Polyamore Ehe?

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Liebe Alle,

wir sind ein polyamores Paar, bestehend aus 2 Männern und einer Frau aus Österreich :-) Wir kennen uns seit knapp 7 Jahren, haben vieles mit einander erlebt und wohnen seit ca. 1 Jahr zusammen.

Uns ärgert es etwas, dass ich meine Partnerin (die mit ihrem Mann verheiratet ist) nicht heiraten kann bzw. wir zu dritt keine gemeinsame Ehe schließen können, da die Definition der Ehe diese Konstellation einfach nicht umfasst und Vielehen nicht erlaubt sind.

Dies würden wir gerne ändern!

Wir möchten durch einen Individualantrag beim VfGH erreichen, dass das Wort „zwey“ im §44 ABGB gestrichen wird, wodurch die Ehe einfach nur noch als Bündnis von „Personen“ und nicht mehr als Bündnis von „zwey Personen“ definiert wird. Dieser Antrag ist eine sehr komplexe Sache. Die Erfolgswahrscheinlichkeit gering und die Herangehensweise kann nicht nach unserer Überzeugung sein, sondern nur nach den rechtlichen Mitteln und Werkzeugen, die wir zur Verfügung haben.

Aus diesem Grund sind wir als Paar für die Antragstellung leider nicht wirklich geeignet und suchen auf diesem Wege nach einem polyamor lebenden Paar aus Österreich, dass bereit ist, den Antrag (den wir mit unserem Rechtsanwalt ausarbeiten) mit unserem Rechtsanwalt einzubringen. Die Kosten für den Antrag tragen wir. Wichtig ist, dass keiner aus der Paarkonstellation bislang verheiratet ist.

Wie gesagt, die Erfolgsaussicht ist eher gering - aber vielleicht schaffen wir es zumindest beim VfGH in eine Verhandlung und damit in eine gesellschaftliche Diskussion.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet!

Liebe Grüße,
 
Liebe Alle,

wir sind ein polyamores Paar, bestehend aus 2 Männern und einer Frau aus Österreich :) Wir kennen uns seit knapp 7 Jahren, haben vieles mit einander erlebt und wohnen seit ca. 1 Jahr zusammen.

Uns ärgert es etwas, dass ich meine Partnerin (die mit ihrem Mann verheiratet ist) nicht heiraten kann bzw. wir zu dritt keine gemeinsame Ehe schließen können, da die Definition der Ehe diese Konstellation einfach nicht umfasst und Vielehen nicht erlaubt sind.

Dies würden wir gerne ändern!

Wir möchten durch einen Individualantrag beim VfGH erreichen, dass das Wort „zwey“ im §44 ABGB gestrichen wird, wodurch die Ehe einfach nur noch als Bündnis von „Personen“ und nicht mehr als Bündnis von „zwey Personen“ definiert wird. Dieser Antrag ist eine sehr komplexe Sache. Die Erfolgswahrscheinlichkeit gering und die Herangehensweise kann nicht nach unserer Überzeugung sein, sondern nur nach den rechtlichen Mitteln und Werkzeugen, die wir zur Verfügung haben.

Aus diesem Grund sind wir als Paar für die Antragstellung leider nicht wirklich geeignet und suchen auf diesem Wege nach einem polyamor lebenden Paar aus Österreich, dass bereit ist, den Antrag (den wir mit unserem Rechtsanwalt ausarbeiten) mit unserem Rechtsanwalt einzubringen. Die Kosten für den Antrag tragen wir. Wichtig ist, dass keiner aus der Paarkonstellation bislang verheiratet ist.

Wie gesagt, die Erfolgsaussicht ist eher gering - aber vielleicht schaffen wir es zumindest beim VfGH in eine Verhandlung und damit in eine gesellschaftliche Diskussion.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet!

Liebe Grüße,
Ich bin ja (auch) kein Jurist, aber ist das nicht, weil der VfGH keine Gesetze ändert? Gesetze (und deren Änderungen) werden meines Wissens durch das Parlament beschlossen (Stichwort Gewaltentrennung: Parlament ist Legislative, Gerichte Teil der Judikative).

Insofern lieber eine politische Partei suchen, die euer Ansinnen unterstützt...

Mögen mich (Verfassungs-)Juristen korrigieren.
 
Ich bin ja (auch) kein Jurist, aber ist das nicht, weil der VfGH keine Gesetze ändert? Gesetze (und deren Änderungen) werden meines Wissens durch das Parlament beschlossen (Stichwort Gewaltentrennung: Parlament ist Legislative, Gerichte Teil der Judikative).

Insofern lieber eine politische Partei suchen, die euer Ansinnen unterstützt...

Mögen mich (Verfassungs-)Juristen korrigieren.
Ich begehre auch nicht die Änderung eines Gesetzes, sondern möchte argumentieren, dass ein Wort eines Gesetzes Verfassungswidrig ist. Und dieses Wort möchte ich daher streichen lassen.
 
Liebe Alle,

wir sind ein polyamores Paar, bestehend aus 2 Männern und einer Frau aus Österreich :) Wir kennen uns seit knapp 7 Jahren, haben vieles mit einander erlebt und wohnen seit ca. 1 Jahr zusammen.

Uns ärgert es etwas, dass ich meine Partnerin (die mit ihrem Mann verheiratet ist) nicht heiraten kann bzw. wir zu dritt keine gemeinsame Ehe schließen können, da die Definition der Ehe diese Konstellation einfach nicht umfasst und Vielehen nicht erlaubt sind.

Dies würden wir gerne ändern!

Wir möchten durch einen Individualantrag beim VfGH erreichen, dass das Wort „zwey“ im §44 ABGB gestrichen wird, wodurch die Ehe einfach nur noch als Bündnis von „Personen“ und nicht mehr als Bündnis von „zwey Personen“ definiert wird. Dieser Antrag ist eine sehr komplexe Sache. Die Erfolgswahrscheinlichkeit gering und die Herangehensweise kann nicht nach unserer Überzeugung sein, sondern nur nach den rechtlichen Mitteln und Werkzeugen, die wir zur Verfügung haben.

Aus diesem Grund sind wir als Paar für die Antragstellung leider nicht wirklich geeignet und suchen auf diesem Wege nach einem polyamor lebenden Paar aus Österreich, dass bereit ist, den Antrag (den wir mit unserem Rechtsanwalt ausarbeiten) mit unserem Rechtsanwalt einzubringen. Die Kosten für den Antrag tragen wir. Wichtig ist, dass keiner aus der Paarkonstellation bislang verheiratet ist.

Wie gesagt, die Erfolgsaussicht ist eher gering - aber vielleicht schaffen wir es zumindest beim VfGH in eine Verhandlung und damit in eine gesellschaftliche Diskussion.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet!

Liebe Grüße,

…als Captain kann ich euch eine ,,Freie Traung anbieten 💫🎊✨

…alle rechtlichen Aspekte könnt in einem privaten Vertrag regeln👌👌

Und für eine gesellschaftliche Veränderung wird es nützlich sein, wenn mehr darüber diskutiert wird und mehr Leute ihre Geschichte erzählen.

Auch wenn wenige Menschen davon betroffen sind, so dürften Ihre Rechte und Pflichten nicht vor den Toren des Gesetzes bleiben 👌👌
 
Dies würden wir gerne ändern!
Warum soll sich der Rest der Gesellschaft nach euch richten und warum genau wollt ihr unbedingt eine Ehe eingehen, wenn sie nicht das von euch gelebte Beziehungskonstrukt abbildet?

Wurde hier auch schon etwas weiter gedacht was genau es bedeutet wenn z.B. ein Erbschaftsanspruch nicht mehr klar einem Ehepartner zugeordnet werden kann? Wie wird das gelöst?

Fragen über Fragen.
 
…als Captain kann ich euch eine ,,Freie Traung anbieten 💫🎊✨

…alle rechtlichen Aspekte könnt in einem privaten Vertrag regeln👌👌

Und für eine gesellschaftliche Veränderung wird es nützlich sein, wenn mehr darüber diskutiert wird und mehr Leute ihre Geschichte erzählen.

Auch wenn wenige Menschen davon betroffen sind, so dürften Ihre Rechte und Pflichten nicht vor den Toren des Gesetzes bleiben 👌👌
Danke dir ☺️

Warum soll sich der Rest der Gesellschaft nach euch richten und warum genau wollt ihr unbedingt eine Ehe eingehen, wenn sie nicht das von euch gelebte Beziehungskonstrukt abbildet?

Wurde hier auch schon etwas weiter gedacht was genau es bedeutet wenn z.B. ein Erbschaftsanspruch nicht mehr klar einem Ehepartner zugeordnet werden kann? Wie wird das gelöst?

Fragen über Fragen.

Das Ding ist: Es gibt Dinge, die vertraglich nicht geregelt werden können (Erbfolge, Pflichtanteil wären z.B. solche Themen), außer mit einer Ehe.

Ich möchte nicht dafür sorgen, dass das Bigamieverbot aufgehoben wird. Ich möchte eigentlich nur dafür sorgen, dass eine Ehe auch von drei Personen/vier Personen/… begründet werden kann, statt nur von zweien.

Diese Änderung hätte faktisch keine wirkliche Auswirkung auf den Rest der Gesellschaft. Denn jeder kann nach wie vor eine Zweier-Ehe schließen. Und die wäre in ihrer Art und Weise plötzlich ja auch nicht anders. Es wäre in einer Zweier Ehe (nach meinem Vorhaben) nicht möglich, eine weitere Ehe zu schließen.

Paragraph 44 ABGB
Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.

Abgesehen davon, dass wir keine zwei Personen sind, sondern halt drei - ist es genau das, was wir faktisch (im Alltag schon) tun.

Letztlich ist die Formulierung "Das würden wir gerne ändern!" wohl etwas unglücklich, sondern sollte vielmehr lauten: "Das würden wir gerne hinzufügen!".

Wurde hier auch schon etwas weiter gedacht was genau es bedeutet wenn z.B. ein Erbschaftsanspruch nicht mehr klar einem Ehepartner zugeordnet werden kann? Wie wird das gelöst?

Das Gute ist: Ich muss in meinen Antrag nicht jedes gesetzliche Detail für den Staat lösen. Ja, ich muss zeigen, dass ich damit faktisch nicht das halbe Gesetz ungültig mache, aber das ABGB und das Ehegesetz sind da dankenswerterweise ziemlich praktisch geschrieben, sodass man bei den meisten Paragraphen durchaus sagen kann, dass sie folglich einfach erga omnis (= Verbindlichkeit gegen alle Beteiligten) wirken. Und ich muss zeigen, dass der Antragssteller / die Antragssteller betroffen ist / sind und muss dafür sorgen, dass der Antrag die Formalhürde nimmt und es zu einer Verhandlung kommt. In Bezug auf dieses Thema ist das ohnehin ein hoch gestecktes Ziel, soll aber primär einfach dafür sorgen, eine gesellschaftliche Diskussion auszulösen. Der gleiche Weg hat es der gleichgeschlechtlichen Ehe immerhin ermöglicht, legal zu werden (vorher war ja nur eine eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare möglich).

Ich will niemandem was wegnehmen und bin der Ansicht, dass die persönliche Freiheit immer dort endet, wo die eines anderen anfängt. Aber in dieser Sache bin ich der Meinung, dass ich niemandem etwas wegnehme...
 
Warum soll sich der Rest der Gesellschaft nach euch richten und warum genau wollt ihr unbedingt eine Ehe eingehen, wenn sie nicht das von euch gelebte Beziehungskonstrukt abbildet?

Wurde hier auch schon etwas weiter gedacht was genau es bedeutet wenn z.B. ein Erbschaftsanspruch nicht mehr klar einem Ehepartner zugeordnet werden kann? Wie wird das gelöst?

Fragen über Fragen.
Grundsätzlich bin ich übrigens über jedes gute Gegenargument dankbar. Das hilft mir natürlich in der Formulierung des Antrags darauf einzugehen. :-) Danke dir!
 
Die ist dann aber nicht rechtlich bindend, sondern eher sowas wie eine kirchliche Trauung?

Absolut 👌👌

…jedoch geht es dabei mehr um sich selbst und den Anderen :) ein tiefes persönliches Versprechen zu geben:)

…und selbstverständlich kann man das leicht veränderte Ehegesetz als Ehevertrag unterzeichnen lassen 😆😆
 
Hi,

der rechtsanwalt wird sich freuen....wird auch der einzige sein.

ich habe diese Problematik schon länger angemerkt. Auch hier im Forum.


Eine Ehe bzw. Eingetragene Partnerschaft beinhaltet Rechtsfolgen, die nur so realisiert sind.

Problematisch ist da an sich nichts, einige Gesetze werden zu ändern sein, das war es schon.

Und ja, die Individualbeschwerde ist ein guter Weg.

LG Tom
 
Liebe Alle,

wir sind ein polyamores Paar, bestehend aus 2 Männern und einer Frau aus Österreich :) Wir kennen uns seit knapp 7 Jahren, haben vieles mit einander erlebt und wohnen seit ca. 1 Jahr zusammen.

Uns ärgert es etwas, dass ich meine Partnerin (die mit ihrem Mann verheiratet ist) nicht heiraten kann bzw. wir zu dritt keine gemeinsame Ehe schließen können, da die Definition der Ehe diese Konstellation einfach nicht umfasst und Vielehen nicht erlaubt sind.

Dies würden wir gerne ändern!

Wir möchten durch einen Individualantrag beim VfGH erreichen, dass das Wort „zwey“ im §44 ABGB gestrichen wird, wodurch die Ehe einfach nur noch als Bündnis von „Personen“ und nicht mehr als Bündnis von „zwey Personen“ definiert wird. Dieser Antrag ist eine sehr komplexe Sache. Die Erfolgswahrscheinlichkeit gering und die Herangehensweise kann nicht nach unserer Überzeugung sein, sondern nur nach den rechtlichen Mitteln und Werkzeugen, die wir zur Verfügung haben.

Aus diesem Grund sind wir als Paar für die Antragstellung leider nicht wirklich geeignet und suchen auf diesem Wege nach einem polyamor lebenden Paar aus Österreich, dass bereit ist, den Antrag (den wir mit unserem Rechtsanwalt ausarbeiten) mit unserem Rechtsanwalt einzubringen. Die Kosten für den Antrag tragen wir. Wichtig ist, dass keiner aus der Paarkonstellation bislang verheiratet ist.

Wie gesagt, die Erfolgsaussicht ist eher gering - aber vielleicht schaffen wir es zumindest beim VfGH in eine Verhandlung und damit in eine gesellschaftliche Diskussion.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet!

Liebe Grüße,
🤣🤣...
 
Liebe Alle,

wir sind ein polyamores Paar, bestehend aus 2 Männern und einer Frau aus Österreich :) Wir kennen uns seit knapp 7 Jahren, haben vieles mit einander erlebt und wohnen seit ca. 1 Jahr zusammen.

Uns ärgert es etwas, dass ich meine Partnerin (die mit ihrem Mann verheiratet ist) nicht heiraten kann bzw. wir zu dritt keine gemeinsame Ehe schließen können, da die Definition der Ehe diese Konstellation einfach nicht umfasst und Vielehen nicht erlaubt sind.

Dies würden wir gerne ändern!

Wir möchten durch einen Individualantrag beim VfGH erreichen, dass das Wort „zwey“ im §44 ABGB gestrichen wird, wodurch die Ehe einfach nur noch als Bündnis von „Personen“ und nicht mehr als Bündnis von „zwey Personen“ definiert wird. Dieser Antrag ist eine sehr komplexe Sache. Die Erfolgswahrscheinlichkeit gering und die Herangehensweise kann nicht nach unserer Überzeugung sein, sondern nur nach den rechtlichen Mitteln und Werkzeugen, die wir zur Verfügung haben.

Aus diesem Grund sind wir als Paar für die Antragstellung leider nicht wirklich geeignet und suchen auf diesem Wege nach einem polyamor lebenden Paar aus Österreich, dass bereit ist, den Antrag (den wir mit unserem Rechtsanwalt ausarbeiten) mit unserem Rechtsanwalt einzubringen. Die Kosten für den Antrag tragen wir. Wichtig ist, dass keiner aus der Paarkonstellation bislang verheiratet ist.

Wie gesagt, die Erfolgsaussicht ist eher gering - aber vielleicht schaffen wir es zumindest beim VfGH in eine Verhandlung und damit in eine gesellschaftliche Diskussion.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet!

Liebe Grüße,
Um die bekannte "Scheidungsanwältin" Dr. Helene Klaar - korrekt wäre "Spezialistin im Familienrecht" zu zitieren:
"Von Liebe steht im Gesetz kein Wort"
Ein Eheverhältnis ist im rechtlichen Sinne ein Versorgungs- und Beistandspakt mit erheblichen Rechtsfolgen - u.a. beim Unterhalt aber auch beim Bezug von Witwen/Witwer-Pensionen. Wenn also drei Personen eine Ehe schließen dürfen dann konsequenterweise auch 4, 5 oder 25.
Das hieße dann, dass beliebig viele Witwen und Witwer unterhaltspflichtig bzw. -berechtigt wären.

Und was passiert, wenn sich in der Dreierkonstellation A, B und C die nunmehringen Ehegatten A und C noch verstehen B und C auch noch, jedoch A und B nicht mehr. Lässt sich dann nur von A von B scheiden, nicht aber B von C oder A von C???
Und ist dann nur A gegenüber B unterhaltspflichtig, C aber nicht?
 
Hi,

Unterhaltspflicht entsteht ja nur, wenn einer schuldhaft an der Zerrüttung der Ehe ist, also eine Eheverfehlung gemacht hat.

Die Ehe an sich kann nur als solche bestehen, ob 2, 3 oder mehr Partner. Wenn einer ausscheidet, ist die gesamte Ehe zu scheiden, wenn sich danach zwei oder mehr zu einem anderen Konstrukt neu vermählen, ist das durchaus möglich.

Auch die diversen Vergünstigungen sind dann neu zu bewerten. Familienkarten z.B. auch das ist kein Problem.

Pension, also Witwenpension wird geteilt, auch bei der Waisenpension muss der Versicherungsträger eben mehr bezahlen, wenn jemand 10 Kinder hat. Da gibt es auch Regelungen für Adoptivkinder und sogar Stiefkinder. Die PVA kann ja auch nicht sagen, dass Du keine Kinder adiloptieren darfst, oder eine Frau heiraten darfst, die bereits einen Haufen Kinder hat.

Ich sehe da ehrlich keine großen Probleme.

Was zu lösen sein wird, ist, die derzeitige Praxis, dass der Ehemann automatisch bei einer Geburt als Vater eingetragen wird. Das wird ein - leicht zu lösendes - Problem.

Eine lexikalische Analyse nach "der Ehepartner" und die Ersetzung durch "der oder die Ehepartner" wird auch die Republik Österreich hinbekommen.

Was auch zu klären sein wird, ist, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt. Ist dann die ganze Ehe aufgelöst, oder bleiben die übrigen Partner verheiratet. Das ist aber kein Showstopper.

Es gibt da sicher viel Klärungsbedarf, aber ich sehe keine große Schwierigkeit.

LG Tom
 
Ungeachtet davon würde ein solcher Antrag ja nur den bestehenden Zustand, nämlich, dass die Ehe in seiner Definition nur für 2 Personen maximal ist, als verfassungswidrig erklären (würde er denn durchgehen). Es steht dem Gesetzgeber ja dann frei, Legislatur zu genau solchen Punkten folgen zu lassen.

Die meisten Gesetze im ABGB und im Ehegesetz sind mit Formulierungen, wie „Die Ehegatten“ oder „ein Ehegatte“ versehen. Insofern sind die gut anwendbar. Und Verbindlichkeiten unter Ehepartnern können einfach erga omnes gelten.

Eigentlich ist das alles eher weniger ein Drama.

Ein Gesellschaftliches ist es halt.
 
Ungeachtet davon würde ein solcher Antrag ja nur den bestehenden Zustand, nämlich, dass die Ehe in seiner Definition nur für 2 Personen maximal ist, als verfassungswidrig erklären (würde er denn durchgehen). Es steht dem Gesetzgeber ja dann frei, Legislatur zu genau solchen Punkten folgen zu lassen.

Die meisten Gesetze im ABGB und im Ehegesetz sind mit Formulierungen, wie „Die Ehegatten“ oder „ein Ehegatte“ versehen. Insofern sind die gut anwendbar. Und Verbindlichkeiten unter Ehepartnern können einfach erga omnes gelten.

Eigentlich ist das alles eher weniger ein Drama.

Ein Gesellschaftliches ist es halt.
Mir persönlich ist es ja egal wer wen heiratet. Von mir aus fühlt sich jemand als Pferd und ehelicht einen Besenstiel.

Aber glaubst du echt daran das Österreich das Gesetz ändert weil du/ihr einen Antrag einbringt?
 
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