Im Wald beim Masturbieren erwischt

Mitglied #668970

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Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
 
Ist so, nimm es zur Kenntnis und geh nächstes Mal tiefer in den Wald rein. Ganz einfach, lässt sich mit Geld begleichen und du bist hiermit amtsbekannt 😁
Nur weil du niemanden wahrnimmst, heißt das nicht das dich niemand wahrnimmt.
 
Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
Das ist natürlich eine sehr blöde Situation, mir stellt sich da die Frage wie hättest Du das mit der Polizei anders lösen können :unsure:
 
Selber Schuld.. Geh weit genug in den Wald und nimm die Kopfhörer ab. Dann nimmst auch deine Umgebung wahr... Augen auf wäre auch kein Fehler, wennst dich schon nicht bis zu Hause beherrschen kannst.
 
Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
Kopfhörer abnehmen....
Tiefer in den Wald gehen....

Wer weiß wer vorbei gegangen ist...
Ich würde das nicht wollen
 
Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
Vielleicht solltest den Ort etwas weiter abseits wählen und dann die Kopfhörer mal runter nehmen um die Geräusche der Umgebung mitzubekommen.... Es gibt leider genug Leute die ausser sich selbst zu befriedigen noch andere Absichten haben.... UND nur mal so ohne Beweismittel, hätte ich mir die Ordnungswidrigkeit nicht anhängen lassen. Da hätte ich dann gesagt dass ich nur einer Notdurft nachgegangen wäre und das wohl das Abschlagen des Resturins falsch interpretiert wurde ....
 
Joa, eine Frau hat mich letztens im wald gesehen, als ich genau das gemacht habe. Ich habe sie nicht gesehen. Als ich dann den Wald verlassen habe, hat mich die Polizei abgefangen, weil die Frau die Polizei gerufen und mich angezeigt hat. Ist nicht so prickelnd.
Woher weißt du, dass es eine Frau war???
 
Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
Es geht nicht darum, ob DU niemanden wahrnimmst, sondern darum, ob DICH jemand dabei sieht.
Die anderen Menschen um dich herum sind auch nicht weg wenn du die Augen schließt. Anzeige und Strafe daher völlig zurecht.
 
Ich finde das sehr in Ordnung!

Man hat nicht andere Leute mit seiner Sexualität zu belästigen.
Es gibt genug Plätze, wo man das auch mit interessierten Leuten machen kann. Geh doch in den Swingerclub.
 
Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
Hast du nachgefragt, wer dich angezeigt hat ?

War es einer der sieben Zwerge oder gar Schnewittchen ?

(Gehen wir einmal davon aus, dass es nicht der böse Wolf war.)
 
Hast du nachgefragt, wer dich angezeigt hat ?

War es einer der sieben Zwerge oder gar Schnewittchen ?

(Gehen wir einmal davon aus, dass es nicht der böse Wolf war.)
Schneeflittchen hätte eventuell mitgemacht 🤔.

Und der Polizist darf nicht sagen von wem die Anzeige stammt.

Aber ich glaub eher an a Wixgschichtl des TE
 
Vielleicht solltest den Ort etwas weiter abseits wählen und dann die Kopfhörer mal runter nehmen um die Geräusche der Umgebung mitzubekommen.... Es gibt leider genug Leute die ausser sich selbst zu befriedigen noch andere Absichten haben.... UND nur mal so ohne Beweismittel, hätte ich mir die Ordnungswidrigkeit nicht anhängen lassen. Da hätte ich dann gesagt dass ich nur einer Notdurft nachgegangen wäre und das wohl das Abschlagen des Resturins falsch interpretiert wurde ....
:up: Genau so hätte ich mir das auch vorgestellt,
 
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