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servas.....Bisschen nachgelesen und jetzt mal frühzeitig Gute Nacht sagen, wünsch euch noch einen schönen Abend!
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servas.....Bisschen nachgelesen und jetzt mal frühzeitig Gute Nacht sagen, wünsch euch noch einen schönen Abend!
Dazöhi werd do eh eingreifen müssen, tssssss![]()

guade Nocht !Seit neuem probieren ständig fremde Männer mit mir über Facebook in Kontakt zu treten... wie groß kann Verzweiflung sein?
Gute Nacht![]()
Doch ist möglich. Du kannst im Vertrag längere Zeiten festlegen. Nur darf es für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber.würd ich mir nochmal genau anschauen - 12 Monate Kündigungsfrist, hab ich noch nie gehört!! wäre für jeden Arbeitgeber ein Wahnsinn und für jeden Arbeitnehmer auch
Nö. Die haben zumindest in oö immer beide gleich lange Kündigungsfristen. Was die Leute immer aufstellt wenns in Pension gehen und 5 Monate vorher das schriftlich melden müssen.öffentlicher Dienst also hoffentlich nicht![]()
Auszahlen oder Urlaub nehmen kommt finanziell fast aufs gleiche. Der Urlaub wird dann fiktiv an dein Beschäftigungsende gehängt. Darum auch kein arbeitslosengeld in der Zeit. Aber bei einer anderen Firma darfst schon arbeiten.Heißt ich sollte bis zu meinem Sommerurlaub durchhalten.. und wie ist das mit aus bezahlten Rest Urlaub zahlt sich sowas aus.. ich hab irgendwie wirklich noch 6 Wochen stehen... i wü halt nichts her schenken deshalb... warum frag ich das hier
...
Wenn er schon genehmigt ist, müsste dir Firma aber echt gute Gründe liefern. Mir wollten sie meinen auch net im Dezember geben. Hab dann gesagt gut dann kündige ich halt ein monat früher und lass ihn auszahlen.Das ist ein ganz schwieriges Thema. Urlaub ist beidseitige Vereinbarungssache. Wenn du kündigst gibts da einige Varianten. Wennst auf Nummer sicher gehen willst, kündige nach deinem Sommerurlaub. Wenn du vorher kündigst, könnte der wackeln, wenn der AG dich wegen durch die Kündigng notwendige Verschiebungen braucht. Solltest du schon gebucht haben, müsste er dir die Stornokosten ersetzen. Du hast weder das Recht das du die sechs Wochen jetzt dann einfach konsumierst oder auf komplette Auszahlung bestehst. Ist leider sehr schwammig und Judikatur dazu gibts wie Sand am Meer und was bleibt ist, dass jeder Fall verschieden ist. Komtm halt darauf an wie gut ihr euch versteht.
Sollte sollte...Sollten sie aber sein und dich gegenüber dem AG und wenn es zu keiner Eingung kommt, in deinem Namen dich vor dem Arbeitsgericht vertreten.
A so a Blödsinn. Was heißt nicht 1:1 ausbezahlt? Und nein fällt nicht unters Jahressechstel. Nur der anteilige Teil für die Sonderzahlung (1/6). Und das fällt nicht ins Gewicht.wenn du den Urlaub ausbezahlt haben möchtest dann fällt dieser unter das Jahressechstel, das bedeutet das du hohe Abzüge bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld hast. Es wird auch nicht 1:1 ausbezahlt.
Fazit: Urlaub immer konsumieren ansonsten zahlst du drauf.
Nein.Nein weil das ist eine sogenannte Sonderzahlung und die wird besteuert und vermindert das 13. und 14. Gehalt.
Ja genau. Es sind genau 1/6 vom Jahresbezug begünstigt. Das heißt jede Prämie/Jubiläumsgeld oder so sind eigentlich voll versteuert. Ist nur a Trick meiner Meinung nach. Und bringt im November jede Menge Anfragen.Also wenn ich z.b. im April eine Prämie in der Höhe des Weihnachtsgeldes bekomme, ist die kaum versteuert dafür das Weihnachtsgeld voll, aber so wie du es schreibst würde zeurst die Prämie (in ihren Fall also die Auszahlung Urlaubstage) und dann noch ein Teil des 13ten/14ten besteurt werden, richtig?
schlof guad mein MädchenIch bin dahin… gute Nacht und schlofts guad![]()
Guade NochtIch bin dahin… gute Nacht und schlofts guad![]()
i glaub NU ned ....Hob grod ka Zeit zum nochlesn - gibts scho neiche Tscheckibüda?![]()
Danke ich glaube das hat alle meine Fragen vorläufig gut beantwortet.
Da bist a zeiterl net da und liest lauter komische Sachen die meinen Beruf betreffen. @Mitglied #478451 wennst was wissen willst schreib mir eine PN. Bin ja in der Personalverrechnung.
Doch ist möglich. Du kannst im Vertrag längere Zeiten festlegen. Nur darf es für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber.
Nö. Die haben zumindest in oö immer beide gleich lange Kündigungsfristen. Was die Leute immer aufstellt wenns in Pension gehen und 5 Monate vorher das schriftlich melden müssen.
Auszahlen oder Urlaub nehmen kommt finanziell fast aufs gleiche. Der Urlaub wird dann fiktiv an dein Beschäftigungsende gehängt. Darum auch kein arbeitslosengeld in der Zeit. Aber bei einer anderen Firma darfst schon arbeiten.
Wenn er schon genehmigt ist, müsste dir Firma aber echt gute Gründe liefern. Mir wollten sie meinen auch net im Dezember geben. Hab dann gesagt gut dann kündige ich halt ein monat früher und lass ihn auszahlen.
Sollte sollte...
A so a Blödsinn. Was heißt nicht 1:1 ausbezahlt? Und nein fällt nicht unters Jahressechstel. Nur der anteilige Teil für die Sonderzahlung (1/6). Und das fällt nicht ins Gewicht.
Nein.
Ja genau. Es sind genau 1/6 vom Jahresbezug begünstigt. Das heißt jede Prämie/Jubiläumsgeld oder so sind eigentlich voll versteuert. Ist nur a Trick meiner Meinung nach. Und bringt im November jede Menge Anfragen.
Guade NochtUnd jetzt trotzdem eine gute Nacht.
....schlof guad !!Und jetzt trotzdem eine gute Nacht.
Das ist natürlich nicht gut. Wie gesagt wenn was brauchst, einfach melden.Danke ich glaube das hat alle meine Fragen vorläufig gut beantwortet.
Kann sich aber schnell ändern da der Hut brennt. Die Arbeitsbedingungen machen mich zeitweise psychisch kaputt.
guade Nocht !!Guade nocht euch allen
Guade NochtGuade nocht euch allen