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Weil ich vom Ende zum Anfang hin lese - die paar Worte haben gereicht..und nicht alles?
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Weil ich vom Ende zum Anfang hin lese - die paar Worte haben gereicht..und nicht alles?
du bist ein Superheld, der Beste! und das meine ich natürlich gar nicht zynisch.Weil ich vom Ende zum Anfang hin lese - die paar Worte haben gereicht..![]()
Es sind keine Mutmaßungen und den Clubnamen und Namen von Veranstaltern, die dort gerne ihre Parties machen kannst du bei Interesse gerne nachlesen. Die hinzuhängen war ja nicht die Intention des Threads. Der Club wurde irgendwann im Zuge der Beweisführung deklariert und die Veranstalter haben sich freiwillig hier zu Wort gemeldet.Clubnamen???
hast du dich dezidiert beim SC Betreiber erkundigt?? oder sind das Mutmaßungen?
Du bist offensichtlich auch so einer, dem die eigene Zeit zu schade ist und die anderen ihre Zeit opfern sollen, um dir eine Zusammenfassung zu liefern?wie kommst auf die Idee? ich lese doch nicht den ganzen Schmus, da ist mir um die Zeit leid.
na geh'Du bist offensichtlich auch so einer, dem die eigene Zeit zu schade ist und die anderen ihre Zeit opfern sollen, um dir eine Zusammenfassung zu liefern?![]()
Jup. Das glaubt man teilweise nicht. Ich war als Portier im Hauptgebäude einer Bank zuständig. Einer Bank! Eigentlich DAS Beispiel für "Kameraüberwacht... Eh klar!".Nachdem ich damals ohnehin schon dabei war die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten habe ich auch noch einiges anderes dazu abgeklärt. Zum Beispiel eine Attrappe aufzustellen oder die Kameras nicht zu aktivieren. Dann greift zwar nicht mehr unbedingt der Datenschutz, aber wenn auch nur jemand glaubt er würde gefilmt kann er sich immer noch in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlen.
Im Swingerclub bist da vermutlich eine Anzeige vom Häfn oder zumindest heftigen Strafzahlungen entfernt!
Hallo Tom,Hi,
jein. Wenn der Clubbesucher der Aufzeichnung zustimmt, ist das rechtlich durchaus OK. Allerdings halt erst dort, wo bereits eine Zustimmung erteilt wurde.
Ich persönlich - ich gehe ja nicht in solche Clubs - würde annehmen, dass das Umfeld potentielle Belästigung möglich macht, zur Klärung wären Aufnahmen der Kameras dienlich. Also ein durchaus berechtigtes Interesse des Betreibers (im Sinne des DSG). Die Aufzeichnungen könnten z.B. wie bei den Wr. Linien 72 Stunden gespeichert bleiben, im Falle strafrechtlicher Verfolgung würden sie den Behörden ausgehändigt.
Da würde ich annehmen, dass das kein Problem mit der Genehmigung wird.
Ausgeschildert müsste es sein.
Hätte der Betreiber hier üble Dinge im Sinn, dann hätte er unauffälligere Dinger genutzt.
Das mit der Versicherung scheint eine
plausible Erklärung, er sollte das halt besser kommunizieren.
LG Tom
Ich kann, zum Vergleich, als Unternehmer auch kein Einverständnis dafür einholen, auf dem Mitarbeiter-WC Kameras aufzuhängen.
Inwiefern sollten die Kameras noch unauffälliger sein, als die die dort vorhanden sind? Hättest du diese unauffälligen Kuppeln als Kameras identifiziert? Viele können das nicht.