Kameras

Clubnamen???
hast du dich dezidiert beim SC Betreiber erkundigt?? oder sind das Mutmaßungen?
Es sind keine Mutmaßungen und den Clubnamen und Namen von Veranstaltern, die dort gerne ihre Parties machen kannst du bei Interesse gerne nachlesen. Die hinzuhängen war ja nicht die Intention des Threads. Der Club wurde irgendwann im Zuge der Beweisführung deklariert und die Veranstalter haben sich freiwillig hier zu Wort gemeldet.
 
Hallo ihr lieben,

ich möchte mich erneut zu Wort melden, da wir die Privatveranstalter sind, die regelmäßig Swingerpartys im erwähnten Club veranstalten.

In den vergangenen Monaten haben sich immer wieder Gäste mit Fragen zu diesem Thema an uns gewandt.
Deshalb möchten wir hierzu nochmal Stellung beziehen.

Ja, in dem Club sind Kameras installiert.

Warum diese vorhanden sind und aus welchen Gründen sie vom Betreiber installiert wurden, können und möchten wir nicht beurteilen.
Das ist Sache des Clubbesitzers, und darauf möchten wir auch gar nicht näher eingehen.

Was wir jedoch zu unserer Veranstaltung sagen können, ist Folgendes:

Die Privatsphäre unserer Gäste hat für uns oberste Priorität.
Daher achten wir bei jeder Veranstaltung darauf, dass alle Kameras die sich in den für unsere Veranstaltungen relevanten Bereichen befinden, abgedeckt sind.

Dafür haben wir blickdichte Verschalungen angeschafft die wir persönlich anbringen.
Diese verdecken alle Kameras bevor der erste Gast den Club betritt und diese bleiben auch verdeckt bis der letzte Gast den Club verlassen hat.

Wer sich davon selbst überzeugen möchte, kann uns jederzeit vor dem Umziehen ansprechen.
Wir zeigen euch die Abdeckungen gerne persönlich.

Wir hoffen, damit für etwas Klarheit gesorgt zu haben und wünschen euch allen noch einen schönen Sonntag.

Liebe Grüße PRIVATE1 :)
 
Solange dabei keine Aufzeichnung stattfindet kann das auch einfach ein Sicherheitssystem sein um Übergriffe oder Übertretungen von Grenzen schneller zu bemerken und reagieren.

Was in Clubs sinnvoll sein kann wo Laute Musik uU Hilferufe oÄ übertönen kann.

Im Swingerclub erscheint mir das ganze aber sehr suspekt. Denn selbst wenn es nur um Sicherheit geht müsste eine Kameraüberwachung angeschrieben und klar kommuniziert sein. Und in Bereichen die mit Intimssphäre zu tun haben (klassisch Toiletten und Umkleiden) darf sowas schon allgemein nicht ohne Ausnahmegenehmigung angebracht werden. Und Ausnahmegenehmigungen diesbezüglich gibt es zB für die staatliche Druck Anstalt wo Geld gedruckt und Münzen gepresst werden uÄ HOCHsensible Bereiche.

Ob ein Swingerclub zur Gänze als Intim gewertet wird oder es da eigene Regeln gibt weiß ich nicht.

Ich weiß nur dass in normalen (Tanz)Clubs sowas Recht häufig vorkommt und dass es ausgeschildert werden müsste.

Außerdem weiß man nie ob aufgezeichnet wird. Dass das theoretisch nicht gestattet ist, heißt halt nicht das es technisch unmöglich wäre. Aber wiederum: wen interessiert sowas? Es gibt wohl interessantere Pornos im Netz. Ich habe noch NIE einen einzigen Porno aus dem POV einer Decken Kamera gesehen. Und wer Mal in einer Portierloge gesessen ist und 20-30 solcher Kameras zu überwachen hatte, der weiß auch was die meistens für Bilder liefern.
Der einzige Anwendungszweck um damit Geld zu machen wäre wohl Erpressung... Aber damit würde sich so ein Club das eigene Geschäft derartig zerstören. Glaube ich nicht daran!
 
Ich wollte einmal nach einigen Beschädigungen an Fitnessgeräten in meinem Gym einige Kameras anbringen, zumindest habe ich mit dem Gedanken gespielt. Aber nach Rücksprache mit der Rechtsberatung habe ich davon Abstand genommen. Mehr als der Eingangsbereich wäre selbst in einem Gym nicht wirklich tragbar und selbst beim Eingangsbereich sind diverse Grenzen gesetzt.
Die Strafen sind da teilweise so extrem das ich es mir nie angetan hätte dadurch rechtlich angreifbar zu werden.
Da reichen schon ein paar Kunden die sich zusammen tun und dir dann die Schuhe ausziehen.

Nachdem ich damals ohnehin schon dabei war die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten habe ich auch noch einiges anderes dazu abgeklärt. Zum Beispiel eine Attrappe aufzustellen oder die Kameras nicht zu aktivieren. Dann greift zwar nicht mehr unbedingt der Datenschutz, aber wenn auch nur jemand glaubt er würde gefilmt kann er sich immer noch in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlen.

Eine aktivierbare Kamera hat zudem noch einen Haken, weil in der Realität dann zum Beispiel ein Richter entscheidet ob er der "Deaktivierung" Glauben schenkt. Und ich meine nach meiner Erfahrung das man sich die Antwort darauf in Österreich gut selbst ausmalen kann. Ich denke da in Richtung: "Herr, Angeklagter, das könnens ihrer Oma erzählen, nicht mir!" ;)

Die Sache mit der Abdeckung wäre sicher ein besonderer Fall. Aber bestimmt kein Freifahrtschein! Ist die Abdeckung speziell vom Verwendungszweck dazu bestimmt Kameras zu verdecken? Und da ist es dann oft egal ob es das wirklich gut tut. Ein wenig wie ich mir auch keinen Autoscheinwerfer selbst bauen und verbauen kann. Denn auch wenn der super funktioniert, ein E-Zeichen hat er dann immer noch nicht.

Das mag sicher nicht jedem gefallen, aber oft sehen rechtliche Geschichten eher so als logisch aus.

Zu der Rechtfertigung der Betreiber selbst. Zuerst wurden die Kameras ja als Bewegungsmelder bezeichnet.
Da stellen sich mir irgendwie die Haare auf. Weil technisch hatte ich schon viel mit solchen Systemen zu tun. Und bei einem Bewegungsmelder geht man ganz andere Wege!

Die nächste Rechtfertigung war schon etwas glaubwürdiger. Aber wegen der Ausflucht die zuerst kam hat die Glaubwürdigkeit eben in meinen Augen auch gelitten.
Und weil ich ein eher misstrauischer Mensch bin, denke ich dann auch an versteckte Kameras die man nicht so einfach erkennen kann. Wir leben ja nicht 1980 wo eine Kamera noch zwingend die Größe eines Rauchmelder haben muss. Da gibt es inzwischen schon für wenig Geld viel kleinere Möglichkeiten mit gestochen scharfer Qualität.

Was ich nicht teile ist die "Chinaangst" die manche in Beiträgen zuvor hatten. Das ist meistens "Kronezeitung Clickbait" und der Club ist ja nicht die Forschungsabteilung von Rheinmetall. Selbst meine moderne Kameraüberwachung in meinem Privathaus läuft autonom. Wer so eine Chinaserver Lösung in einer Firma etc. montiert dem spreche ich ohnehin jede Kompetenz ab.

@Mitglied #752271

Ich würde euch wirklich empfehlen eine Rechtsberatung bei jemandem einzuholen der sich auch auf diese Thematik spezialisiert hat. Also nicht irgendeinen Anwalt! Ich bin mir sicher nach einem Gespräch werdet ihr die Kameras noch am selben Tag abmontieren!
Wenn es um Alarmsicherung geht, da gibt es viel bessere Lösungen inklusive der Option Fenster speziell in dieses System zu integrieren.

Ich weiß nicht wie es in Niederösterreich ist, aber in der Steiermark sind die Menschen oft schon alarmiert wenn man sein Smartphone zu lange hochhält. Verdächtig ist die Existenz der Kameras ohnehin, dazu impliziert es auch weiteren Verdacht. Rechtlich ist es auch mit Abdeckung Glatteis. So etwas sollte man mit Geschäftssinn eigentlich tunlichst vermeiden!

Nehmen wir dazu auch noch den Worstcase. Ein Besucher filmt heimlich mit irgendeiner Knopfkamera, Brille, Armbanduhr. Die Sache landet im Netz und ihr werdet beschuldigt. Sich dazu dann als Betreiber mit Kameras rauszureden, ob abgedeckt oder nicht, das dürfte Nerven kosten!
 
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Nachdem ich damals ohnehin schon dabei war die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten habe ich auch noch einiges anderes dazu abgeklärt. Zum Beispiel eine Attrappe aufzustellen oder die Kameras nicht zu aktivieren. Dann greift zwar nicht mehr unbedingt der Datenschutz, aber wenn auch nur jemand glaubt er würde gefilmt kann er sich immer noch in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlen.
Jup. Das glaubt man teilweise nicht. Ich war als Portier im Hauptgebäude einer Bank zuständig. Einer Bank! Eigentlich DAS Beispiel für "Kameraüberwacht... Eh klar!".

Was schon eine Bank mit Tresor, mit Vorstands Etage, mit Kundencenter und Büros da für Einschränkungen hat ist lächerlich! Sobald ein cm2 öffentliche Fläche (zB durch ein Fenster) im Bild ist... Darf nicht aufgezeichnet werden. Viele Bereiche (wie zB jeder Arbeitsplatz wo konkret jemand arbeitet) dürfen sowieso nicht gefilmt werden und generell dürfen die Daten nur eine bestimmte Zeit aufgehoben werden. Ich glaube es waren 2 Tage. Ist aber auch schon fast 20 Jahre her. Da mag sich was geändert haben.

Trotzdem: dermaßen lächerliche Einschränkungen für eine Bank?!

...ja eben: Versuch Mal als Otto Normalverbraucher oder Club Besitzer legal Videoüberwachung aufzuhängen. Viel Spaß!

Im Swingerclub bist da vermutlich eine Anzeige vom Häfn oder zumindest heftigen Strafzahlungen entfernt!
 
Hi,

Im Swingerclub bist da vermutlich eine Anzeige vom Häfn oder zumindest heftigen Strafzahlungen entfernt!

jein. Wenn der Clubbesucher der Aufzeichnung zustimmt, ist das rechtlich durchaus OK. Allerdings halt erst dort, wo bereits eine Zustimmung erteilt wurde.

Ich persönlich - ich gehe ja nicht in solche Clubs - würde annehmen, dass das Umfeld potentielle Belästigung möglich macht, zur Klärung wären Aufnahmen der Kameras dienlich. Also ein durchaus berechtigtes Interesse des Betreibers (im Sinne des DSG). Die Aufzeichnungen könnten z.B. wie bei den Wr. Linien 72 Stunden gespeichert bleiben, im Falle strafrechtlicher Verfolgung würden sie den Behörden ausgehändigt.

Da würde ich annehmen, dass das kein Problem mit der Genehmigung wird.

Ausgeschildert müsste es sein.

Hätte der Betreiber hier üble Dinge im Sinn, dann hätte er unauffälligere Dinger genutzt.

Das mit der Versicherung scheint eine
plausible Erklärung, er sollte das halt besser kommunizieren.

LG Tom
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,



jein. Wenn der Clubbesucher der Aufzeichnung zustimmt, ist das rechtlich durchaus OK. Allerdings halt erst dort, wo bereits eine Zustimmung erteilt wurde.

Ich persönlich - ich gehe ja nicht in solche Clubs - würde annehmen, dass das Umfeld potentielle Belästigung möglich macht, zur Klärung wären Aufnahmen der Kameras dienlich. Also ein durchaus berechtigtes Interesse des Betreibers (im Sinne des DSG). Die Aufzeichnungen könnten z.B. wie bei den Wr. Linien 72 Stunden gespeichert bleiben, im Falle strafrechtlicher Verfolgung würden sie den Behörden ausgehändigt.

Da würde ich annehmen, dass das kein Problem mit der Genehmigung wird.

Ausgeschildert müsste es sein.

Hätte der Betreiber hier üble Dinge im Sinn, dann hätte er unauffälligere Dinger genutzt.

Das mit der Versicherung scheint eine
plausible Erklärung, er sollte das halt besser kommunizieren.

LG Tom
Hallo Tom,

Dein Kommentar ist sehr wohlwollend, treffen den Punkt der Sache aber nur bedingt.

Die Aussage mit der Versicherung klingt offen gesagt, an den Haaren herbeigezogen - nicht gekennzeichnete Kameras im Gebäude helfen nämlich kein Stück um Einbruchsschäden zu verhindern. Und es ist vollkommen unerheblich, weil es sich bei Nacktbereichen (Sauna, Spielräume) um besonders geschützte Bereiche handelt. Ich kann, zum Vergleich, als Unternehmer auch kein Einverständnis dafür einholen, auf dem Mitarbeiter-WC Kameras aufzuhängen.

Es gab bei unserem Besuch (länger her), auch keinen Hinweis draußen, drinnen oder sonst wo, dass im Club Kameras hängen.
Inwiefern sollten die Kameras noch unauffälliger sein, als die die dort vorhanden sind? Hättest du diese unauffälligen Kuppeln als Kameras identifiziert? Viele können das nicht.
 
Hi,

Ich kann, zum Vergleich, als Unternehmer auch kein Einverständnis dafür einholen, auf dem Mitarbeiter-WC Kameras aufzuhängen.

auf Betriebsgeländen werden Kameras, die auch die Eingangsbereiche der Toiletten erfassen, genehmigt, die sind dann an die Alarmanlage gekoppelt, und zeichnen ausschließlich nach Betriebsschluss auf.


Inwiefern sollten die Kameras noch unauffälliger sein, als die die dort vorhanden sind? Hättest du diese unauffälligen Kuppeln als Kameras identifiziert? Viele können das nicht.

Das ist unerheblich. Sie sind nicht versteckt, es könnte sie jeder erkennen.

Was hältst Du von dem Argument: ich will nicht, dass sich wer nach Betriebsschluss in die Spielzimmer schleicht um versteckte Kameras anzubringen.

Kameras mit Bewegungssensor, die sich nach Betriebsschluss nur einschalten, wenn sich wer bewegt, können Einbrüche nicht verhindern, aber zur Aufklärung beitragen.

Ich würde halt eine Sachverhaltsdarstellung - auch anonym - an die DSB abgeben. Wenn das rechtskonform ist, gibt es ja keine Probleme für den Betreiber.

LG Tom
 
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