Meldepflichtige Geschlechtskrankheiten

Mitglied #112394

Power Mitglied
Männlich Hetero Österreich, Wien
Registriert
27.10.2008
Beiträge
44.003
Reaktionen
19.586
Punkte
1.383
Checks
2
selbst ein befreundeter Arzt konnte mir auf folgende Frage nicht wirklich eine fundierte Antwort geben:
warum sind manche Geschlechtskrankheiten (namenlos) meldepflichtig (wie z.B. Tripper, Syphillis), und andere wiederum nicht (wie z.B. Chlamydien, die hierzulande angeblich verbreitetste Geschlechtskrankheit überhaupt)?
Diese Logik ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Kennt jemand den tatsächlichen Grund dafür?
 
Damit man Statistiken erheben kann und sich so ausrechnen kann, wie weit verbreitet die Krankheit ist. Syphilis und Tripper können unbehandelt doch schwerwiegendere Probleme (-> Bei Syphilis im Extremfall der Tod) verursachen als Chlamydien (-> im schlimmsten Fall Unfruchtbarkeit)
 
Kennt jemand den tatsächlichen Grund dafür?
Weils eh nur für Statistiken zählt, wenn der Arzt keinen Abstrich macht und einfach einen Harnwegsinfekt diagnostiziert und dir das Rezept für die Antibiotika in die Hand drückt ist er sowieso aus dem Schneider! Und du wenn du eine Ehefrau zuhaus hast ebenfalls!
War doch auch bei der Schweinderlgrippe so das die Ärzte nicht alle Verdachtsfälle antanzen liessen um Abstriche zu machen!
 
Damit man Statistiken erheben kann und sich so ausrechnen kann, wie weit verbreitet die Krankheit ist. Syphilis und Tripper können unbehandelt doch schwerwiegendere Probleme (-> Bei Syphilis im Extremfall der Tod) verursachen als Chlamydien (-> im schlimmsten Fall Unfruchtbarkeit)

also die gesundheitlichen Folgen von Tripper und Chlamydien sind so ziemlich die gleichen; und - wie gesagt - Chlamydien sind dazu noch verbreiteter.
Daher für mich unlogisch, warum die eine Krankheit meldepflichtig, und die andere nicht.
 
Ich kenne die betreffende Rechtsnorm zwar nicht, aber grundsätzlich kann man zumindest festhalten, dass Informationen über Krankheiten jedenfalls als sensible Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu sehen und als Privatbereich iSd EMRK zu werten sind und diese daher nur öffentlich gemacht werden dürfen, wenn ein verhältnismäßig bedeutendes öffentliches Interesse an dieser Information besteht. Die Schwere des Krankheitsverlaufs und das Ansteckungsrisiko (Infektiösität, Übertragungswege, Vererbbarkeit usw) müssen also bei einer konkreten Meldepflicht berücksichtigt werden.
Andernfalls wäre diese verfassungswidrig.
 
... Die Schwere des Krankheitsverlaufs und das Ansteckungsrisiko (Infektiösität, Übertragungswege, ...

wie gesagt, Tripper und Chlamydien sind sich in allen obigen Punkten sehr ähnlich.
Wie gesagt, selbst ein befreundeter Arzt konnte sich nicht wirklich einen Reim auf diesen Unterschied in der Meldepflicht machen -
 
Syphilis und Tripper waren schon 1933 ein Problem, Chlamydien sind erst heute ein Thema.

Die Meldepflicht für traditionelle Geschlechtskrankheiten wurde im Nationalsozialismus eingeführt. Um die "Volksgesundheit" zu schützen, wurde rigoros gegen Syphilis und Tripper vorgegangen.

1937 gab es im Deutschen Reich 250.000 Erkrankte, nach Kriegsbeginn stiegen die Krankheitszahlen aber noch weiter an. Bereits 1940 war die Zahl von infizierten Wehrmachtsangehörigen um 170 % gestiegen, während des gesamten zweiten Weltkrieges erkrankten über 1 Million Wehrmachtsangehörige an Tripper/Syphilis/Schanker; die Soldaten hatten sich in der Regel in einem Wehrmachtsbordell in den besetzten Gebieten infiziert.
Auf ihrem Heimaturlaub steckten die Soldaten dann die daheimgebliebenen Frauen mit diesen Geschlechtskrankheiten an.

Die Meldepflicht - ein Erbe des Nationalsozialsmus - wurde in Österreich nach 1945 übernommen.
 
also daß das primär historische Gründe hat, war eigentlich eh meine Vermutung. Nur konnte es eben bislang niemand tatsächlich bestätigen.
Und ich bin überzeugt, wenn man heute einen zuständigen Beamten des Gesundheitsministerium nach der Logik dieses Gesetzes fragt, wird er kaum eine triftige Erklärung geben können.
Wieder mal typisch österreichisch halt :mrgreen:
 
Die Meldepflicht ist typisch österreichische Folklore: Kaum ein Arzt nimmt sie wirklich ernst, die Statistik, die geführt wird, zeigt zwar Tendenzen aber spiegelt nicht die Realität und die Verwaltung hat eine Rechtfertigung mehr für ihre aufgeblähte Existenz. :roll:
 
Kaum ein Arzt nimmt sie wirklich ernst
Es gibt ja auch nur eine beschränkte Meldepflicht, oder?

Geschlechtskrankheitengesetz § 4 Beschränkte Meldepflicht: (1) Jeder Arzt, der in Ausübung seines Berufes von einer Geschlechtskrankheit Kenntnis erhält, ist zur Meldung des Falles verpflichtet, wenn eine Weiterverbreitung der Krankheit zu befürchten ist oder sich der Kranke der ärztlichen Behandlung, beziehungsweise Beobachtung entzieht.
 
Es gibt ja auch nur eine beschränkte Meldepflicht, oder?

Es gibt beschränkte und unbeschränkte Meldepflichten: Geschlechtskrankheiten, Impfschäden, Infektionskrankheiten. Keine dieser Pflichten wird ernst genommen, die Statistiken, die daraus abgeleitet werden sind bestenfalls wertlos und der Verwaltungsaufwand, der betrieben wird, ist vergeudetes Steuergeld.
 
Die Meldepflicht ist typisch österreichische Folklore ... und die Verwaltung hat eine Rechtfertigung mehr für ihre aufgeblähte Existenz. :roll:

... der Verwaltungsaufwand, der betrieben wird, ist vergeudetes Steuergeld.

genau so hab ich mir das eh gedacht!
Und so ist das in Österreich in jedem Bereich, man darf sich daher über die Milliardenkosten dieses aufgeblähten Beamtenwasserkopfes nicht wundern
 
Zurück
Oben