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Der Nasciturus ist die ungeborene Leibesfrucht.Unterhaltsvereinbarung für den Nasciturus.![]()
Er ist nur für den Erbfall interessant, denn für den N. ergeben sich noch keine Unterhaltspflichten bis zum Zeitpunkt der Geburt, ab dann gehts los...
Und ein Vertrag der gegen die guten Sitten verstößt .... § 879 Abs 1 ABGB ff
Schwierig, gerade weil auch das Bersten eines Kondoms eine Schwangerschaft verursachen kann und bei Sexworkerinnen das Risiko einer Schwangerschaft, mit welcher eventuell mehrere Männer zum Zeitpunkt der Ovulation verkehrten, deutlich höher ist als bei Frauen die nicht in diesem Gewerbe tätig sind. Es ist also die Frage ob solche Verträge nicht von vorn herein sittenwidrig sind?
