private Domina in smartcafe

U

Gast

(Gelöschter Account)
ich habe einer "privaten" domina mit anzeige "dom_ina...." , mai 2010, eine entschädigung ohne gegnleistung gegeben- dazu keine kommentare bitte!
frage ans forum, wer kennt die dame auch und weiss ähnliches? ich kenne den echten vollen namen inkl gebdatum (1962), werde diesen b.a.w hier nicht veröffentlichen!
 
weiss noch nicht, es dürfte durchaus genügen ihren namen publik zu machen...habe eine schriftliche empfangsbestätigung des gelds...(dazu war sie wiederum dumm genug). sie dürfte in der szene bekannt sein, war früher eine professionelle in wien
 
Wo ist das Problem? du hast ihr das Geld gegeben, sie hats genommen, auf freiwilliger Basis, nehme ich an.

Wars ein Geschenk, kann sies behalten, wars ein Darlehen, muss sies zurückzahlen, und wenn du sie nerven willst, schick eine Kopie der Quittung samt ihren Namen ans Finanzamt und frag, ob sie davon Steuern zahlt ;-)
 
es war kein geschenk sondern eine bezahlung für eine gegenleistung die nicht erbracht wurde (sie hatte auch nie vor sich daran zu halten, wie ich jetzt weiss). das habe ich auch schon angekündigt, wird das FA sicher freuen...
 
einen namen publik zu machen ist strafbar, denke rufschädigungsverfahren wirst nicht wollen, da dein thema heikel ist und du ja auch nicht geoutet werden willst. finanzamt melden find ich eher nichtsinnvoll, bringt dir ja nichts und rachegelüste können ziemliches karma auslösen, könnte wie ein bumerang auf dich zurückfallen. ich hatte mal das pech! hatte eine fixe domnina der ich monatlich ordentlich tribut gab. 3 monate lief alles gut, dann hörte sie auf mir termine zu gewähren. ich wollte dann das geld des verstrichenen monats retour, hatte aber natürlich keine beweise daß ich keine gegenleistung erhielt, also rechtlich keine chance. war auch so dumm ihr zu drohen mit finanzamt melden und sie öffentlich bloß zu stellen, der schuß ging nach hinten los. ich bin sklave im geheimen, weder familie, noch freunde, noch arbeitgeber wissen davon, bin in führender position gewesen. meine drohungen ihr gegenüber hat sie so sauer gemacht, daß sie meinen arbeitgeber mails und sms die ich ihr schrieb mit eindeutigen themen (fetisch, sexfantasien etc) schickte. ich wechselte die firma! also kumpel wenn du deine neigungen nicht öffentlich machen willst, schwamm drüber, kann nach hinten losgehen, aber so richtig. manchmal im leben ist das so: außer spesen, nicht gewesen! würd vorsichtig sein, sowas zahlt sich meisten nicht aus. aber deine entscheidung, klaro!
 
Wars ein Geschenk, kann sies behalten, wars ein Darlehen, muss sies zurückzahlen, und wenn du sie nerven willst, schick eine Kopie der Quittung samt ihren Namen ans Finanzamt und frag, ob sie davon Steuern zahlt ;-)

Da es keine Schenkungssteuer mehr gibt, wird das net viel helfen.

es war kein geschenk sondern eine bezahlung für eine gegenleistung die nicht erbracht wurde (sie hatte auch nie vor sich daran zu halten, wie ich jetzt weiss). das habe ich auch schon angekündigt, wird das FA sicher freuen...

Der einzige Weg ist zum Anwalt und das Geld einklagen. Alles andere ist Blödsinn und bringt nur eine Lawine an Klagen ein.
Außerdem wird die Namensnennung hier sowieso gleich gelöscht, weil gegen die Forenregeln, also - Anwalt aufsuchen, klagen.
 
wenn er das geld einklagt, muß er sich aber bewußt sein, daß das ganze öffentlich wird. bedeutet die akte könnte public werden und sein umfeld (familie, job) könnten von seinen neigungen erfahren. auch zu beachten: wie will man beweisen eine leistung dieser art nicht oder nur schlecht erhalten zu haben? ich kann einen friseur verkagen weil meine frisur sichtbar ist, aber bei dom/dev spielchen steht immer aussage gegen aussage, das hat nie eine chance.
 
wenn er das geld einklagt, muß er sich aber bewußt sein, daß das ganze öffentlich wird.

Ähm ja, und? Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, daß eine zivilrechtliche Mahnklage (von denen es rd. 100 000 gibt im Jahr) so schnell publik wird.

bedeutet die akte könnte public werden und sein umfeld (familie, job) könnten von seinen neigungen erfahren.

Da ich nix von Heimlichkeiten und Betrügerein halte - auch hier - ja und.

auch zu beachten: wie will man beweisen eine leistung dieser art nicht oder nur schlecht erhalten zu haben? ich kann einen friseur verkagen weil meine frisur sichtbar ist, aber bei dom/dev spielchen steht immer aussage gegen aussage, das hat nie eine chance.

Er meint ja, es beweisen zu können. Sonst würde er ja nicht den Namen der Dame publik machen wollen. Denn wenn er´s nicht beweisen kann, handelt er sich eine Klagslawine ein, die dann sicherlich publik wird, weils ein Strafverfahren ist.

Wenn man Heimlichkeiten also solche behalten will, dann sollte man sich vorher überlegen, was man tut und was man in öffentlichen Foren so schreibt.
 
mit public meinte ich daß die dame es public machen kann. mit all seinen daten nicht schwer sein umfeld zu informieren. und ich kenne viele mit solchen neigungen und nur ein geringer teil lebt das öffentlich bzw hat sich geoutet. und beim arbeitgeber kommt das in keinem fall gut an.
wenn er beweisen kann daß er keine gegenleistung bekommen hat, dann steht noch immer aus ob er sich ernsthaft anwalt, gericht, kosten etc etc antun will. wobei ich mir kaum vorstellen kann, wie man so etwas beweisen sollte?
ich geb nur ratschlag vorsichtig zu sein, denn wie bereit gesagt ICH bin damit derb eingefahren und musst arbeitsplatz wechseln! hätte sogar fast anzeige bekommen, weil ich meiner dame gedroht habe (mail, sms). hat sie aber dann nicht gemacht weil ich mich entschuldigt hab. manchmal sollte man lieber abwägen, was solche rachegelüste auslösen können.

wenn ich daran denke wieviel tausende euro sklaven bei dominas bezahlen und dann enttäuschende leistungen bekommen, shit happened.
 
ich geb nur ratschlag vorsichtig zu sein, denn wie bereit gesagt ICH bin damit derb eingefahren und musst arbeitsplatz wechseln! hätte sogar fast anzeige bekommen, weil ich meiner dame gedroht habe (mail, sms).

Da muß man auseinanderdividieren. Ich halte nichts von Heimlichkeiten, damit macht man sich erpreßbar. Und sogar bei den konservativsten Arbeitgebern kann man mit etwas Geschick den Wind von vornherein aus den Segeln nehmen (selbst gemacht). Ich hab zwar bei meinen Nicht Szene KollegenInnen den Ruf, ein wenig gaga zu sein, aber so lange die Zusammenarbeit klappt, regt sich niemand auf.
Und daraus resultiertend hätte ich auch kein Problem, eine Nichtleistung, so sie denn beweisbar ist, einzuklagen. Die RichterkollegenInnen brauchen auch hi und da etwas zum Schmunzeln.

Was man davon trennen muß ist der Terror, den man auf eine Ex ausübt, oder, wie hier möglicherweise, Verleumdungen, die man im Internet begeht. Da bin ich sofort für eine Verfolgung durch die Strafbehörden, und, wenn bewiesen, eine Veruteilung. Menschen wissen gar nicht, was sie mit Stalking und Verläumdung alles anrichten können, das Opfer fühlt sich mehr als beschissen dabei und braucht oft eine lange Therapie, um das zu überwinden.


wenn ich daran denke wieviel tausende euro sklaven bei dominas bezahlen und dann enttäuschende leistungen bekommen, shit happened.

Deshalb bin ich für eine Neuregelung von Sexdienstleistungen, weg mit der Sittenwidrigkeit, Verträge auf beiden Seiten einklagbar machen.
Dafür strengere Kontrollen auf Schwarzarbeit und Gesundheitsstatus.
Würde auch für SexarbeiterInnen vieles leichter machen.
 
bin überrascht, auf welches echo die diskussion stösst! dazu etwas grundsätzliches: für mich gibt es sowas wie handschlagqualität- anscheinend nicht für alle! devot heisst nicht (zwangsläufig) dumm!- das scheinen einige damen zu verwechseln (meistens damen). da ich zu 100% im recht bin, auch moralisch, und beweise habe sehe ich einer klage gelassen entgegen. ICH kann nachweis führen; was eine "racheaktion" umgekehrt betrifft- kein problem, meine identität ist falsch, sie hat mittlerweile ihren wohnort in wien gewechselt, den neuen kenn ich auch schon, war gar net schwer...
aber ich habe ihr zeit gegeben in sich zu gehen, ich will keine eskalation, aber derart verarschen lass ich mich nicht. ausserdem will ich andere warnen, ich bin sicher nicht der einzige geschädigte...
 
für mich gibt es sowas wie handschlagqualität- anscheinend nicht für alle! devot heisst nicht (zwangsläufig) dumm!-

Verträge in dem Bereich sind sittenwidrig, dessenthalben eine Gegenleistung nicht einklagbar. Einzig eine Condictio indebiti wäre denkbar, allerdings trau ich mich wetten, daß man da sehr wohl eine Leistung fingieren könnte.

Ansonsten - so wie Du glaubst, sie gefunden zu haben, so kann man auch Deine Identität ausforschen. Spätestens bei einer Klage. Das Netz ist und bleibt kein rechtsfreier Raum ..
 
für mich gibt es sowas wie handschlagqualität- anscheinend nicht für alle! devot heisst nicht (zwangsläufig) dumm!-

Verträge in dem Bereich sind sittenwidrig, dessenthalben eine Gegenleistung nicht einklagbar. Einzig eine Condictio indebiti wäre denkbar, allerdings trau ich mich wetten, daß man da sehr wohl eine Leistung fingieren könnte.

Ansonsten - so wie Du glaubst, sie gefunden zu haben, so kann man auch Deine Identität ausforschen. Spätestens bei einer Klage. Das Netz ist und bleibt kein rechtsfreier Raum ..
 
das ist klar; ich glaube nicht sie gefunden zu haben, sie hat mir ihren reisepass gezeigt...ich habe eine handschriftlich ebestätigung über den betrag...
 
und wie willst du beweisen die leistung nicht erhalten oder nicht befriedigend erhalten zu haben? rubberinchen hat recht, wenn du klagst oder anwalt einschaltest scheinen deine daten auf! ist ja logisch!
 
"ausserdem will ich andere warnen, ich bin sicher nicht der einzige geschädigte... "
und diese aussage ist auch nicht ganz ohne, versuch vorsichter zu sein, ihre daten veröffentlichen würde dich kopf und kragen kosten und dann auch noch zusagen du wärst nicht der einzige ist rufschädigung/rufmord. will dir nichts ausreden, aber du bist sauer, dein gutes recht, soweit deine angaben stimmen (ich kenn dich nicht). aber unvernünftig handeln hat schon vielen mehr troubles eingebracht als sie vertragen.
 
das ist klar; ich glaube nicht sie gefunden zu haben, sie hat mir ihren reisepass gezeigt...ich habe eine handschriftlich ebestätigung über den betrag...

Noch mal, Verträge dieser Art sind sittenwidrig, d.h. die Erfüllung ist NICHT einklagbar.
Du könntest nur eine Condictio indebiti geltend machen, d.h. eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung eines Geldbetrages, der ohne rechtlichen Grund übereignet wurde. Und das halte ich für ausgeschlossen, weil eine Gegenleistung kann man mit einigem Geschick sehr gut belegen (und nein, ich gebe bestimmt keine Tips, aber ...). Strafrechtlich ist das sowieso völlig aussichtslos, da gabs erst einen Fall im Landl, der endete mit Freispruch.
Also, so hart es ist, mit Deinem Beleg wirds Du nicht viel beweisen können, nur, daß sie Geld gekriegt hat. Und bei jedem rechtlichen Schritt liegen Deine Daten natürlich sofort offen. Anonym ist man im Netz sowieso net.
Also, ganz einfach - unter Erfahrung ablegen.
 
Sieh es als Lehrgeld ,
und ziehe Deine Konsequenzen daraus, sprich vorsichtiger sein. Das ganze klagen bringt gar nichts...
 
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