Also ich hab auf eine Mailanfrage die Antwort bekommen, dass es die Kameras gibt. (Anm.: wissen wir ja inzwischen auch)
Antwort vom Betreiber: "solange in den Kameras kein Speichermedium oder iCloud Abonnement existiert, verletzt man kein Datenschutz, da keine Aufzeichnung erfolgt. Das wissen anscheinend viele nicht, und es werden falsche Behauptungen aufgestellt. Somit reagieren die Kameras nur als Bewegungsmelder von MO-DO, wegen Einbruch."
Weiters "Ihr seit jetzt die ersten die uns das fragen, finden wir toll. (Anm.: Eeecht jetzt?) Bevor Vermutungen angestellt werden. Vielen Dank dafür" (Anm.: Jooo eeeh)
Und auf meinen Hinweis, dass es schon seltsam sei, Kameras nur für Bewegungsmeldung zu installieren kam die Antwort "Die zwei Außenfenster in der Sauna sind nicht nur praktisch, sondern bieten auch einen interessanten Blick nach draußen. Dennoch sollte man bedenken, dass ein Fenster auch eine Schwachstelle für Einbrüche darstellen kann. Die Kameras fungieren als Bewegungsmelder. Ich kann euch hiermit beruhigen"
Mir scheint der Betrieb einfach nicht vertrauenswürdig und ich glaube nicht, dass das irgendwer gut finden würde, der dort hingeht und es merkt. Vlt ist es den anderen Besuchern einfach nicht aufgefallen, weil sie auch niemals in einem Club damit rechnen würden, oder es war ihnen einfach wurscht. Für mich schwer vorstellbar in einem Swingerclub.
Die Behauptung vom Betreiber ist schlicht falsch. Es gilt §12 DSG+DSGVO
"Jeder hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse besteht."
In Nacktbereichen ist das schutzwürdige Interesse
maximal.
§1 DSG - Grundrecht auf Datenschutz
"Jeder hat Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, insbesondere in Bezug auf das Privat- und Familienleben."
Kameras in Nacktbereichen verletzen dieses Grundrecht unmittelbar.
§13 DSG - Videoüberwachung
Dieser Paragraph regelt Videoüberwachung
explizit.
Die Überwachung ist
verboten, wenn:
- sie hochsensible Bereiche betrifft
- sie nicht erkennbar ist
- sie den höchstpersönlichen Lebensbereich unverhältnismäßig beeinträchtigt
- keine ausreichenden Hinweisschilder vorhanden sind
- keine Rechtsgrundlage besteht (Art. 6 DSGVO)
Besonders wichtig:
§ 13 Abs 3 DSG verbietet ausdrücklich das Erfassen von:
"
Bereichen, die üblicherweise dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind."
Dazu zählen:
Saunen, Duschen, Umkleiden, Ruheräume, Spa-/Wellness-Nacktbereiche.
Es gibt noch zahlreiche weitere DSGVO § die verletzt sind... und unter anderem muss es in jedem Fall ausgeschildert sein das gefilmt wird.
Aber das für mich am schlimmste ist - das ganze ist sogar STRAFRECHLICH relevant.
§120 StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Strafrahmen bis zu 1 Jahr - Es reicht bereits die Aufnahme ohne Einwilligung und sogar das installieren einer Kamera.
Die Tatsache das die Kameras auf Bereiche gerichtet sind, die "Nacktheit" erfassen hebt das Argument aus - denn das darf auch nicht der Fall sein, sollte sie in deaktiviert sein, wenn Gäste da sind. Es reicht der Umstand, dass sie geeignet wäre Nacktheit aufzunehmen.
Das Ganze könnte also jederzeit zur Anzeige gebracht werden, wenn sich jemand von euch damit nicht wohlfühlt (da man ja nicht weiss, wurde aufgezeichnet... wurde zusgesehen... usw.).
Für mich ist klar - da geh ich nicht hin.