Kind von einem fremden.

Wenn es eine einvernehmliche Entscheidung der Beiden war sich den Kinderwunsch auf diesem Wege zu erfüllen, dann haben wir nicht daüber zu befinden.
Das heißt alles an persönlichen Entscheidungen darf getroffen werden um sich die persönlichen Wünsche zu erfüllen auch wenn Dritte involviert sind?
Nur weil es um Kinder geht, die in dem Sinne dann vollkommen Recht los sind?
Ich kannte eine Mutter, die nach der Frage, wer der Vater ihrer Tochter sei, geantwortet hat.
'woher soll i des wissen, wer über mi drüber gangen ist?'

Tja, so geht es auch. Echt sexy:krank:.
 
Wir hatten ein Mädel welche 4 Kinder hatte und mit dem 5. Schwanger war.
Und das von 5 verschiedenen Väter.
Die lebte regelrecht von den Alliierten.
Da brauchen nur ein paar besser verdiener dabei sein und die Sache ist geritzt.
 
Dann geht das Jugendamt in Vorleistung und holt sich die Alimente zurück.
Was in Österreich sowie in Deutschland nur bei etwa 60-65 % aller Fälle tatsächlich möglich ist.

In den übrigen ist einfach nichts zu holen was die Mähr, Männer würden nicht zahlen wollen, erheblich ins Wanken bringt.

Fast die Hälfte ist dazu finanziell nicht in der Lage.
 
Das heißt alles an persönlichen Entscheidungen darf getroffen werden um sich die persönlichen Wünsche zu erfüllen auch wenn Dritte involviert sind?
Nur weil es um Kinder geht, die in dem Sinne dann vollkommen Recht los sind?
Ich kannte eine Mutter, die nach der Frage, wer der Vater ihrer Tochter sei, geantwortet hat.
'woher soll i des wissen, wer über mi drüber gangen ist?'

Tja, so geht es auch. Echt sexy:krank:.
Ich hatte bei meinen Ausführungen eingangs angemerkt dass ich das Thema auch aus Aspekten vollkommen abseits von Geil und irgendwelchen schrägen Sub-Cuckold Gschichterl'n betrachte ..


Ungeachtet der aktuellen Zeitgeist - Betrachtungsweisen und Moralkeulen die hier geschwungen werden ...

Die von Dir angeführte Seite betrachtet Eltern und Kinder und erwähnt nicht mit einem Wort etwas von biologisch/genetisch -
Partnerschaft / Ehe ist an sich ein Sozialpackt - Familie ein Sozialgefüge respektive Konstrukt ... für sich selbst nicht zwingend verbunden mit biologischer Abstammungsverhältnisse - Vater und Mutter sind Rollen in dem Konstrukt ...

Vaterschaft gilt - afair - in einer aufrechten Beziehung/Ehe als grundsätzlich angenommen - sofern es keiner der beiden Involvierten bestreitet ... Fürsorgepflichten ebenso ....

Es wird sicher öfter vorkommen, dass eine Frau im maßgeblichen Zeitraum Sex mit mehreren Partnern hatte und nicht soooo 100% klar ist, wer der (biologische) Vater ist ...
 
Hi,

Falsch, Alimente wurden geleistet, aber halt nicht vom Erzeuger.


und? Es geht um Ansprüche. Wenn das Kind seine Ansprüche gegen den Kindesvater nicht an den Vater abtritt, kann der Vater sich allenfalls an dem Kind regressieren.

Und nein, Alimente wurden nicht geleistet, es wurden Zahlungen geleistet.

LG Tom
 
Was in Österreich sowie in Deutschland nur bei etwa 60-65 % aller Fälle tatsächlich möglich ist.

In den übrigen ist einfach nichts zu holen was die Mähr, Männer würden nicht zahlen wollen, erheblich ins Wanken bringt.

Fast die Hälfte ist dazu finanziell nicht in der Lage.
Dann werden sie kleinere Raten länger zurückzahlen.
Oder sie werden ein Sandler.
 
Dann werden sie kleinere Raten länger zurückzahlen.
Oder sie werden ein Sandler.

Falsch.

Es ist wichtig zu verstehen, dass "nicht zahlen" oft nicht mit "nicht wollen" gleichzusetzen ist. Die Uneinbringlichkeit hat meist handfeste Gründe:

Existenzminimum: Wenn der Vater selbst so wenig verdient, dass er unter dem Existenzminimum lebt, darf das Jugendamt nicht pfänden.

Arbeitslosigkeit oder Haft: In diesen Fällen gibt es schlicht kein pfändbares Einkommen. Bei Vätern in Haft oder mit unbekanntem Aufenthalt sinkt die Rückholquote laut Rechnungshofberichten oft auf unter 10 %.

Privatinsolvenz: Auch hier sind die Möglichkeiten des Staates begrenzt.

3. Regionale Unterschiede

Interessant ist, dass die Effizienz der Rückholung stark vom Bundesland bzw. dem zuständigen Bezirk abhängt. Ältere Prüfungen des Rechnungshofes zeigten extreme Schwankungen: Während manche Bezirke fast 70 % zurückholten, lag die Quote in anderen (oft urbanen Brennpunkten) bei nur etwa 30 %.

Zusammenfassung

Man kann sagen, dass das Jugendamt bei etwa 2 von 3 Euro Erfolg hat. Bezogen auf die Anzahl der betroffenen Männer bedeutet das: Ein Großteil zahlt zumindest teilweise zurück, aber bei etwa 35 % bis 40 % der Fälle bleibt der Staat (und damit der Steuerzahler) dauerhaft auf den Kosten sitzen, weil bei den Vätern "nichts zu holen" ist.
 
Hi,

Vaterschaft gilt - afair - in einer aufrechten Beziehung/Ehe als grundsätzlich angenommen - sofern es keiner der beiden Involvierten bestreitet ... Fürsorgepflichten ebenso ...

vier involvierte Personen. Mann, Frau, Kind und eventueller Kindesvater, der nicht der Ehemann ist.

Alle vier können die Bestimmung der Vaterschaft beantragen. Der Mann, der nicht Ehemann ist, nur eine beschränkte Zeit

LG Tom
 
Vaterschaft gilt - afair - in einer aufrechten Beziehung/Ehe als grundsätzlich angenommen - sofern es keiner der beiden Involvierten bestreitet ... Fürsorgepflichten ebenso ....
In einer Ehe meines Wissens nach ja.

Als meine Kinder geboren worden sind musste ich - da noch nicht verheiratet, die Vaterschaft anerkennen.

(Amtsdeutsch „In der empfängnisbereiten Zeit Frau…beigewohnt (kein Scherz !) habe.)


Bis dahin hatten meine Kinder den Nachnamen des geschiedenen Mannes meiner Frau da sie ihren Mädchennamen nicht mehr zurück angenommen hatte.

Ist allerdings 25 Jahre her und hat sich möglicherweise mittlerweile geändert.
 
Was in Österreich sowie in Deutschland nur bei etwa 60-65 % aller Fälle tatsächlich möglich ist.
Der Akt liegt beim Jugendamt und wird laufend auf Vollstreckung geprüft. Da sollte der Schuldner sehr gut aufpassen welche Kontobewegungen er hat.
In den übrigen ist einfach nichts zu holen was die Mähr, Männer würden nicht zahlen wollen, erheblich ins Wanken bringt.
Es gibt sicher auch welche die wirklich nicht zahlen können. Bei Unwilligkeit gehts hald mal hinter schwedische Gardinen.
Fast die Hälfte ist dazu finanziell nicht in der Lage.
Bei Pfändung wird sogar bis unter das Mindeste vollstreckt.

Der erste Rat meines Rechtsanwalts war -"Treuhandkonto anlegen, sonst wirst gesucht, gefunden und verhaftet".
Und es hat sich bewahrheitet - nach mehr als 11Jahren erreichte mich ein Brief des Jugendamtes, blablabla.....21000.-€ und ein paar zerquetschte innerhalb 14 Tagen.......blablabla.....
Durch differenzierte Berechnungen war ich allerdings mit knapp 1000.-€ im plus auf dem Treuhandkonto.
 
Der Akt liegt beim Jugendamt und wird laufend auf Vollstreckung geprüft. Da sollte der Schuldner sehr gut aufpassen welche Kontobewegungen er hat.

Es gibt sicher auch welche die wirklich nicht zahlen können. Bei Unwilligkeit gehts hald mal hinter schwedische Gardinen.

Bei Pfändung wird sogar bis unter das Mindeste vollstreckt.

Der erste Rat meines Rechtsanwalts war -"Treuhandkonto anlegen, sonst wirst gesucht, gefunden und verhaftet".
Und es hat sich bewahrheitet - nach mehr als 11Jahren erreichte mich ein Brief des Jugendamtes, blablabla.....21000.-€ und ein paar zerquetschte innerhalb 14 Tagen.......blablabla.....
Durch differenzierte Berechnungen war ich allerdings mit knapp 1000.-€ im plus auf dem Treuhandkonto.
Ich bin kein Fachmann und hab die Zahlen, die ich für realistisch halte, dem Netz entnommen sowie eine Radiosendung zu dem Thema unlängst in Deutschland gehört in der auch ebendiese genannt worden sind.
 
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