Privat Diverses Freizeit und Diskussions Fred der NÖLer.......

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Da bist a zeiterl net da und liest lauter komische Sachen die meinen Beruf betreffen. @Mitglied #478451 wennst was wissen willst schreib mir eine PN. Bin ja in der Personalverrechnung.

Doch ist möglich. Du kannst im Vertrag längere Zeiten festlegen. Nur darf es für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber.

Nö. Die haben zumindest in oö immer beide gleich lange Kündigungsfristen. Was die Leute immer aufstellt wenns in Pension gehen und 5 Monate vorher das schriftlich melden müssen.

Auszahlen oder Urlaub nehmen kommt finanziell fast aufs gleiche. Der Urlaub wird dann fiktiv an dein Beschäftigungsende gehängt. Darum auch kein arbeitslosengeld in der Zeit. Aber bei einer anderen Firma darfst schon arbeiten.

Wenn er schon genehmigt ist, müsste dir Firma aber echt gute Gründe liefern. Mir wollten sie meinen auch net im Dezember geben. Hab dann gesagt gut dann kündige ich halt ein monat früher und lass ihn auszahlen.

Sollte sollte...

A so a Blödsinn. Was heißt nicht 1:1 ausbezahlt? Und nein fällt nicht unters Jahressechstel. Nur der anteilige Teil für die Sonderzahlung (1/6). Und das fällt nicht ins Gewicht.

Nein.

Ja genau. Es sind genau 1/6 vom Jahresbezug begünstigt. Das heißt jede Prämie/Jubiläumsgeld oder so sind eigentlich voll versteuert. Ist nur a Trick meiner Meinung nach. Und bringt im November jede Menge Anfragen.
Wow..... da kennt sich aber wer wirklich aus. 👍👏
In Zukunft frag ich dich.... wenn ich Hilfe brauche.
 
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