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Das ist in der allgemeinen Diskussion in "ihre Wohnungen" einbezogen. Der Begriff zielt auf das Verfügungsrecht über den Verrichtungsort - egal ob eigenes Haus, Eigentumswohnung oder Mietobjekt.Seriöse Frauen arbeiten nicht in ihren Wohnungen,die nehmen sich so Urlauberwohnungen!
Gegenstück sind (wie zB im Wiener ProstG formuliert) die "Räume" des Freiers, was neben seinem Haus, seiner Eigentumswohnung, seiner Mietwohnung etc auch sein Hotelzimmer (stunden- oder tageweise oder länger gemietet) usw umfasst.