Kameras

@Mitglied #548102 - was genau meinst du mit „und warum“? Es stehe außer Frage das die Kameras dort sind, hab mich persönlich davon überzeugt. Wenn du mit „Wird ja wohl dort stehen“ meinst, dass beim Eingang auf Kameras und möglich Aufnahmen hingewiesen wird, kann ich dir sagen, definitiv nein.
Na dann....
Ich frag mal nach 🤷‍♀️
 
hab mir jetzt rein interessehalber mal "versucht die homepage des clubs anzusehen, das geht aber nicht ohne sich mit seinem google oder e-mail account zu registrieren. über joyclub findet man dann doch infos und muss sagen für männer 120 euro, für paare 130 euro ist schon sehr gesalzen. dann kommt noch meines erachtens und auch internetregerge die illegale videoüberwachung hinzu.
kann mir nicht vorstellen das der club überlebt.
 
Wir sind relativ neu in der "Szene" und haben uns vor kurzem unseren ersten Swingerclub angesehen.
Wir waren ziemlich schockiert und wollen daher mal fragen, ob es normal ist, dass es in einem Swingerclub so versteckte Kameras gibt (also so in Halbkugeln an der Decke, wie man es aus der U-Bahn oder dem Kasino kennt)?
hallo ihr zwei. es tut mir leid das ich wegen eurer bedenken blöde kommentare abgelassen habe. anscheinend stimmt das mit den kameras wirklich. zu eurer frage, nrin das ist in keinem swingerclub üblich und laut meiner regergen auch nicht erlaubt. lasst euch wegen eines schwarzen schafs nicht die lust aufs swingen verderben. (der club ist ehrlich gesagt auch sehr teuer)
ich hab den betreiber mal per email angeschrieben und auf die kameras angesprochen. bin neugierig ob er sich meldet und wenn, was er dazu sagt.
gruss der männliche part des neugierigen paares.
 
Also ich hab auf eine Mailanfrage die Antwort bekommen, dass es die Kameras gibt. (Anm.: wissen wir ja inzwischen auch)
Antwort vom Betreiber: "solange in den Kameras kein Speichermedium oder iCloud Abonnement existiert, verletzt man kein Datenschutz, da keine Aufzeichnung erfolgt. Das wissen anscheinend viele nicht, und es werden falsche Behauptungen aufgestellt. Somit reagieren die Kameras nur als Bewegungsmelder von MO-DO, wegen Einbruch."
Weiters "Ihr seit jetzt die ersten die uns das fragen, finden wir toll. (Anm.: Eeecht jetzt?) Bevor Vermutungen angestellt werden. Vielen Dank dafür" (Anm.: Jooo eeeh)
Und auf meinen Hinweis, dass es schon seltsam sei, Kameras nur für Bewegungsmeldung zu installieren kam die Antwort "Die zwei Außenfenster in der Sauna sind nicht nur praktisch, sondern bieten auch einen interessanten Blick nach draußen. Dennoch sollte man bedenken, dass ein Fenster auch eine Schwachstelle für Einbrüche darstellen kann. Die Kameras fungieren als Bewegungsmelder. Ich kann euch hiermit beruhigen"


Mir scheint der Betrieb einfach nicht vertrauenswürdig und ich glaube nicht, dass das irgendwer gut finden würde, der dort hingeht und es merkt. Vlt ist es den anderen Besuchern einfach nicht aufgefallen, weil sie auch niemals in einem Club damit rechnen würden, oder es war ihnen einfach wurscht. Für mich schwer vorstellbar in einem Swingerclub.
 
Die Kameras fungieren als Bewegungsmelder.
Das macht mich jetzt, als jemanden der aus der Branche kommt, stutzig.
Kameras als Bewegungsmelder?

Wenn ich mit Videosensoren arbeite - was ja dann der Fall ist - bekomm ich einen Haufen Fehlalarme.
Theoretisch müsste man dann bei jedem "Piep" das Bildmaterial sichten um zu schauen ob es richtiger oder falscher Alarm ist.
Und das sehr oft.

Da würde ich andere Methoden setzen, es gibt genug Sensorik die auf Einbrüche eindeutiger und gezielter reagiert.
Zumindest ist es einer der abenteuerlichsten und teuersten Ansätze um Bewegung zu erfassen, die mir in den letzten 25 Jahren unter gekommen ist.
 
Also ich hab auf eine Mailanfrage die Antwort bekommen, dass es die Kameras gibt. (Anm.: wissen wir ja inzwischen auch)
Antwort vom Betreiber: "solange in den Kameras kein Speichermedium oder iCloud Abonnement existiert, verletzt man kein Datenschutz, da keine Aufzeichnung erfolgt. Das wissen anscheinend viele nicht, und es werden falsche Behauptungen aufgestellt. Somit reagieren die Kameras nur als Bewegungsmelder von MO-DO, wegen Einbruch."
Weiters "Ihr seit jetzt die ersten die uns das fragen, finden wir toll. (Anm.: Eeecht jetzt?) Bevor Vermutungen angestellt werden. Vielen Dank dafür" (Anm.: Jooo eeeh)
Und auf meinen Hinweis, dass es schon seltsam sei, Kameras nur für Bewegungsmeldung zu installieren kam die Antwort "Die zwei Außenfenster in der Sauna sind nicht nur praktisch, sondern bieten auch einen interessanten Blick nach draußen. Dennoch sollte man bedenken, dass ein Fenster auch eine Schwachstelle für Einbrüche darstellen kann. Die Kameras fungieren als Bewegungsmelder. Ich kann euch hiermit beruhigen"


Mir scheint der Betrieb einfach nicht vertrauenswürdig und ich glaube nicht, dass das irgendwer gut finden würde, der dort hingeht und es merkt. Vlt ist es den anderen Besuchern einfach nicht aufgefallen, weil sie auch niemals in einem Club damit rechnen würden, oder es war ihnen einfach wurscht. Für mich schwer vorstellbar in einem Swingerclub.
Die Behauptung vom Betreiber ist schlicht falsch. Es gilt §12 DSG+DSGVO

"Jeder hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse besteht."
In Nacktbereichen ist das schutzwürdige Interesse maximal.

§1 DSG - Grundrecht auf Datenschutz
"Jeder hat Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, insbesondere in Bezug auf das Privat- und Familienleben."
Kameras in Nacktbereichen verletzen dieses Grundrecht unmittelbar.

§13 DSG - Videoüberwachung
Dieser Paragraph regelt Videoüberwachung explizit.

Die Überwachung ist verboten, wenn:

  • sie hochsensible Bereiche betrifft
  • sie nicht erkennbar ist
  • sie den höchstpersönlichen Lebensbereich unverhältnismäßig beeinträchtigt
  • keine ausreichenden Hinweisschilder vorhanden sind
  • keine Rechtsgrundlage besteht (Art. 6 DSGVO)

Besonders wichtig:​

§ 13 Abs 3 DSG verbietet ausdrücklich das Erfassen von:
"Bereichen, die üblicherweise dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind."
Dazu zählen:
Saunen, Duschen, Umkleiden, Ruheräume, Spa-/Wellness-Nacktbereiche.


Es gibt noch zahlreiche weitere DSGVO § die verletzt sind... und unter anderem muss es in jedem Fall ausgeschildert sein das gefilmt wird.

Aber das für mich am schlimmste ist - das ganze ist sogar STRAFRECHLICH relevant.

§120 StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Strafrahmen bis zu 1 Jahr - Es reicht bereits die Aufnahme ohne Einwilligung und sogar das installieren einer Kamera.

Die Tatsache das die Kameras auf Bereiche gerichtet sind, die "Nacktheit" erfassen hebt das Argument aus - denn das darf auch nicht der Fall sein, sollte sie in deaktiviert sein, wenn Gäste da sind. Es reicht der Umstand, dass sie geeignet wäre Nacktheit aufzunehmen.

Das Ganze könnte also jederzeit zur Anzeige gebracht werden, wenn sich jemand von euch damit nicht wohlfühlt (da man ja nicht weiss, wurde aufgezeichnet... wurde zusgesehen... usw.).

Für mich ist klar - da geh ich nicht hin.
 
Das macht mich jetzt, als jemanden der aus der Branche kommt, stutzig.
Kameras als Bewegungsmelder?

Wenn ich mit Videosensoren arbeite - was ja dann der Fall ist - bekomm ich einen Haufen Fehlalarme.
Theoretisch müsste man dann bei jedem "Piep" das Bildmaterial sichten um zu schauen ob es richtiger oder falscher Alarm ist.
Und das sehr oft.

Da würde ich andere Methoden setzen, es gibt genug Sensorik die auf Einbrüche eindeutiger und gezielter reagiert.
Zumindest ist es einer der abenteuerlichsten und teuersten Ansätze um Bewegung zu erfassen, die mir in den letzten 25 Jahren unter gekommen ist.

Welches Bildmaterial sichten, wenn nicht aufgezeichnet wird? 😏

Ich hab die Cams in meinem Smart-Home zum Beispiel so konfiguriert: Wenn ich zu Hause bin - Erkennung über Smartphone im Heimnetz - dann tun sie gar nichts. Wenn ich nicht zu Hause bin, dann - beim Erkennen von Bewegung (Bewegung hab ich definiert als: Bewegung von Menschen, die (vorsichtshalber nochmal) nicht ich sind) - spielts lautstark Granada/Radau und eine Mitteilung wird an mich gesendet. Dann scheißt sich derjenige wenigstens ins Hemd :mrgreen:. Wobei ich zusätzlich auch noch aufzeichne, bzw. die Daten in die Cloud übertrage.

Die Bewegungserkennung (plus KI-Klassifizierung) läuft aber lokal auf dem Gerät, bzw. auf dem Hub. Livebilder (Stream) sollten im Regelfall auch ohne Cloudanbindung abrufbar sein. Fehlalarme gibt es da gar keine. Selbst ich informiere aber mittels Sticker an der Eingangstür.

Ob man die fehlende Anbindung glauben will oder nicht, ist wieder eine andere Frage. Denn wenn ich eine Kamera aus „Versicherungsgründen“ installiere, will ich in der Regel auch Bildmaterial von dem, der sich da zum Beispiel unrechtmäßig Zutritt verschafft. Also ich zumindest.

Sind die Kameras ausschließlich außerhalb der Betriebszeiten aktiv und das kann technisch einwandfrei nachgewiesen werden, wird es wahrscheinlich schwierig, da eine Datenschutzverletzung nachzuweisen.

Wobei das aber nicht für etwa den (höchstpersönlichen!) Saunabereich gilt, sondern nur für weniger sensible Bereiche. Grundsätzlich zählt auch ein Stream als Videoüberwachung und darüber ist gut sichtbar zu informieren - oder davon abzusehen, wenn andere Rechte verletzt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind die Kameras ausschließlich außerhalb der Betriebszeiten aktiv und das kann technisch einwandfrei nachgewiesen werden, wird es wahrscheinlich schwierig, da eine Datenschutzverletzung nachzuweisen.

Wobei das aber nicht für etwa den (höchstpersönlichen!) Saunabereich gilt, sondern nur für weniger sensible Bereiche. Grundsätzlich zählt auch ein Stream als Videoüberwachung und darüber ist gut sichtbar zu informieren - oder davon abzusehen, wenn andere Rechte verletzt sind.
In der Sauna und anderen Nacktbereichen reicht die reine Anwesenheit der Kamera für die Rechtsverletzung. Sie muss noch nichtmal funktionieren. Es reicht das sie das theoretisch könnte.
 
Wobei das aber nicht für etwa den (höchstpersönlichen!) Saunabereich gilt, sondern nur für weniger sensible Bereiche. Grundsätzlich zählt auch ein Stream als Videoüberwachung und darüber ist gut sichtbar zu informieren - oder davon abzusehen, wenn andere Rechte verletzt sind.
Nun ja, ich bin da branchenkundig, aber kein Jurist.
Dennoch wurde uns in der Aus- und Weiterbildung ins Hirn gehämmert daß, wenn Kameras verwendet werden (egal wann die aktiv sind und wann nicht) muss deutlich darauf hingewiesen werden.
 
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