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Es liegt mir fern besserwisserisch aufzutreten oder gar dich belehren zu wollen, denn inzwischen kenne ich deine Posts ein wenig und weiss dass du nicht zu den dampfplauderdern gehörst. Nichtsdestotrotz
Ja, würde im Endeffekt alle betreffen, losgegangen sind sie aber zunächst mal auf die Saunaclubs. Meines Wissens nach gab es ähnliche Kontrollen in keinem anderen Etablissment. Zumindest nicht in dem Ausmaß. Vielleicht hat sich einer der Hauptfiguren dort verliebt und wurde enttäuscht... who knows
Sind Sie tatsächlich nicht. Zumindest bei der gkk dürfte aber jemand den Finger drauf halten, so dass sie nicht mehr so wild sind.
Ahhh massimo, soweit ich weiss bist du auch gut informiert was das geschäftliche angeht... jetzt stell dir mal vor eine finanzprüfung bei SW X vor. Man weisst ihr nach dass sie 200 Tage im Jahr im GT war. Sie hat keinen einzigen Tag aufgezeichnet oder zumindest nicht alle Tage. Dann hat sie zumindest 200 Verwaltungsübertretungen + Anzeige auf gewerbsmässigen Betrug, Abgabenhinterziehung (auch bereits strafrechtlich), dann sagt der Beamte sie hat pro Tag 10 Kunden, geschätzter Preis 180€/h; macht 360k Einnahmen, 60k Umsatzsteuerschuld, überschlagsmässig 120k einkommensteuer + 120k Strafe, + höchstsatz svs, das ganze wird bescheidmässig festgesetzt und man muss sich da selbst frei beweisen. Der Beamte rechnet sicher nicht zu ihrem Gunsten. wenns blöd hergeht sitzt sie sogar in u-haft weil wie gesagt strafrechtliche Angelegenheit, kommt auf die Stimmung des journal staatsanwalts an.... ah ja, die Registrierkasse habe ich vergessen. 500€+ beim Erstvergehen
Ein Szenario, welches nicht undenkbar ist aber von einer Anwesenheit auf der Webseite des Saunaclubs kommen sie mit der Schätzung trotzdem nicht durch und können keine Anzahl der gearbeiteten Tage annehmen, geschweige denn beweisen und schon gar nicht mit einen Annahme, dass sie 10 Kunden gehabt hätte. Gewerbsmässiger Betrug ist es auch keiner und dann ist noch immer das Gesetz nicht da, dass man SWs im Saunaclub (oder anderen Clubs) nicht bewerben darf.
Ohne Genaueres zu wissen, sage ich mal, dass die Uneinigkeit der Finanz mit dem GKK einer der Gründe ist, warum bis jetzt kein richtiges Steuermodell für SWs in Österreich gemacht werden konnte. Ein anderer wichtiger Grund ist gewiss der Datenschutz, da der die Registrierkasse fast unmöglich macht (Angabe des Klarnamens auf der Rechnung und nicht das Pseudonym). Und dann gibt es natürlich gewisse Organisationen in Österreich, die für genau diese Rechte und den Schutz und die Anonymität uA der SW kämpfen.
Irgendwann wird es mal ein Urteil geben und dann haben wir den Salat und das Gesetz (und ein paar Rechtsstreitigkeiten und Rechtsmittel und so weiter). Aber das Gesetz, dass ein Saunaclub die SWs auf der eigenen Webseite nicht bewerben darf, wenn Laufhäuser es dürfen... glaube eher nicht.