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Gast
(Gelöschter Account)
Ich habe geschrieben, dass es für die zwei ein Problem wird, wenn sie meinen Kindern und mir begegnen und dann kannst du davon ausgehen, dass wir uns belästigt fühlen!Setzt aber voraus, dass überhaupt jemand da ist, der geärgert wird.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Du kannst dich aber auch weiter dumm stellen (oder sein), mir ist es egal, ich gehe nicht weiter auf deine Beiträge ein!
