Mit weiblicher Begleitung ins Bordell

ich denke doch, weil jeder kann in Deinem Posting lesen, das Deine Freundin nur mal schauen will, keine sw hat Lust und Zeit für sowas, die halbe Stunde macht das Kraut ned fett.

eben, gerade deshalb. deshalb macht es beim pascha keinen sinn frauen den eintritt zu verwehren weil sie ja wahrscheinlich kein geld liegen lassen wenn sie ohnedies eine halbe stunde zahlen, egal ob sie sie in anspruch nehmen. bei bordellen ohne eintritt würde es aus deren sicht sinn machen nur männer reinzulassen.

...bzw. zumindest "mehr" sinn machen als gerade beim pascha.
 
Moment, erstmal nachblättern, ob irgendwo im Gesetz steht, dass rig7 mit Partnerin ins Bordell darf :daumen:

du trägst nicht wirklich etwas zur eigentlichen frage bei, aber das ist wohl eher ein persönliches problem, du willst einfach nicht ;)
oder du verstehst die frage wirklich nicht, aber das glaub ich eigentlich gar nicht.
 
Der Sinn liegt darin, das andere anwesende Männer einfach Null Bock drauf ham das irgend 'ne Alte da drin herumschwirrt, die's ohnehin selber auch z'haus herumsitzen ham. Sowas haut schlicht und ergreifend die Stimmung und dem Betreiber das G'schäft z'samm. Das wiederum weiß auch jeder halbwegs g'scheite Betreiber und pfeifft dementsprechend auf das stille Mineralwasser, welches sich die Gute dort reinziehen wird. G.s.D. noch einer der letzten männlichen Bastionen in der Art der guten, alten Englischen Herrenclubs ... 8-)
 
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Was versteht der geschätzte TE überhaupt unter dem Begriff "Bordell"?
Eine Bar, ein Laufhaus, ein Studio, ein Saunaclub?

Anzuraten wäre eine Bar, wenn du solch ein Etablissment mit weiblicher Begleitung aufsuchen möchtest. Von Vorteil wäre es natürlich, wenn du dort schon als Gast bekannt wärest und den Betreiber dein Ansuchen bekannt gibst, mit der Aussicht bei deinem Besuch mit weiblicher Begleitung einige Flaschen Schaumwein zu erwerben und die anwesenden Mädls auch dazu einzuladen. Aber offensichtlich bist du nicht Stammgast in einer Bar. Du könntest auch ....als grosszügiger Gast...die Lage bei einem alleinigen Besuch vorher abklären. Ob euch der finanzielle Aufwand das wert ist, ist deine Entscheidung und von deiner Bekannten

Auch gibt es kein gesetzliches Verbot, dass weibliche Personen ein Bordell betreten dürfen.
Dass es aber im Falle einer Kontrolle zu einer unangenehmen Situation kommen kann, soll nicht unerwähnt sein. Der Schmäh:"Ich bin nur Gast hier!" ist den Beamten sattsam bekannt und verhindert kaum lästige Vernehmungen.

ein bordell bzw. bar, so eines mit bar-/tischbereich, anwesenden mädchen und getrennten zimmern. kein laufhaus, kein saunaclub, kein studio.

danke, das ist eine sehr gute antwort. ich nehme das jetzt mal so dass es kein gesetz gibt das das untersagen würde und es auf den willen des betreibers ankommt ob er das gestattet oder nicht und da ist die aussicht auf geschäft immer ein gutes argument ;)

ich denke mal die gefahr einer vernehmung ist ziemlich gering und wenn doch dann findet sie halt statt, wenn sie nicht wirklich illegale prostitution betreibt - und das hat sie nicht vor - dann passiert ja nichts ausser der befragung.
 
du trägst nicht wirklich etwas zur eigentlichen frage bei, aber das ist wohl eher ein persönliches problem, du willst einfach nicht ;)
oder du verstehst die frage wirklich nicht, aber das glaub ich eigentlich gar nicht.

Dass du dem Paschamenschen seinen Nonsens abgekauft hast, ist eine und deine Sache.
Denk dir einfach mal zu meinen Posts ein Ironieschildchen, das ich nie verwende, dazu.....
 
Der Sinn liegt darin, das andere anwesende Männer einfach Null Bock drauf ham das irgend 'ne Alte da drin herumschwirrt, die's ohnehin selber auch z'haus herumsitzen ham. Sowas haut schlicht und ergreifend die Stimmung und dem Betreiber das G'schäft z'samm. Das wiederum weiß auch jeder halbwegs g'scheite Betreiber und pfeifft dementsprechend auf das stille Mineralwasser, welches sich die Gute dort reinziehen wird. G.s.D. noch einer der letzten männlichen Bastionen in der Art der guten, alten Englischen Herrenclubs ... 8-)

Das stimmt schon ;) Aber die weibliche Neugier is a Hund :mrgreen: Wir ham ja eh selbst keinen Bock drauf dort regelmäßig rumzuhängen, aber schaun tät ma mal gern. Keine Angst, ihr dürfts gern unter euch dort bleiben - es hat mich seit dem einen Besuch nie wieder dort hingezogen :mrgreen:
 
Dass du dem Paschamenschen seinen Nonsens abgekauft hast, ist eine und deine Sache.
Denk dir einfach mal zu meinen Posts ein Ironieschildchen, das ich nie verwende, dazu.....

ja natürlich, der ganze thread ist quasi "meine" sache - ich hab ihn ja eröffnet weil ich eine frage hatte. nur du bist der einzige der nichts sinnvolles beiträgt, dabei gibt es von MANON1, Tom, lateks666, PinkBlossom87 schon jede menge beiträge die sehr hilfreich sind.

die pascha-antwort hab ich genau aus dem grund hier gepostet weil ich sie eben nicht geglaubt habe, sonst hätte ich sie ja nicht posten müssen und die sache wäre abgehakt gewesen. ihn von vorneherein als lügner hinzustellen ist aber auch nicht die richtige art wenn ich keine ahnung habe was in den gesetzen steht und was nicht.
 
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Sie haben doch vorher gebucht

Kannst du diese vorab Buchung beweisen? E-Mailverkehr? Telefonaufzeichnungen?

warum sollte jemand bei einem anwesendem Paar darauf kommen, das die Freundin mit ihrem eigenen Partner der Pros. nachgeht ?

Woher sollen die Kontrollorgane wissen, dass eine der anwesenden Damen die Partnerin des Gastes ist? Die gehen davon aus :Weibliche Person in einem Prostitutionslokal :arrow: Prostutierte.
Es bedarf dann eben eines aufklärenden Gespräches u. U. auch die Beibringung von Beweismaterial (Heiratsurkunde, gemeinsamer Meldezettel......), da die Behauptung :" Ich bin hier nur Gast" oder " Ich bin seine Freundin" eine gern gebrauchte Ausrede von illegalen Prostituierten ist, um einer Verwaltungsstrafe oder im Falle von Ausländerinnen sogar einer Abschiebung, zu entgehen.

werden jetzt in Bars die anwesenden weiblichen Gäste kontrolliert ?

Siehe oben:Weibliche Person in einem Prostitutionslokal :arrow: Prostutierte.

BORDELL ist übrigens der Oberbegriff für Lokale in denen Prostitution angebahnt und ausgeführt wird. Je nachdem, wie die Anbahnung und Ausführung organisiert ist, unterscheidet man in Laufhaus, Studio , Nachtclub/Bar, Saunaclub etc......
 
Leider ist es allen Bordellen /NightclubsLaufhaus Gesetzlich verboten privat Damen den Eintritt zu gewähren.
Alle anwesenden Damen müssen ein Gesundheitsbuch führen und an der Adresse angemeldet sein.
Das waere Diskriminierung auf Grund der Geschlechtszugehoerigkeit, kann also nicht Gesetz sein. Wie die Erlaesse, Durchfuehrungsbestimmungen und Gepflogenheiten aussehen steht natuerlich auf einem anderen Blatt, und selbstverstaendlich gilt das Hausrecht. EinE JuristIn koennte vielleicht sagen, ob diese Falschauskunft ueber angebliche Gesetze juristisch problematisch fuer das Pascha sein koennte.
Anzuraten wäre eine Bar, wenn du solch ein Etablissment mit weiblicher Begleitung aufsuchen möchtest. Von Vorteil wäre es natürlich, wenn du dort schon als Gast bekannt wärest und den Betreiber dein Ansuchen bekannt gibst, mit der Aussicht bei deinem Besuch mit weiblicher Begleitung einige Flaschen Schaumwein zu erwerben und die anwesenden Mädls auch dazu einzuladen. Aber offensichtlich bist du nicht Stammgast in einer Bar. Du könntest auch ....als grosszügiger Gast...die Lage bei einem alleinigen Besuch vorher abklären. Ob euch der finanzielle Aufwand das wert ist, ist deine Entscheidung und von deiner Bekannten
So weit ich verstehe, will er ja eben nicht alleine hingehen. Wuerde ich auch nicht.
[...], ob aus der Kleidung erkennbar ist ,ob die Dame der Prostitution nachgeht....
Das ist an der Kleidung grundsaetzlich nicht erkennbar, es gibt ja keine Uniform (und wenn, dann koennte sie eine nachgemachte tragen).

Woher sollen die Kontrollorgane wissen, dass eine der anwesenden Damen die Partnerin des Gastes ist? Die gehen davon aus :Weibliche Person in einem Prostitutionslokal :arrow: Prostutierte.
Es bedarf dann eben eines aufklärenden Gespräches u. U. auch die Beibringung von Beweismaterial (Heiratsurkunde, gemeinsamer Meldezettel......)
Ein solcher kausaler Zusammenhang kann niemals bestehen - sonst wuerden ja auch RezeptionistInnen, Reinigungspersonal, ChauffeurInnen, ... staendig unter diesen Verdacht fallen. Andererseits koennen auch Verheiratete meines Wissens als SexworkerInnen arbeiten.
 
Das ist an der Kleidung grundsaetzlich nicht erkennbar, es gibt ja keine Uniform (und wenn, dann koennte sie eine nachgemachte tragen).

Grundsätlich natürlich nicht!
Aber z. B. ein knappes Minikleid, Halterlose und High Heels wären ein Grund zur Vermutung laut § 2 Abs.: 5 WPG, dass die Dame der Prostitution nachgeht!

Ein solcher kausaler Zusammenhang kann niemals bestehen - .
Warum nicht?
Weibliche Person die mit einer männlichen Person in einer Paar am Tisch in einem Prostiutionslokal/Bar sitzt: kann man schon davon augehen, dass es sich bei der Dame um eine Prostituierte handelt, da, wie man sogar an einigen Beiträgen, insbesonderst den vom Tom, erkennen kann, es nicht üblich und teilweise auch unerwünscht ist, in Bars/Nachtclubs, weibliche Gäste zu empfangen.
- sonst wuerden ja auch RezeptionistInnen, Reinigungspersonal, ChauffeurInnen, ... staendig unter diesen Verdacht fallen

Tja...die Ausrede :" Ich hier nur putzen" wurde auch schon verwendet, was besonderst glaubwürdig ist, wenn man in oben erwähnter Kleidung angetroffen wird. :haha:


Rezeptionistinen wird man auch nur in Saunaclubs antreffen, nicht aber in Bar oder Studios.
Wenn also eine Dame im Bereich der Rezeption eines Saunaclubs angetroffen wird, ist dies durchaus plausibel, dass sie nicht der Prostitution nachgeht, da es ja nicht unüblich ist, dass an der Rezeption eines Saunaclubs eine Frau beschäftigt ist.
In welchen Prostitutionslokalen sind Chaufeurinnen anzutreffen?

PS: Wenn nur ausschliesslich weibliche Personen gemeint sind, brauchst du nicht gendern. ;)
 
PS: Wenn nur ausschliesslich weibliche Personen gemeint sind, brauchst du nicht gendern. ;)
Keine Angst, ich habe nicht nur weibliche Personen gemeint. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch Maenner als Reinigungskraefte oder Chauffeure arbeiten.
 
Aber z. B. ein knappes Minikleid, Halterlose und High Heels wären ein Grund zur Vermutung laut § 2 Abs.: 5 WPG, dass die Dame der Prostitution nachgeht!

Sry, das ist nicht korrekt. Es geht in obengenannten Paragraf lediglich um die Vermutung des Vorliegens eines Prostitutionslokales.

Klar wird einer Dame, die sich in einem Prostitutionslokal aufhält, wahrscheinlich die Ausübung der Prostitution unterstellt werden. Schlussendlich liegt es aber an der Behörde das im Instanzenzug zu beweisen. Und dem würd ich relativ gelassen entgegensehen.
 
es wird wahrscheinlich nicht so sein dass sie etwas mit einem mädchen will und ich auch nicht,

was sagte Schneewitchen, als es auf Pinocchios Nase saß? " Lüg Piocchio, lüg!"
 
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