die EF - Gemeinde?
Bist Du für selbständige und unselbständige Prostituierte?
Bist Du für oder gegen Zuhälterei?

ich bin für ihre uneingeschränkte Selbstständigkeit...so wird der größte Teil von ihnen uns sehr zufriedenst. bedienen
Zuhälterei gehört abgeschafft..die könn sich Geld mit richtiger Arbeit verdienen
 
ich bin für ihre uneingeschränkte Selbstständigkeit...so wird der größte Teil von ihnen uns sehr zufriedenst. bedienen
Zuhälterei gehört abgeschafft..die könn sich Geld mit richtiger Arbeit verdienen

Lieber Zarterklaus!
Liebe EF - Gemeinde!


Wenn es keine selbständige Prostituierten mehr gibt, gibt es nur mehr Zuhälterei.

Es sollte doch eine Möglichkeit geben dass sowohl selbständige und unselbständige legale Prostituierte tätig werden können. Eine Lösungsmöglichkeit erscheint mir eine: SW WG.

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Peter,wenn du dir so sicher bist daß sich die Laufhausbetreiber der Zuhälterei schuldig machen - warum machst dann nicht eine Meldung an die Behörde - anstatt uns hier mit deiner frei ausgelegten Gesetzesformulierung zu quälen?
 
Ich kriege das nur am Rande mit, hab selbst keine nennenswerten Connections in die Branche. Ich interessiere mich aber immer für Diskussionen über Steuerrecht und Recht im Allgemeinen, daher möchte ich mich hier kurz mit meiner Meinung beteiligen.

Vom steuerlichen / sozialversichungs Aspekt her:
Was ich auf jeden Fall für eine weniger gute Vorgehensweise gehalten habe, war die Umstellung mitten im Jahr, ohne große Vorlaufzeit oder Übergangsregelung. Die "Linzer Regelung" - also die Pauschale - war sicherlich gegenüber anderen Selbständigen in irgendeiner Weise ungerecht. Der Steuertarif war ja sehr großzügig und andere Selbständige hätten sich über so eine Pauschale gefreut. Hier wäre also früher oder später sowieso eine Änderung angestanden. Das so etwas ohne Übergangsregelung mitten im Jahr geschieht, fand ich aber irgendwie ungewöhnlich.

Völlig unselbständig (also wie ein normels Angestelltenverhältnis) halte ich für problematisch. Das würde dann ja auch bedeuten das das AMS jemanden in die Prostitution "vermitteln" kann. Das ist wohl undenkbar, es ist schließlich kein Beruf wie jeder andere.

Somit geht es für mich grundsätzlich schon in die richtige Richtung wie es derzeit ist. Aber es braucht eindeutig mehr Rechtssicherheit für die Damen. Nicht begriffen habe ich übrigens auch wie es sich darstellt wenn jemand als selbständiger Escort arbeiten möchte. Das ist ja dann derzeit auch problematisch (da ausserhalb von bewilligten Einrichtungen), oder?
Ein Thema hier ist ja zum Beispiel auch die Sexualbegleitung für behinderte Menschen, hier herrscht glaube ich ja auch eine gewisse Rechtsunsicherheit (für diese Dienstleistung gibt es zum Beispiel in der Steiermark eine Ausbildung - http://www.libida-sexualbegleitung.at/ )
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde dann ja auch bedeuten das das AMS jemanden in die Prostitution "vermitteln" kann. Das ist wohl undenkbar, es ist schließlich kein Beruf wie jeder andere.

Moralische Bedenken bei einem Vermittlungsversuch!? :hahaha:

In Deutschland geschah es eh mehr als nur einmal, dass eine Frau entsprechend vermittelt wurde.



....Zuhälterei gehört abgeschafft..die könn sich Geld mit richtiger Arbeit verdienen

Könnten dann die um 5 Millionen Arbeitssuchenden in Deutschland bzw. über 350 000 in Österreich ja auch! Oder etwa nicht? :schulterzuck:

Unter Umständen ging ja der eine oder andere hoffnungsvoll aufs Amt..... ließ sich "vermitteln"....



.....und landete im Laufhaus! :mrgreen:
 
Zitat Zitat von SpaceMan Beitrag anzeigen
Das würde dann ja auch bedeuten das das AMS jemanden in die Prostitution "vermitteln" kann. Das ist wohl undenkbar, es ist schließlich kein Beruf wie jeder andere.
Moralische Bedenken bei einem Vermittlungsversuch!?

Ganz allgemein formuliert: Ja, ich denke es gibt Berufe die jedem zumutbar sind und solche die es nicht sind. Prostitution zähle ich zu letzterem. Sollte ich einmal eine arbeitsmäßige Durststrecke haben, so hoffe ich doch stark nicht zur Arbeit als Callboy genötigt zu werden.
 
ich denke das ist Quatsch...Laufhausbetr. ist kein Zuhälter+ umgekehrt dito...

Lieber Peter,wenn du dir so sicher bist daß sich die Laufhausbetreiber der Zuhälterei schuldig machen - warum machst dann nicht eine Meldung an die Behörde - anstatt uns hier mit deiner frei ausgelegten Gesetzesformulierung zu quälen?

Lieber Bißalbi!
Lieber Zarterklaus!


Wie gesagt in einem Laufhaus hat die Dame eine Miete zu bezahlen. Daraus resultiert das der Betreiber des Laufhauses fortlaufende Einnahmen hat. Weiters gibt es in Laufhäuser auch Hausordnungen welche der Dame die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreiben. Dadurch ist §216 StGB Zuhälterei gegeben. Ebenso gab oder gibt es noch eine Dienstleistungsliste mit Preisangaben wo Verbote angeführt sind.


Liebe Grüße
Peter
 
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